18.06.2022

Ausreisen in das ukrainische Kriegsgebiet

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(hib/STO) Um Ausreisen aus Deutschland in die Ukraine zur Teilnahme an dortigen Kampfhandlungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/2124) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1703). Danach sind der Bundesregierung mit Stand vom 12. Mai Ausreisen in das Kriegsgebiet von einer niedrigen zweistelligen Anzahl an Personen mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität bekannt geworden. Aus diesem Kreis liegen ihr der Antwort zufolge Erkenntnisse zu Personen im jeweils niedrigen einstelligen Bereich vor, die auf russischer oder ukrainischer Seite an Kampfhandlungen teilgenommen haben beziehungsweise dies beabsichtigen.
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