19.01.2020

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (161)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

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    Pflicht zum Schutz der Demokratie
    (hib/AW) Mit der Förderung von Projekten im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" kommt die Bundesregierung nach eigener Aussage der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Demokratie nach. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (19/16258) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15927) hervor. Der Staat gebe dabei keine Meinung vor, sondern trete lediglich für die dem Grundgesetz zugrunde liegende freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Die stehe auch nicht im Widerspruch zu seiner Neutralitätspflicht. Mit dem am 1. Januar 2015 initiierten Bundesprogramm "Demokratie leben!" habe das Bundesfamilienministerium verstärkt die Demokratieförderung in den Blick genommen und auf die Herausforderungen durch Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus, Linksextremismus sowie andere Formen "gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit" reagiert. Die Organisation von Demonstrationen und Kundgebungen sei kein Bestandteil der Projektförderung im Rahmen des Bundesprogramms.

  • BfV-Hinweistelefon zu Rechtsextremismus
    (hib/STO) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seit dem 28. Oktober vergangenen Jahres ein Kontakttelefon für "Hinweise zu Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter" eingerichtet. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15214). Danach werden Hinweise auch auf Straftaten auf Online-Plattformen rund um die Uhr vertraulich aufgenommen.

  • Links motivierte Straftaten
    (hib/STO) In Deutschland sind im dritten Quartal vergangenen Jahres nach vorläufigen Zahlen 28 Menschen aufgrund politisch links motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16333) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16089) hervor. Danach wurden im Zeitraum von Juli bis September 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung 1.198 Straftaten verübt, die der politisch links motivierten Kriminalität zugerechnet werden, darunter 129 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 571.

  • Anerkennung als NS-Opfergruppe
    (hib/AW) Menschen, die während des Nationalsozialismus als sogenannte "Asoziale" und "Berufsverbrecher" verfolgt wurden, sollen als NS-Opfergruppe anerkannt werden. Einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/14342) verabschiedete der Kulturausschuss am Mittwoch ohne Gegenstimmen. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Abgelehnt wurden hingegen mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen ähnliche Anträge der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (19/7736), der FDP-Fraktion (19/8955) und der Linksfraktion (19/14333). In ihrem Antrag fordern Union und Sozialdemokraten die Bundesregierung auf, die beiden Opfergruppen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihnen einen angemessen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen. So soll eine Ausstellung in Auftrag gegeben werden, die an verschiedenen Orten in der Bundesrepublik gezeigt werden soll, Forschungsarbeiten finanziert und KZ-Gedenkstätten und Dokumentationszentren unterstützt werden, um das Schicksal dieser Menschen zu präsentieren. Zudem sollen die als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" Verfolgten explizit in die nicht abschließende Aufzählung der Leistungsempfänger der Richtlinie der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtmaßnahmen aufgenommen werden.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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