09.07.2022

Offene Haftbefehle politisch motivierter Straftäter

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(hib/STO) Zum Stichtag 31. März 2022 sind laut Bundesregierung insgesamt 8.491 offene nationale und internationale Haftbefehle sowie 1.649 nationale Personenfahndungen mit politisch motiviertem Hintergrund im Polizeilichen Informationssystem beziehungsweise im Schengener Informationssystem ausgeschrieben gewesen. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort der Bundesregierung (20/2464) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2016) ausführt, ist dabei zu beachten, dass Haftbefehle ausländischer Behörden bei der personenbezogenen Auswertung nicht berücksichtigt werden. 

Von den genannten 8.491 Fahndungsnotierungen entfielen den Angaben zufolge 6.880 auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“, 752 auf den Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität, 230 auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“ und 117 auf den Bereich der politisch links motivierten Kriminalität. 17 entfielen laut Vorlage auf den Bereich „Spionage/Proliferation/Landesverrat“ und 495 auf den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen“.

Dabei ist laut Bundesregierung zu berücksichtigen, dass es sich bei den den Haftbefehlen zugrunde liegenden Delikten nicht zwingend um politisch motivierte Straftaten handelt. Die Zuordnung der jeweiligen Person zu einem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität erfolge „durch die datenbesitzende Stelle unter Berücksichtigung der dort vorliegenden Erkenntnisse“.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass im Vergleich zum Stichtag 30. September 2021 eine höhere Gesamtzahl offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter zu verzeichnen sei. Diese höhere Gesamtzahl sei insbesondere auf die höhere Anzahl offener Haftbefehle internationaler Behörden im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“ zurückzuführen. Zu den 2.100 Fahndungen deutscher Behörden kämen 6.391 Fahndungsersuchen internationaler Behörden zur Festnahme zwecks Auslieferung hinzu, bei denen regelmäßig kein konkreter Deutschlandbezug vorliege. „Es handelt sich um Ausschreibungen von nichtdeutschen Staatsangehörigen, die sich zum weit überwiegenden Teil an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben (sollen). Diese Personen halten sich nicht in Deutschland auf beziehungsweise es liegen keine Hinweise für einen Aufenthalt der Personen in Deutschland vor“, heißt es in der Antwort weiter.

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