14.01.2023

Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen

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(hib/CHE) Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) befindet sich zur Erörterung der Möglichkeiten zur Verbesserung der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen derzeit im fachlichen Austausch, auch mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (20/5035) auf eine Kleine Anfrage (20/4805) der AfD-Fraktion. Ferner habe das BMI eine Prüfung eingeleitet, inwieweit Straftaten in Verbindung mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) einer verbesserten statistischen Erfassung bedürfen. Auch diese Prüfung sei gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Die Regierung weist ferner darauf hin, dass sie keine statistischen Angaben zu Fragen des Vollzugs des Waffengesetzes machen könne, da der Vollzug Ländersache sei. Eine Ausnahme bildeten die statistischen Angaben des Nationalen Waffenregisters (NWR).
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