14.01.2023

Maßnahmen zum Zivilschutz und zur Zivilen Verteidigung

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(hib/STO) Über Maßnahmen zum Zivilschutz und zur Zivilen Verteidigung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5112) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4592). Wie die Bundesregierung darin darlegt, setzt sie die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) als Basisdokument für die Zivile Verteidigung und Zivile Notfallvorsorge des Bundes konsequent um. Die KZV sei Grundlage für weitere länder- und ressortübergreifende Arbeiten und Planungen.

„Konzepte zur Betreuung, zum Massenanfall von Verletzten und Krankenhausalarm und Einsatzplanung sind bereits erarbeitet worden“, heißt es in der Antwort weiter. Ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion, die Richtlinie für das Zivile Melde- und Lagewesen in einer Krise und im Verteidigungsfall sowie die Richtlinie Zivile Alarmplanung seien bereits erlassen worden beziehungsweise würden mit Nachdruck erarbeitet. 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) habe überdies aus aktuellem Anlass den Ausbau der Zivilschutzfähigkeiten initiiert, schreibt die Bundesregierung ferner. Dies betreffe insbesondere den Bereich der Warnung der Bevölkerung. Zu nennen seien hier insbesondere die Einführung von Cell Broadcast als neuem Warnkanal für Warnungen als Textnachrichten auf Mobiltelefone, die gemeinsam mit den Ländern vorgesehene Einführung eines georeferenzierten Warnmittelkatasters, in dem die Warnmittel von Bund, Ländern und Kommunen dargestellt sind, und die Umsetzung des Sirenenförderprogramms des Bundes zur Erhöhung des bundesweiten Sirenenbestandes. 

Zudem wird den Angaben zufolge aktuell eine Bestandsaufnahme der noch bestehenden Schutzräume wie etwa Bunkeranlagen durchgeführt. Ziel sei eine konzeptionelle Weiterentwicklung zum Aufbau eines geeigneten und umsetzbaren Programms zum physischen Schutz der Bevölkerung. Zusätzlich sei die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen (Resilienzstrategie) im Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossen worden und werde umgesetzt.

Zur Umsetzung der Maßnahmen im Zivilschutz erhalten die Haushalte des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) laut Bundesregierung „für das Jahr 2023 einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zu den regulären Haushaltsansätzen des Jahres 2019“. Während beispielsweise „dem BBK im Jahr 2019 (dem letzten regulären Haushaltsjahr ohne Sondermittel aus dem Konjunkturprogramm) 144 Millionen Euro zur Verfügung standen, werden es im Jahr 2023 bereits über 200 Millionen Euro sein“, führt die Bundesregierung des Weiteren aus.

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