28.09.2019

Präventionspolitik (55)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Löschung kinderpornografischer Inhalte
    (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Bericht über die im Jahr 2018 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des Paragrafen184b des Strafgesetzbuchs vorgelegt (19/12725). Er enthält Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik sowie die statistische Auswertung der Löschbemühungen im Jahr 2018 und geht auf weitere Aspekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Internet ein. Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2018 insgesamt 5.951 (2017: 5.977) Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im WWW (In- und Ausland) durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Beschwerdestellen statistisch erfasst. Bezogen auf die Gesamtzahl hätten insgesamt 83 Hinweise nicht mit einer Löschaufforderung weitergeleitet werden können. In 81 Fällen habe es sich um eine URL im TOR-Netzwerk gehandelt, wodurch der jeweilige Serverstandort verborgen gewesen sei. In zwei Fällen von im Ausland gehosteten URLs hätten diese aus rechtlichen Gründen nicht an einen ausländischen Kooperationspartner weitergeleitet werden können. Den weiteren statistischen Auswertungen lägen somit 5.868 (2017: 5.938) weitergeleitete Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten zugrunde, schreibt die Bundesregierung. Von dieser Zahl seien die Inhalte in 1.035 Fällen (rund 18 Prozent) im Inland und in 4.833 Fällen (rund 82 Prozent) im Ausland gehostet worden (2017: 967 Fälle beziehungsweise 16 Prozent im Inland; 4.971 Fälle beziehungsweise 84 Prozent im Ausland). Die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte gelingt laut Bericht in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte, da die Anzahl der Verfahrensschritte geringer sei. So seien 78 Prozent (809) aller Inhalte in der Bundesrepublik Deutschland spätestens nach zwei Tagen gelöscht gewesen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für inländische Inhalte (URLs) ab Eingang des Hinweises beim BKA bis zur Löschung durch den Provider habe im Jahr 2018 4,22 Tage (2017: 2,01 Tage) betragen. Die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte benötige aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl beteiligter Stellen mehr Zeit als die Löschung der im Inland gehosteten Inhalte, heißt es weiter in dem Bericht. Hier seien 54 Prozent (2.637 URLs) (2017: 60 Prozent; 2.672 URLs) aller Inhalte nach einer Woche gelöscht gewesen. Nach vier Wochen habe der Anteil gelöschter Inhalte bei 90 Prozent (4.413 URLs) gelegen (2017: 87 Prozent; 3.905 URLs).

  • Programm für gewaltbetroffene Frauen
    (hib/AW) Für das "Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern" stehen in den Jahren 2020 bis 2022 vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundestag jeweils 35 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12873) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12400) mit. Das Programm teile sich in einen investiven und einen nicht nicht-investiven Teil. Aus den investiven Mitteln in Höhe von 30 Millionen Euro sollen insbesondere der Umbau und der Neubau von Einrichtungen des Hilfesystems gefördert werden, um Menschen mit körperlichen Einschränkungen und besonderen Problemlagen den Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen.

  • Hitzebedingte Gesundheitsrisiken
    (hib/PK) Länger andauernde Hitzewellen haben nach Angaben der Bundesregierung vielfältig negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Betroffen seien insbesondere ältere Leute, Säuglinge und Kleinkinder sowie Menschen mit Vorerkrankungen, heißt es in der Antwort (19/12899) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12424) der FDP-Fraktion. In Hitzeepisoden komme es bei Flüssigkeitsverlust zu Dehydrierung und einer reduzierten Blutviskosität. Dadurch erhöhe sich das Risiko für Thrombosen und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Körper sei bei Hitze höherem Stress ausgesetzt, der bestehende Beschwerden, etwa Erkrankungen der Atemwege, verstärken könne. Bei eingeschränkter Thermoregulation könne es zu Problemen mit dem Wasser- und Elektrolytehaushalt kommen, was lebensbedrohliche Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems zur Folge haben könne. Eine zunehmende Erwärmung begünstige auch Krankheiten durch das vermehrte Auftreten von Mücken und Zecken als Überträger. Die höheren Temperaturen förderten zudem das bakterielle Wachstum mit Auswirkungen auf Infektionskrankheiten. Längere Hitzewellen gehen den Angaben zufolge mit einer erhöhten Sterblichkeit insbesondere älterer Menschen einher. So sei in den Sommern 2003, 2006, 2010, 2013 und 2015 eine signifikante Anzahl hitzebedingter Todesfälle ermittelt worden. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) starben 2018 in Berlin etwa 490 Menschen aufgrund der Hitze.

  • Forschung für nachhaltige Entwicklung
    (hib/ROL) Das übergeordnete Ziel der Rahmenprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für nachhaltige Entwicklung (FONA) ist es, Wissensgrundlagen zu schaffen und zu verbessern und daraus Handlungsoptionen für die Politik zu entwickeln. So sollen die Lebensgrundlagen für heutige und kommende Generationen erhalten bleiben und wissenschaftlich fundierte Impulse für nachhaltige Entwicklungen gesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/12994) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12507). FONA ist ein Programm des BMBF und wurde seit 2005 mit insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro gefördert.

  • Regierung: Keine Gefahr durch 5G-Ausbau
    (hib/HAU) Von Seiten der Bundesregierung gibt es keinerlei Bedenken hinsichtlich gesundheitlicher Gefahren im Zusammenhang mit dem beabsichtigten 5G-Netzausbau. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Florian Pronold (SPD), am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses deutlich. Da die 5G-Technologie nicht komplett neu sei, sondern eine Weiterentwicklung bisheriger Mobilfunkstandards darstelle, verfüge die Regierung über ein "sehr gesichertes, wissenschaftliches Umfeld", sagte Pronold. "Wir können gesundheitliche Gefahren, soweit man das wissenschaftlich mit absoluter Sicherheit sagen kann, ausschließen." In der der Sitzung zugrundeliegenden Petition wird hingegen auf die gesundheitlichen Risiken, die aus Sicht des Petenten Eduard Meßmer mit einem flächendeckenden 5G-Mobilfunkstandard verbunden sind, hingewiesen. Bei dem neuen 5G-Standard würden Millimeterwellen bis zu 200 GHz genutzt, heißt es in der Petition. Diese Strahlung werde von der menschlichen Haut absorbiert oder von Pflanzenblättern aufgenommen. Der 5G-Mobilfunkstandard werde - nicht zuletzt mit der dafür erforderlichen Antennendichte - die Exposition von elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich in einem unvorstellbaren Ausmaß erhöhen, schreibt der Petent. Die zu befürchtenden Wirkungen umfassen seiner Ansicht nach ein "erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitlicher freier Radikale, unkalkulierbare genetische Veränderungen, Änderungen der Strukturen und Funktionen im Reproduktivsystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden". In der Petition wird daher gefordert, die Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, "solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen". 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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