20.05.2023

EU-Sanktionen für konfliktbezogene sexualisierte Gewalt

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(hib/AHE) Die Bundesregierung verfolgt auf EU-Ebene eine Initiative, mit der Verantwortliche für konfliktbezogene sexualisierte Gewalt auf Grundlage des EU-Menschenrechtssanktionsregime mit Sanktionen belegt werden sollen. Das geht aus der Antwort (20/6743) auf eine Kleine Anfrage (20/6169) der AfD-Fraktion hervor, die sich nach den Leitlinien des Auswärtigen Amtes mit dem Titel „Feministische Außenpolitik gestalten“ erkundigt hatte. Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt gehörten zur Realität vieler bewaffneter Konflikte, oft als brutaler Teil der strategischen Kriegsführung und ohne dass ein der völkerstrafrechtlichen Ächtung entsprechendes Unrechtsbewusstsein vorhanden wäre, schreibt die Bundesregierung. „Aus diesem Grund verfolgt die Bundesregierung eine feministische Außenpolitik, auch in der Projektförderung oder der humanitären Hilfe.“
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