11.01.2020

Präventionspolitik (73)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Bekämpfung des Rechtsextremismus 
    (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet derzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, mit dem mehrere Punkte des von der Bundesregierung am 30. Oktober 2019 beschlossenen Maßnahmenpakets umgesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16012) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15595). Der Gesetzentwurf werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht, sobald er den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden im Rahmen der Beteiligung zugeleitet wird. Nach Ansicht der Fragesteller ist fraglich, wie diese Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, um das angestrebte Ziel zu erreichen und ob die Maßnahmen einen angemessenen bürgerrechtlichen Schutz unschuldiger Bürger gewährleisten. Bei der geplanten Meldepflicht für Diensteanbieter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei die Möglichkeit nicht auszuschließen, schreibt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage, dass auch nicht rechtswidrige Inhalte an das Bundeskriminalamt gemeldet werden. Allerdings solle die neu einzuführende Meldepflicht an das im NetzDG vorgesehene Verfahren zum Umgang mit Beschwerden anknüpfen. Dieses sehe unter anderem vor, dass die Anbietenden sozialer Netzwerke die in der Beschwerde genannten Inhalte auf ihre Rechtswidrigkeit hin prüfen. Nur die aufgrund positiver Prüfung entfernten Inhalte könnten der Meldepflicht an das Bundeskriminalamt unterliegen.

  • Kinder- und Mehrehen in Deutschland
    (hib/MWO) Aktuelle Zahlen minderjähriger verheirateter Personen enthält die Antwort der Bundesregierung (19/15704) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15338). Zum Stichtag 31. Oktober 2019 seien im Ausländerzentralregister (AZR) 162 minderjährige Personen mit dem Familienstand "verheiratet" gespeichert gewesen, heißt es darin. Die Staatsangehörigkeiten lassen sich aus einer Tabelle entnehmen. Weiter schreibt die Bundesregierung, systemseitig sei es im AZR möglich, den Familienstand "verheiratet" zu Personen ab 16 Jahren zu erfassen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen seien in Deutschland keine Ehen unter Beteiligung Minderjähriger geschlossen worden. Die Bundesregierung habe mit Ausnahme der in den Fachzeitschriften veröffentlichten Einzelfallentscheidungen keine Kenntnis über die Anzahl der behördlich registrierten Kinderehen, die in den letzten zehn Jahren einer gerichtlichen Einzelfallprüfung unterzogen und gegebenenfalls aufgehoben wurden.

  • Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD)

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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