21.05.2022

Aktionsplan gegen Rechtsextremismus

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(hib/STO) Um den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Mitte März vorgestellten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/1794) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1485). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, durch welche Maßnahmen die Bundesregierung beabsichtigt, Finanzquellen von Rechtsextremisten in Zukunft „auszutrocknen“. 

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist einer Austrocknung der Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke deren Aufklärung vorgelagert, „das heißt eine Identifizierung von Netzwerken, Akteuren und Geschäftsfeldern, die sich vor allem auch öffentlich zugänglicher Informationsquellen bedient und sowohl auf übergreifende Strukturen als auch konkrete Fälle zielt“. Dabei sei nach ihren Erkenntnissen insbesondere der Betrieb von Konzerten, Festivals, Kampfsportveranstaltungen oder Ladengeschäften für Szenebekleidung und Merchandise Grundlage für den Einstieg in die rechtsextremistische Szene, leiste ihrer Verfestigung Vorschub und generiere bedeutende Finanzmittel, schreibt die Bundesregierung weiter. Die durch die geplante umfassende Finanzaufklärung gewonnenen Erkenntnisse könnten Anhaltspunkte für Verstöße beispielsweise gegen straf- oder steuerrechtliche Bestimmungen ergeben, die zu entsprechenden Sanktionen führen.

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