16.05.2020

Präventionspolitik (93)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

  • Experten fordern Stärkung von Europol
    (hib/HAU) Experten haben am 11.05.2020 vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat Stellung zu einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Europol zu einem europäischen Kriminalamt aufwerten" (19/10164) genommen, in dem gefordert wird, die europäische Polizeibehörde Europol mit wirksamen eigenen Ermittlungsbefugnissen auszustatten. Einig waren sich die Sachverständigen während der öffentlichen Anhörung in der Einschätzung, dass Europol gestärkt werden müsse und dies im Zusammenhang mit dem Aufbau der EU-Staatsanwaltschaft gesehen werden sollte. Einer Erteilung exekutiver Befugnisse in den Mitgliedsländern für Europol standen sie hingegen mehrheitlich skeptisch gegenüber. Europol sei geschaffen worden, um die Polizeien der Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität, Terrorismus und Cyberkriminalität zu unterstützen, erinnerte Jürgen Ebner, stellvertretender Direktor von Europol. Eine Weiterentwicklung von Europol sollte sich "am Bedarf der Mitgliedsstaaten orientieren", regte er an. Die Behörde könne eine Zentralstelle für den Informationsaustausch und die Analyse werden. Eher unwahrscheinlich, so Ebner, sei die Vorstellung, dass Europolbeamte in eigener Regie Festnahmen in den Mitgliedstaaten durchführen. Kritik übte der Europol-Vertreter an den von der Europäischen Kommission diskutierten Stellenkürzungen im Bereich des sogenannten Nicht-Ermittlungspersonals von Europol.
  • Indikatoren für Clankriminalität
    (hib/STO) Zuordnungskriterien und Indikatoren für sogenannte Clankriminalität nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18979) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18465). Danach ist Clankriminalität "die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen" und "geprägt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird". Dies gehe einher mit einer eigenen Werteordnung und der prinzipiellen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung. Dabei kann Clankriminalität der Antwort zufolge mehrere Indikatoren aufweisen. Dazu zählen laut Vorlage "eine starke Ausrichtung auf die zumeist patriarchalisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur" sowie "eine mangelnde Integrationsbereitschaft mit Aspekten einer räumlichen Konzentration", ferner "das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen", die "Ausnutzung gruppenimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotenziale" und ein "erkennbares Maß an Gewaltbereitschaft". Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich dabei noch nicht um eine bundesweit einheitliche Definition für Clankriminalität handele. "Die in einigen Ländern existierenden Definitionen oder definitorischen Ansätze bleiben davon weiterhin unberührt. Die Erstellung einer bundesweit einheitlichen Definition ist geplant", heißt es in der Antwort weiter.

  • NetzDG auf geltendes Strafrecht bezogen
    (hib/AHE) Eine systematische Erfassung, ob und inwieweit Gesetze anderer Länder dem Modell des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) entsprechen, findet laut Bundesregierung nicht statt. Wie es in der Antwort (19/18902) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18009) heißt, führe das Gesetz keine neuen Kategorien unzulässiger Inhalte ein, sondern beziehe sich nur auf Inhalte, deren Verbreitung einen Straftatbestand darstellen könne. "Das Gesetz 'verbietet' daher auch nicht Inhalte auf Social-Media-Plattformen. Die entsprechenden Verbote ergeben sich vielmehr aus dem geltenden Strafrecht", schreibt die Bundesregierung. Die Abgeordneten hatten sich nach den "menschenrechtlichen Auswirkungen von Social-Media-Zensur und Begrenzungen der Internetfreiheit" erkundigt und dabei unter anderem danach gefragt, ob "autoritär geführte Staaten" Inhalte nach dem Modell des NetzDG verbieten würden.

  • Wildtiere als Infektionsrisiko
    (hib/FLA) 60 Prozent der bekannten menschlichen Infektionskrankheiten sind tierischen Ursprungs - ebenso wie mindestens 75 Prozent der beim Menschen neu auftretenden Infektionskrankheiten. Mit diesen Angaben der Weltorganisation für Tiergesundheit haben Experten den Hintergrund für ein Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Zeichen der Corona-Pandemie beschrieben. Ihr einhelliger Appell: Zur Vorsorge gegen solche Krisen müssten Mensch, Tier und Umwelt zusammen in den Blick genommen werden. Konkret ging es um Zoonosen. Es handelt sich um Infektionskrankheiten, die von Bakterien, Parasiten, Pilzen, Prionen oder Viren verursacht und zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. Die Abgeordneten wollten Ursachen, Verbreitung und Vorbeugung ansprechen. Die Sitzung, bei der die Experten per Video zugeschaltet waren, wurde von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet.

  • Fast drei Milliarden Euro beigetrieben
    (hib/HLE) Der Vollstreckungsdienst des Zolls hat im Jahr 2019 knapp drei Milliarden Euro beigetrieben. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18903) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18405) mit. Die Einnahmen verteilen sich auf Forderungen der Bundesagentur für Arbeit (608 Millionen Euro), für sonstige Sozialbehörden (1,954 Milliarden) sowie für Zollverwaltung und übrige Bereiche (208 Millionen). 201 Millionen Euro betrafen die Kraftfahrzeugsteuer.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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