18.01.2020

Präventionspolitik (74)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Keine Opioid-Krise in Deutschland
    (hib/PK) Die Bundesregierung hält eine Opioid-Krise wie in den USA in Deutschland für unwahrscheinlich. Derzeit gebe es keine Hinweise auf eine aktuell drohende oder sich abzeichnende Problematik durch unangemessene ärztliche Verschreibungen von Opioiden, heißt es in der Antwort (19/15967) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/15540) der Linksfraktion. Die Entwicklung in den USA habe damit zu tun, dass die Schmerzfreiheit zu einem Standard bei der Honorierung von Krankenhausleistungen durch die staatlichen Versicherungen erhoben worden sei. Zugleich habe es ein stark wirtschaftsorientiertes Marketing der pharmazeutischen Firmen bei Opioid-Arzneimitteln gegeben mit Verordnungsanreizen für Ärzte. Dies habe zu einer Verstetigung der Verschreibung von opioidhaltigen Arzneimitteln beigetragen.

  • Bandenmäßiger Leistungsmissbrauch
    (hib/CHE) Von Oktober 2018 bis Oktober 2019 haben die gemeinsamen Einrichtungen (gE) rund 121.000 Missbrauchsfälle von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) festgestellt. Das geht aus der Antwort (19/16066) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/15623) der FDP-Fraktion hervor. Die Mehrzahl der Fälle (knapp 85.000) bezieht sich dabei auf Verstöße gegen Anzeigen- und Mitwirkungspflichten, gefolgt von Betrugstatbeständen (rund 31.000) und sonstigen Straftatbeständen (rund 5.400). Aus der Antwort geht auch hervor, dass es sich, nach Angaben der gE, in rund 1.200 Fällen um Betrug durch bandenmäßigen Leistungsmissbrauch gehandelt hat. Durch diese sei von Oktober 2018 bis Oktober 2019 ein finanzieller Schaden von rund 28 Millionen Euro entstanden, so die Regierung.

  • Minderjährige verheiratete Ausländer
    (hib/CHE) Laut Ausländerzentralregister haben zum Stichtag 31. Oktober 2019 162 minderjährige Ausländer mit Familienstatus "verheiratet" in Deutschland gewohnt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15722) auf eine Kleine Anfrage (19/15337) der AfD-Fraktion. Die Regierung betont weiter, dass weder in der Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes noch im Register über die Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten des Bundesverwaltungsamtes die Merkmale "Kinderehe" und "Mehrehe" geführt würden.

  • Angriff auf Wissenschaftsfreiheit an Unis
    (hib/ROL) Zum Thema Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16110), dass sie es bedauert, wenn Differenzen mit Andersdenkenden nicht friedlich und argumentativ ausgetragen werden. Sie setze sich für eine offene und pluralistische Debatten- und Streitkultur an deutschen Hochschulen und anderen Orten öffentlicher Diskussion ein. Das schreibt die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (19/15638) der AfD-Fraktion. Die Antwort ist eine Nachfrage zur Antwort (19/2533) auf eine frühere Kleine Anfrage. Einzelfälle bedrohter Debattenkultur, wie die von der AFD genannten, gäben durchaus Anlass zur Wachsamkeit. Denn gerade Hochschulen hätten als Orte des Diskurses eine Vorbildfunktion beim Umgang mit unterschiedlichen Positionen, betont die Bundesregierung. Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage mehrere Beispiele  angeführt. Unter anderem war der Gründer der AfD Bernd Lucke, der als Wirtschaftsprofessor eine Vorlesung an der Universität Hamburg halten wollte, von Studenten als "Nazischwein" beschimpft und körperlich bedrängt worden. Seine Vorlesung konnte er nicht abhalten. Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass Hochschulen als Hausherren nicht für das konkrete Handeln einzelner Personen oder Gäste an Hochschulen verantwortlich seien, sondern dafür, die Rahmenbedingungen für gutes wissenschaftliches Arbeiten herzustellen.

  • 308.721 Unfälle mit Personenschaden
    (hib/HAU) Im Jahr 2018 gab es nach Angaben der Bundesregierung im Straßenverkehr 308.721 Unfälle mit Personenschaden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16252) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15920) hervor. Im Schienenverkehr gab es der Vorlage zufolge 2018 459 Unfälle mit Personenschaden - im Luftverkehr lag die Zahl bei 66. Über die den Krankenkassen, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie Sozialversicherungen durch Unfälle im Straßenverkehr entstandenen Kosten liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Erkenntnisse vor. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer (KH-Versicherer) hafteten bei Personenschäden für die Behandlungskosten der verletzten Person in vollem Umfang, "außer es besteht ein Teilungsabkommen", schreibt die Regierung. Teilungsabkommen würden zwischen KH-Versicherern und Sozialversicherungsträgern abgeschlossen, um unabhängig von Haftungs- und Verschuldensfragen eine unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten. Zwischen KH-Versicherern und privaten Krankenversicherern könnten ebenfalls Teilungsabkommen abgeschlossen werden, heißt es in der Antwort. Der Bundesregierung lägen aber keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, wie die einzelnen Teilungsabkommen ausgestaltet sind. "Den Versicherten entsteht durch die Vereinbarungen kein Nachteil", wird mitgeteilt.

     

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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