04.04.2021

Präventionspolitik (136)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

  • Auskunft zum Gesetzentwurf zu Feindeslisten
    (hib/MWO) Der Bundesregierung zufolge lässt der polizeilich bekannte Umfang sogenannter Feindeslisten, also die Veröffentlichung von Personendaten im Internet, schwerpunktmäßig in den Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität -links- und -rechts-, eine Einordnung als Massenphänomen nicht zu. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27590) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/27140) zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen solche Listen weiter schreibt, ist es Intention dieses Outings, die betroffenen Personen sozial auszugrenzen und den öffentlichen Frieden durch den Aufbau einer Drohkulisse zu gefährden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, dem entgegenzuwirken. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung trete der Einschränkung des gesellschaftlichen und politischen Diskurses durch öffentliche Hetze gegen politisch Andersdenkende mit großer Entschiedenheit entgegen. So habe der Bundestag am 18. Juni 2020 das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen, durch das unter anderem der Straftatbestand der Bedrohung erweitert und die Strafandrohung für die öffentlich begangene Beleidigung und die öffentlich begangene Bedrohung angehoben wurde.

  • Gut 44.000 politisch motivierte Straftaten in 2020
    (hib/STO) In Deutschland sind im vergangenen Jahr vorläufigen Zahlen zufolge 44.034 politisch motivierte Straftaten begangen worden, davon 3.354 Gewalttaten. In 43.151 Fällen handelte es sich um vollendete Straftaten und in 883 Fällen um versuchte Delikte, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/27502) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26201) hervorgeht. Zum Stichtag 31. Januar mit Abfragedatum 3. Februar 2021 entfielen danach im Jahr 2020 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität 23.403 versuchte oder vollendete Straftaten, darunter 1.071 Gewalttaten, und auf die politisch links motivierte Kriminalität 10.961 solcher Straftaten, darunter 1.570 Gewalttaten. Dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie" wurden den Angaben zufolge 998 versuchte oder vollendete Straftaten zugeordnet, darunter 108 Gewalttaten, und dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" 458 solcher Straftaten, darunter 43 Gewalttaten. Im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen" wurden laut Vorlage 8.214 versuchte oder vollendete Straftaten verzeichnet, darunter 562 Gewalttaten.

  • Digitale und analoge Gewalt kaum zu trennen
    (hib/LBR) Bedrohung, Beleidigung, Identitätsdiebstahl, heimliche Aufnahmen - digitale Gewalt ist oft eng verknüpft mit analoger Gewalt oder es kommt zu einer Vermischung. Dabei haben Staat, Wirtschaft und Gesellschaft die Pflicht, sich schützend an die Seite der Opfer zu stellen. Zu dieser Einschätzung kam eine Mehrzahl der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda zum Thema "Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen". Dazu lag auch ein Antrag (19/25351) der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Digitale Gewalt gegen Frauen" vor.
    Dirk Heckmann vom Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung der Technischen Universität München betonte, dass digitale Gewalt immer von Menschen ausgehe. "Die Anwendungen sind nur ein Mittel zum Begehen der Straftat", sagte Heckmann. Es gebe eine Breiten- und Tiefenwirkung bestimmter Straftaten, die das Leiden der Opfer erheblich verstärken können. Die Rechtsordnung reagiere zudem bislang nur unvollkommen auf die diversen Phänomene und erzeuge auch nicht die intendierte Schutz- oder Präventionswirkung. Es müsse daher sowohl über neue Straftatbestände und Schutzmaßnahmen als auch über weitere Schritte außerhalb des Strafrechts, wie etwa über die Verbesserung des Persönlichkeitsschutzrechts, nachgedacht werden.
    Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) betonte, dass das Ausmaß an digitaler Gewalt enorm sei. Zwei Drittel der Opfer sexueller Gewalt seien Mädchen. "Das Internet befeuert sexuelle Gewalt", sagte Rörig. 2019 sei ein Anwachsen der Fälle um 65 Prozent festgestellt worden. Immer öfter komme es zu gefilmtem sexuellen Missbrauch, der weltweit konsumiert werde. Auch erleichtere das Netz die Anmache von Mädchen und Jungen, indem die Türen zu den Kinderzimmern digital offen stünden. Es bestünden zahlreiche psychische Belastungen bis hin zur Suizidgefahr. Er plädiere deshalb für einen "expansiven Ausbau der schulischen Medienpädagogik von der 1. bis zur 10. Klasse. 
    Friederike Behrendt (Cyberstalking-Beratung) sagte, es brauche mehr Aufklärung und Bewusstsein in der Gesellschaft. Frauen müssten zudem ermutigt werden, sich mehr mit IT-Sicherheitsthemen zu befassen. Oftmals fänden Frauen wenig Unterstützung oder machten etwa negative Erfahrungen beim Anzeigen von Straftaten. Verfahren würden schnell eingestellt, technische Geräte oftmals nicht forensisch untersucht - es fehle an Ressourcen in Polizei und Justiz. Auch im Digitalen sei die "Trennungsphase eine Hochrisikophase", sagte sie. 
    Auch die Sachverständige Ann Cathrin Riedel (LOAD e.V., Verein für liberale Netzpolitik) betonte, der mediale Diskurs fokussiere sich oftmals zu stark auf Hate Speech. Es gebe diverse Phänomene digitaler Gewalt. Über 90 Prozent der Frauen seien betroffen. "Frauenhass ist nebst Antisemitismus und Rassismus eines der drei großen Leitmotive von Rechtsextremisten", sagte sie. Ein enormes Problem sei die Rechtsdurchsetzung, die Vorratsdatenspeicherung sei hingegen aber keine probate Lösung. Es brauche vielmehr einen massiven Kapazitätsaufbau bei der digitalen Forensik sowie Fort- und Weiterbildungen und eine Modernisierung bei Justiz und Polizei, damit sich etwa Verfahren beschleunigten.
    Auch Katja Grieger (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) verwies auf einen Anstieg der Nachfrage bei den Beratungsstellen. Oft liege eine Kombination von analoger und digitaler Gewalt vor, wie etwa Stalking nach einer Trennung oder das Androhen des Veröffentlichens bildbasierter sexueller Gewalt. Dies reiche vom Einsatz von Spionage-Software über zunächst einvernehmlich erstellte Bilder bis zu solchen, die heimlich etwa in Umkleidekabinen erstellt wurden und sich oft plattformübergreifend verbreiteten. Grieger verwies auch darauf, dass das Ohnmachtsgefühl Betroffener sich oft über einen langen Zeitraum perpetuiere und die Scham zu einer sozialen Isolierung führe.
    Josephine Ballon von HateAid berichtete, dass Frauen ihrer Beratungserfahrung nach die größte und am stärksten betroffene Gruppe stellten. "Ziel ist es oftmals, Frauen mundtot zu machen", sagte sie. Überwiegend gebe es dabei keine persönliche Beziehung zwischen den betroffenen Frauen und den Tätern. Formen seien etwa Kommentare in Netzwerken, das Preisgeben persönlicher Informationen, was analoge Bedrohung nach sich ziehen könne oder auch das Versenden sogenannter Dickpics etwa über Nachrichten, die sich selbst löschen. Ballon plädierte dafür, Online-Plattformen stärker zur Verantwortung zu ziehen und den Anwendungsbereich vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz auszuweiten.

  • Problematischer Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
    (hib/PK) Der Konsum von Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit hat nach Angaben der Bundesregierung einen erheblichen Einfluss auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes und negative Folgen für dessen Entwicklung. "Punktnüchternheit in der Schwangerschaft und Stillzeit" sei daher ein wichtiges Ziel der 2012 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik, heißt es in der Antwort (19/27603) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27126) der FDP-Fraktion. Das Bundesgesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hätten zahlreiche Initiativen zur Information, Stärkung der Prävention und zur Verbesserung der Diagnostik von Fetalem Alkoholsyndrom (FAS) und Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) gestartet. Bei einer repräsentativen Befragung 2017 habe eine deutliche Mehrheit (89 Prozent) die Ansicht vertreten, dass Alkohol während der Schwangerschaft generell problematisch sei. 70 Prozent der Befragten hätten angegeben, dass Alkohol in der Schwangerschaft schlimmstenfalls zu lebenslangen schweren Behinderungen beim Kind führen könne.

  • Kompetenzverteilung beim Zivil- und Katastrophenschutz
    (hib/STO) Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Zivil- und Katastrophenschutz ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27556) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27092). Danach obliegt der Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr den Ländern (Katastrophenschutz). Aufgaben im Brandschutz und Rettungsdienst seien Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Der Bund habe demgegenüber die Aufgabe, die Bevölkerung vor Gefahren im Spannungs- und Verteidigungsfall zu schützen (Zivilschutz), heißt es in der Vorlage weiter. Als Hilfeleistung des Bundes könne dieser bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall auf Anforderung eines betroffenen Landes oder bei Betroffenheit von mehr als einem Land Katastrophenhilfe durch Unterstützung von Bundespolizei, Streitkräften oder Kräften anderer Verwaltungen leisten. Die Einrichtungen und Vorhaltungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), insbesondere im Bereich Lageerfassung und -bewertung sowie Nachweis und Vermittlung von Engpassressourcen, können laut Vorlage auch im Rahmen der Amtshilfe zur Unterstützung eines Landes verwendet werden. Diese Unterstützung umfasse auch die Koordinierung von Hilfsmaßnahmen durch den Bund, wenn das betroffene Land oder die betroffenen Länder darum ersuchen.

  • 20 Jahre Deutsches Institut für Menschenrechte
    (hib/SAS) 20 Jahre nach der Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) haben Experten die Arbeit des Instituts gewürdigt und gleichzeitig eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung angemahnt. Das wurde in einem öffentlichen Gespräch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 24.03.2021 deutlich. Die Gründung des Instituts am 8. März 2001 auf Grundlage eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses sei ein bedeutsamer Schritt Deutschlands dahin gewesen, seine menschenrechtlichen Verpflichtungen umzusetzen, lobten die Sachverständigen. Seitdem habe sich das DIMR als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Bundesrepublik die Menschenrechte im In- und Ausland einhalte und fördere.

  • Pro und contra zu Regelungen zum Einsatz von V-Leuten
    (hib/MWO) Fraktionsanträge zum Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen (VP) und dem Umgang mit Tatprovokationen waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 24.03.2021. In der Sitzung unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) begrüßten Anwälte und Rechtswissenschaftler die Vorlagen von FDP und Linksfraktion, skeptisch äußerten sich dagegen Vertreter der Justiz. Der Antrag der FDP-Fraktion trägt den Titel "Einsatz von Vertrauenspersonen konsequent gesetzlich regeln" (19/25248). Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/25352), rechtsstaatswidrige Tatprovokationen einzudämmen und Betroffene zu entschädigen.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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