20.05.2023

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

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(hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein. In der Sitzung am 10.05.2023 verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, „soweit es um die Fortentwicklung der Umsetzungsmaßnahmen des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, geht“. 

In der Petition wird ein wirkungsvolles Programm zum Schutz von Frauen gegen Gewalt sowie die sofortige Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gefordert. Zur Begründung wird auf die steigende Anzahl geschlechtsbedingter Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen verwiesen. Die Taten beruhten im Wesentlichen auf männlicher Gewalt und seien durch Selbstüberhöhung beziehungsweise Frauenverachtung und eine fehlende Impulskontrolle gekennzeichnet, schreibt die Petentin. Die Kriminalitätszahlen zeigten, dass Deutschland beim Schutz von Frauen gegen Gewalt im internationalen Vergleich Nachholbedarf habe. Es fehle etwa an einer hinreichend differenzierten und transparenten bundeseinheitlichen Datenerfassung. Auch seien Defizite in der Strafgesetzgebung und bei der Strafzumessung zu verzeichnen. 

Es sei daher erforderlich, dass der Bundestag einen dringenden Handlungsbedarf zu Femiziden auf allen Ebenen der Gesellschaft anerkenne und alle erforderlichen Mittel zur Akut-Bekämpfung sowie zur nachhaltigen Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft bereitstelle. Zudem sei ein stringentes, an konkreten Ziel-Kennzahlen orientiertes Aktionsprogramm zu beschließen. Nicht nachvollziehbar sei, dass die Istanbul-Konvention in Deutschland nicht vollständig umgesetzt worden sei, obwohl deren Inkrafttreten bereits mehrere Jahre zurückliege, heißt es in der Petition. 

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Petitionsausschuss, dass ihm die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen „ein herausragend wichtiges Anliegen ist“. Zugleich bilde dieser Politikbereich seit Jahren einen langjährigen Tätigkeitsschwerpunkt sowohl des Bundestages als auch der Bundesregierung. „In Deutschland wird der Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen durch ein umfangreiches Hilfe- und Unterstützungssystem entschieden begegnet“, schreiben die Abgeordneten. So seien zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen bereits zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen sowohl im straf- als auch im zivilrechtlichen Bereich ergriffen worden. 

Was die mit der Petition bemängelte Datenlage anbelangt, so gelangt der Ausschuss zu der Feststellung, dass die Datenerhebung mit einer geänderten polizeilichen Kriminalstatistik weiterentwickelt worden sei. Neben der Erfassung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter dem jeweiligen Straftatenschlüssel erfolge seitdem eine auf Bundesebene einheitliche Erfassung weiterer Angaben zu Tatverdächtigen, Opfern sowie zur Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung. 

In Bezug auf die mit der Petition geforderte vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention merkt der Ausschuss an, dass die Konvention in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten sei. Gleichzeitig unterstreichen die Abgeordneten, „dass dies nach deutschem Verfassungsrecht nur möglich ist, wenn Deutschland schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die Anforderungen der Konvention auch im nationalen Recht bereits erfüllt“. Ungeachtet dessen, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, arbeiteten Bund, Länder und Kommunen im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Zuständigkeiten beständig daran, „den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention weiter nachzukommen“.

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