06.02.2021

Präventionspolitik (128)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Straftaten gegen Medien im Jahr 2020
    (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind mit Stand vom 23. Dezember laut Bundesregierung 252 politisch motivierte Straftaten gegen Medien registriert worden, darunter 30 Gewaltdelikte. Davon entfielen 144 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, darunter acht Gewalttaten, und 42 auf die politisch links motivierte Kriminalität, darunter zehn Gewalttaten, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25940) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25546) hervorgeht. Danach wurden im Phänomenbereich der "Politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie" insgesamt neun Straftaten gegen Medien verzeichnet, von denen zwei Gewaltdelikte waren, im Bereich der "Politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie" zwei Straftaten und Bereich der "Politisch motivierten Kriminalität - nicht zuzuordnen" 55 Straftaten, darunter zehn Gewaltdelikte. Registriert wurden laut Vorlage unter anderem 22 Fälle von Körperverletzungen, 33 Fälle von Sachbeschädigungen, 29 Fälle von Nötigung beziehungsweise Bedrohung, 26 Fälle von Volksverhetzung und 81 Fälle von Beleidigung, Die genannten Fallzahlen haben den Angaben zufolge "vorläufigen Charakter und sind durch Nach- und Änderungsmeldungen teilweise noch deutlichen Änderungen unterworfen".

  • Verurteilungen wegen sexueller Belästigung
    (hib/STO) Im Jahr 2019 sind in Deutschland laut Bundesregierung insgesamt 1.519 Personen wegen sexueller Belästigung nach Paragraf 184i des Strafgesetzbuches verurteilt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25938) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25486) weiter hervorgeht, lag diese Zahl im Jahr 2018 bei 1.313 und im Jahr 2017 bei 530. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass der Straftatbestand der sexuellen Belästigung 2016 eingeführt worden sei und erst seit 2017 in der Statistik erfasst werde. Verurteilte seien "Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde". Wie die Bundesregierung ferner ausführt, erfasst die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Strafverfolgungsstatistik die rechtskräftigen Ab- und Verurteilungen eines Berichtsjahres. Diese Statistik weise die Entscheidungen differenziert nach den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechts sowie nach den verhängten Sanktionen aus. Dabei werden laut Vorlage die Entscheidungen jeweils nur bei dem schwersten Delikt erfasst, das der jeweiligen Entscheidung zugrunde liegt.

  • Giffey: Mehr Schutz und Hilfen für Kinder und Jugendliche
    (hib/AW) Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien oder in belastenden Lebensverhältnissen besser schützen und unterstützen. Dies ist das erklärte Ziel des von ihrem Ministerium vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (19/26107). Konkret sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zum einen eine strengere Aufsicht und Kontrolle von Einrichtungen und Auslandsmaßnahmen vor. Zudem soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familien- und Jugendgerichten verbessert werden. Fachkräfte wie Ärzte oder Lehrer, die das Jugendamt über eine Gefährdung des Kindeswohls informieren, sollen künftig eine Rückmeldung erhalten. Zudem soll die Kostenbeteiligung von jungen Menschen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen und über ein eigenes Einkommen verfügen, auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens beschränkt werden. Auf eine Kostenheranziehung junger Volljähriger aus vorhandenem Vermögen soll gänzlich abgesehen werden. Gemäß des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) mussten Jugendliche in einer vollstationären Betreuung bislang 75 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Betreuung zahlen.

  • Milliardenschäden durch Alkoholmissbrauch
    (hib/PK) Beim Pro-Kopf-Verbrauch von Alkohol liegt Deutschland einer Studie von 2018 zufolge über dem Durchschnitt in der EU. Der Alkoholkonsum in den EU-Staaten variierte 2018 zwischen 6,1 Litern in Griechenland und 12,6 Litern in Litauen, wie aus der Antwort (19/25943) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25459) der FDP-Fraktion hervorgeht. In Deutschland lag der Alkoholverbrauch den Angaben zufolge bei 10,9 Litern. Der Durchschnittsverbrauch in der EU lag bei 10,0 Litern. Die volkswirtschaftlichen Schäden durch Alkoholkonsum in Deutschland werden auf rund 57 Milliarden Euro geschätzt.

  • Strategie für die globale Gesundheit
    (hib/PK) Die Bundesregierung will sich für die globale Gesundheit engagieren. Ziel der Strategie sei es, einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit aller Menschen weltweit bis zum Jahr 2030 zu leisten, heißt es in der Antwort (19/25944) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25395) der FDP-Fraktion.

  • Gesundheitsportal mit fundierten Informationen
    (hib/PK) Mit dem Nationalen Gesundheitsportal (NGP) will die Bundesregierung wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Gesundheit und Gesundheitswesen zur Verfügung stellen. Seit September 2020 würden auf dem Portal ausgewählte Erkrankungen dargestellt, heißt es in der Antwort (19/25951) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25171) der FDP-Fraktion. Die Informationen seien strukturiert aufgearbeitet und würden grundsätzlich allen Internet-Suchmaschinen nach Kriterien der Suchmaschinenoptimierung (SEO) zur Verfügung gestellt. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google bestehe nicht, die Firma erhalte auch keine Zahlungen des Ministeriums.

  • Psychotherapeuten für Kinder und Erwachsene
    (hib/PK) Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können nach Angaben der Bundesregierung bei Bedarf ohne vorherige Konsultation eines Arztes zugelassene Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Den Versicherten stünden neben den psychotherapeutisch tätigen Ärzten auch approbierte Psychologische Psychotherapeuten zur Verfügung, heißt es in der Antwort (19/25950) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25234) der Linksfraktion. Zudem gebe es für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum 21 Lebensjahr spezialisierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

  • Wichtige Vorbeugung gegen HIV
    (hib/PK) Die medikamentöse Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine wichtige und wirksame Form der HIV-Prävention. Es handele sich um die Betreuung und Medikamentenabgabe an Menschen, die nicht mit HIV infiziert, aber einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien, heißt es in der Antwort (19/26099) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25166) der FDP-Fraktion. PrEP sei keine medizinisch notwendige Heilbehandlung, sondern eine Vorsorge. In Ländern, in denen die PrEP bereits seit mehreren Jahren breit angewendet werde, seien die HIV-Infektioen gesunken. In Deutschland gehören Arzneimittel zur Vorbeugung einer HIV-Infektion für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko seit September 2019 zu den Kassenleistungen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben sich nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) 2019 rund 2.600 Menschen in Deutschland neu mit HIV infiziert, darunter 1.600 Männer, die Sex mit Männern (MSM) haben.

  • Aufklärung und Prävention gegen Schmerzmittelmissbrauch
    (hib/HAU) Um dem starken Schmerzmittelkonsum in der Gesellschaft allgemein und im Sport im Besonderen entgegenzuwirken, braucht es verstärkte gesundheitliche Aufklärung und Prävention. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am 21.01.2021 geladenen Sachverständigen einig. Als besonders problematisch wurde die Selbstmedikation von Profi- wie auch Breitensportlern angesehen, was zu Forderungen nach einer Rezeptpflicht für Schmerzmittel führte. Keine Einigkeit gab es in der Frage, ob Schmerzmittel in die Dopingliste aufgenommen werden sollten. Aus Sicht des ARD-Journalisten Jörg Mebus macht es sich die Welt-Doping-Agentur (Wada) zu einfach, wenn sie letzteres ablehnt, weil aus ihrer Sicht Schmerzmittel keine leistungssteigernde Wirkung hätten, nicht die Gesundheit der Athleten gefährdeten und nicht gegen die Ethik des Sports verstießen. Nur wenn zwei dieser drei Kriterien zuträfen, sei eine Aufnahme in die Dopingliste möglich. Aus Sicht von Mebus, Mitglied der ARD-Dopingredaktion, ist aber beispielsweise ein 400-Meter Hürdenläufer durchaus leistungsstärker, wenn er Dank der Schmerzmittel auf den letzten Metern - anders als sein Kontrahent - den unweigerlich aufkommenden Schmerz nicht spürt. Gleichzeitig steige sein Verletzungsrisiko. 

  • Satellitengestütztes Warnsystem (SatWas)
    (hib/STO) Über das "satellitengestützte Warnsystem" (SatWaS) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26081) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25755). Danach wurde die Infrastruktur des Bundes zur Übermittlung von Meldungen zur Warnung der Bevölkerung durch die Entwicklung des SatWaS im Jahr 2003 vollständig digitalisiert. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, erfolgt die Übertragung der Warnmeldung via Satellit und redundant kabelgebunden. Die technische Basis mache das System unempfindlich gegen Stromausfälle und Ausfälle der terrestrischen Übertragungswege. "Die beim Bund vorhandene Modulare Warnsystem(MoWaS)-Auslösestruktur und die in den Ländern vorhandenen Systeme zur Warnung der Bevölkerung werden hierfür zusammengeführt", heißt es in der Antwort weiter. Das MoWaS ist den Angaben zufolge "GIS-(GeoInformationsSystem-)basiert aufgebaut". Über eine grafische Oberfläche werde der zu warnende Bereich ausgewählt und die Warnmeldung eingegeben; ebenso werden die anzusteuernden Empfänger ausgewählt und unmittelbar vorrangig über Satellit an den Warnserver übertragen. Unter Berücksichtigung dort abgelegter Daten und Informationen werde die Warnung dann vom Warnserver an die entsprechenden Empfänger weitergeleitet.

  • Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung
    (hib/STO) Vorgaben bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder der Online-Durchsuchung erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26112) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25264). Darin verweist sie darauf, dass sie die Entwicklung, Umsetzung und Nutzung starker Verschlüsselungsverfahren als erforderliches Mittel zum Schutz der Grundrechte und der digitalen Sicherheit von Bürgern, Industrie und Gesellschaft unterstütze. Ihre grundsätzliche Haltung zum Thema Verschlüsselung habe sie "in den Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik (Kabinettbeschluss vom 2. Juni 1999) festgelegt". Danach halte sie an den als "Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung" bekannten Säulen der deutschen Kryptopolitik fest. Zugleich vertrete sie die Auffassung, dass trotz der Verbreitung starker Verschlüsselungsverfahren die gesetzlichen Befugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden nicht ausgehöhlt werden dürfen, schreibt die Bundesregierung weiter. Vor diesem Hintergrund habe der Gesetzgeber in engem Umfang gesetzliche Befugnisse etwa für Maßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder der Online-Durchsuchung geschaffen. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) oder der Online-Durchsuchung sind die hierzu befugten Sicherheitsbehörden gemäß geltendem Recht laut Antwort "an die jeweiligen inhaltlichen Tatbestandsvoraussetzungen sowie an enge Rahmenbedingungen gebunden". Beispielsweise sei durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ausschließlich in das informationstechnische System der von dem jeweiligen Beschluss beziehungsweise der jeweiligen Anordnung der Maßnahme betroffenen Person eingegriffen wird. Hierzu seien im Vorfeld und während der Überwachungsmaßnahme in der Regel aufwändige Untersuchungen zur eindeutigen Identifizierung des zu überwachenden informationstechnischen Systems (Endgeräts) durch die durchführende Sicherheitsbehörde erforderlich. Weiterhin sind den Angaben zufolge "vor, während und nach der Durchführung der jeweiligen Maßnahme die Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität der Maßnahme sowie der erhobenen und übertragenen Daten zu gewährleisten und es ist sicherzustellen, dass eine Erhebung von Daten auf dem zu überwachenden informationstechnischen System ausschließlich innerhalb des in dem jeweiligen Beschluss beziehungsweise der jeweiligen Anordnung der Maßnahme vorgegebenen Zeitraums erfolgt und sich eventuelle Veränderungen an dem betroffenen System auf das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Mindestmaß beschränken und eventuelle im Rahmen der Durchführung der Maßnahme vorgenommene Veränderungen nach Beendigung der Maßnahme soweit wie möglich rückgängig gemacht werden". Die Umsetzung dieser sowie weiterer Vorgaben zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei jeder einzelnen der genannten Überwachungsmaßnahmen führe bei den durchführenden Stellen grundsätzlich zu einem hohen operativen Aufwand und, abhängig von den technischen Rahmenbedingungen, zu technischen Herausforderungen, "sodass ein Einsatz der genannten Instrumente in der Regel nur in einem entsprechend beschränkten Umfang möglich" sei.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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