07.02.2021

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (193)

Weitere News
zu dem Thema

  • Neue Studie der TU Berlin: Rechte Gewalt und Prävention
    Unter dem Titel „Rechte Gewalt und Prävention. Berliner Erfahrungen 2015 bis 2017“ hat die Arbeitsstelle Jugendgewalt und Rechtsextremismus des Zentrums für Antisemitismusforschung (ZfA) der Technischen Universität Berlin eine neue Studie publiziert. Die Studie ist im Auftrag der „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“ entstanden. In einem ersten Schritt zeigt die Studie die quantitative Entwicklung rechter Gewalt im Untersuchungszeitraum auf, thematisiert wird in diesem Zusammenhang das Verhältnis des behördlichen und des zivilgesellschaftlichen Monitorings. Unterstrichen wird, dass anders als in den 1990er Jahren die Tatverdächtigen nun zu 90 Prozent älter sind als 21 Jahren, dass sich die Mobilität der Tatverdächtigen erhöht hat und dass im Geheimen operierende Netzwerke existieren. In der Studie werden im Weiteren Opfer, Tatkomplexe – wie etwa die Anschlagsserie in Berlin-Neukölln – und rechtsradikale Milieus beschrieben. In einem Kapitel widmen sich die Wissenschaftler den Möglichkeiten der praktischen Auseinandersetzung mit rechter Gewalt und zeigen unterschiedliche Perspektive von Sicherheitsbehörden, Nichtregierungs-organisationen (NGOs), der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiterer Regelangebote auf.
  • Mahnmal Gleis 17
    Am Bahnhof Grunewald im Westen Berlins erinnert das Mahnmal Gleis 17 an die tausenden Juden, die von diesem Gleis mit Zügen der Deutsche Reichsbahn aus Berlin deportiert wurden. Der erste Deportationszug rollte am 18. Oktober 1941 von den Gleisen des Bahnhofs Grunewald. 1013 Menschen befanden sich in dem Zug in Richtung Osten. Vor hier aus wurden in den Jahren von 1941 bis zum Kriegsende über 50.000 deutsche Juden in Arbeits- und Konzentrationslager deportiert und größtenteils ermordet. Fahrtziele waren neben Riga und Warschau die Lager Auschwitz-Birkenau und Theresienstadt.

  • Rechtsextreme Einstellungen der Wähler:innen vor der Bundestagswahl 2021
     Policy Brief und schreibt zusammenfassend die Inhalte wie folgt: "Knapp acht Prozent aller Wahlberechtigten in Deutschland vertreten manifest rechtsextreme Einstellungen. Bei populistisch eingestellten Wähler:innen ist der Anteil jedoch mehr als doppelt so hoch und bei den Anhänger:innen der AfD sogar fast viermal so hoch. Mehr als die Hälfte der AfD-Wählerschaft ist latent oder manifest rechtsextrem eingestellt."

  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
    • Gefährdungspotenzial von Ku-Klux-Klan-Gruppierungen
      (hib/STO) Ihre Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Ku-Klux-Klan-(KKK)-Gruppierungen in Deutschland legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26198) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25230) dar. Danach beschränken sich diese Gruppierungen auf die interne Kontaktpflege und die Durchführung von KKK-spezifischen Riten sowie auf die Festigung der eigenen Ideologie. Dabei betrieben Teile eine offensive rassistische Agitation. Die meisten Mitglieder lehnten Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele ab. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist ihr eine valide Aussage zum Gefährdungspotenzial bei der derzeitigen Erkenntnislage nicht möglich. Trotz Ermangelung von Erkenntnissen zu einer anhaltenden Agitation des KKK und etwaiger Splittergruppierungen in Deutschland sei gleichwohl zumindest eine abstrakte Gefährdung zu konstatieren. "Straftaten einzelner Anhänger/Mitglieder müssen in Betracht gezogen werden", heißt es in der Vorlage weiter. Zur Frage nach der Zahl der in Deutschland existierenden KKK-Gruppierungen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort (19/755) vom 14. Februar 2018 auf eine damalige Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/563). Darin schrieb sie, dass in Deutschland vier "Ku Klux Klan"-Gruppierungen existierten, die "jeweils über eine sehr geringe Mitgliederzahl" verfügten.

    • Waffenrechtliche Erlaubnis Rechtsextremer
      (hib/STO) Nach Kenntnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) haben zum Stichtag 28. Dezember vergangenen Jahres 1.203 tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25564) weiter hervorgeht, waren Ende 2019 insgesamt 528 "Reichsbürger und Selbstverwalter" Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Abschließende Zahlen für diesen Personenkreis für das Jahr 2020 lagen den Angaben zufolge beim BfV mit Stand vom 27. Januar 2021 noch nicht vor.

    • Straftaten gegen Asylunterkünfte(hib/STO) Bei 15 von insgesamt 2.812 Straftaten gegen Asylunterkünfte, die dem Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet wurden, sind seit dem Jahr 2015 mit Stand vom 26. Januar "Asylbewerber/Flüchtlinge" als Tatverdächtige registriert worden. Davon entfielen je drei Fälle auf die Jahre 2015 und 2019, sieben auf das Jahr 2016 und zwei auf das Jahr 2020, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26302) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25962) weiter hervorgeht. Die Fallzahlen aus 2020 haben laut Vorlage "vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch teilweisen Veränderungen unterworfen". Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die statistische Erfassung als politisch motivierte Straftat "mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen und damit bereits beim ersten Anfangsverdacht" erfolge. Es handele sich um eine "Eingangsstatistik". Die spätere Bewertung der Tat durch die Staatsanwaltschaft könne hiervon abweichen.

    • Umgang mit Prüffällen des BfV
      (hib/STO) Der Umgang mit sogenannten "Prüffällen" des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/25696) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25553). Danach wird bei Einstufung eines Personenzusammenschlusses als "Prüffall" des BfV zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen einer nachrichtendienstlichen Beobachtung vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel werden dabei laut Bundesregierung nicht eingesetzt, auch keine Telekommunikationsüberwachung. Auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) setzt den Angaben zufolge keine nachrichtendienstlichen Mittel in sogenannten Prüffällen ein. Im Rahmen der Bearbeitung von Verdachtsfällen (Kategorie "Gelb") kann laut Vorlage auch der MAD unter den tatbestandlichen Voraussetzungen des Paragraf 3 des Artikel 10-Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses von dem Mittel der Telekommunikationsüberwachung Gebrauch machen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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