24.09.2022

Menschenrechtsinstitut mahnt Rassismusbekämpfung an

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(hib/SAS) Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) dringt auf eine entschiedenere Bekämpfung von Rassismus. Rassistisch motivierte Straftaten müssten ebenso wirksam verfolgt werden wie struktureller und institutioneller Rassismus, mahnte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, während einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 21.09.2022.

Anlass für das Gespräch mit den Abgeordneten war die Beratung des aktuellen DIMR-Berichts über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2020 bis 2021 (20/280) sowie des Jahresberichts 2020 (20/270) des Menschenrechtsinstituts, die als Unterrichtung dem Ausschuss vorlagen.

Gerade hinsichtlich eines wirksamen Opferschutzes und einer „kritischen Auseinandersetzung mit behördlichen Praxen“ sah die Menschenrechtsexpertin auch über ein Jahr nach Erscheinen des Berichts deutlichen Handlungsbedarf: Staatliche Antidiskriminierungsstellen und andere Unterstützungsstrukturen müssten weiter gestärkt werden, betonte Rudolf unter Verweis auf die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI). Diese habe erst kürzlich wieder zu geringe Fortschritte in diesem Bereich angemahnt und das Fehlen einer Studie zu „Racial Profiling“ moniert. So werden polizeiliche Maßnahmen allein aufgrund äußerer Merkmale bezeichnet.

Kritisch merkte die Institutsdirektorin zudem den Umgang mit Kindern in der Coronapandemie an: Diese seien nicht genügend als Träger eigener Rechte wahrgenommen worden. So habe man versäumt, sie zu den Coronaschutzmaßnahmen anzuhören, die sie selbst besonders betrafen, so etwa die Schließung von Schulen und Kitas. Kinderrechte ernst zu nehmen heiße, Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Angelegenheiten anzuhören, betonte Rudolf und plädierte für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. 

Positiv beurteilte das Menschenrechtsinstitut hingegen das Lieferkettengesetz, das 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde und 2023 in Kraft treten wird, sowie den im Koalitionsvertrag vereinbarten Familiennachzug. Das Recht auf Nachzug von Familienmitgliedern zu ihren geflüchteten Angehörigen müsse nun aber zügig umgesetzt werden, so Rudolf.

Daran anknüpfend verwies die SPD-Fraktion im Gespräch mit der Menschenrechtsexpertin auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die bisherige Praxis des Familiennachzugs in Deutschland als europrarechtswidrig eingestuft hatte. Wie beurteile das Menschenrechtsinstitut die Lage nun? Werde das Urteil genügend beachtet, wollte ein Abgeordnete wissen. 

Ein Vertreter der Unionsfraktion zeigte sich skeptisch: Der Familiennachzug könne illegale Migration befördern und dazu führen, dass bewusst Minderjährige von ihren Familien auf die Flucht geschickt würden. Ein Argument, dem die Menschenrechtsexpertin jedoch widersprach: Dafür gebe es keinen Beleg. Zudem sei zuletzt das Kontingent für Familiennachzug gar nicht ausgeschöpft worden.

Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und FDP fragten nach der Einschätzung der Experten zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Lieferkettengesetz, das auch ein Klagerecht für Betroffene vorsieht. Die Linksfraktion hakte beim Thema Racial Profiling nach: Zwar unterstützte sie die Forderung des Menschenrechtsinstituts nach besserer Unterstützung für die Opfer. Dennoch brauche es mehr als Beschwerdestellen allein, meinte eine Abgeordnete.

Die AfD-Fraktion schließlich übte an dem vom DIMR vorgelegten Bericht über die Menschenrechtssituation in Deutschland deutliche Kritik: Vor allem die Einschränkung der Menschenrechte durch Coronaschutzmaßnahmen habe das Institut nicht genügend in den Blick genommen.

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