24.07.2021

Präventionspolitik (153)

Weitere News
zu dem Thema

  • Bundestagswahl 2021: Sonderseite „Fakten gegen Fake News“

    Um Desinformationen rund um die Bundestagswahl 2021 entgegenzuwirken, hat der Bundeswahlleiter auf seiner Website www.bundeswahlleiter.de die Sonderseite „Fakten gegen Fake News“ eingerichtet. Als offizielle, überparteiliche und seriöse Quelle für Informationen rund um das Wahlverfahren, weist er hier auf falsche oder irreführende Aussagen hin und stellt diese richtig. „Neutrale, verlässliche Fakten zur Bundestagswahl sind wichtig, damit sich Bürgerinnen und Bürger fundiert über den Ablauf der Wahl informieren können. Offizielle Informationen aus erster Hand sind gleichzeitig ein wirksames Instrument gegen die mögliche Verbreitung irreführender Nachrichten“, so Bundeswahlleiter Dr. Thiel anlässlich der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz zur Sicherheit der Bundestagswahl mit Bundesinnenminister Seehofer, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Haldenwang und Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Schönbohm. Die Website des Bundeswahlleiters bietet zudem umfangreiche Informationen für Wählerinnen und Wähler sowie Auslandsdeutsche. In einer Mediathek finden sich Podcasts zu Themen wie „Sicherheit der Bundestagswahl“ oder „Bundestagswahl unter Pandemie-Bedingungen“. Auf Twitter und Instagram informiert der Bundeswahlleiter unter dem Account @Wahlleiter_Bund über alles Wichtige rund um die Wahl.

  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
    • Todesfälle im Justizvollzug
      (hib/MWO) Auskunft über Todesfälle im Justizvollzug gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30832). Die Zahl dieser Todesfälle werde jährlich in der Strafvollzugsstatistik des Bundesamts für Justiz erfasst, heißt es darin. Ausführlich geht die Bundesregierung in der Antwort auf Suizide im Justizvollzug ein. Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt, trägt der Staat für Menschen, die in staatlicher Obhut inhaftiert sind, eine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht. Trotzdem kämen Todesfälle in der Haft leider vor, sei es durch Alter, Krankheit oder Unfälle, auch durch Gewalteinwirkung oder Suizid. Die Verhinderung derartiger Ereignisse habe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verantwortlichen und die Haftanstalten selbst höchste Priorität. Die in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerte Unterstellung, "dass Menschen in Gefängnissen durch Isolation, Gewalt und unterlassene Hilfeleistung systematisch zermürbt und einem frühzeitigen Tod preisgegeben werden", werde mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Vielmehr sei es das gesetzlich vorgegebene und in der Praxis gelebte Ziel des Strafvollzuges, die Gefangenen auf eine gesellschaftliche Reintegration vorzubereiten. Die Fraktion hatte auch gefragt, was der Bundesregierung über Mängel oder Versorgungslücken bei der Betreuung von suizidgefährdeten Gefangenen durch Psychologen, Seelsorger oder Sozialarbeiter bekannt ist. Hierzu heißt es, aus den in der Vorbemerkung zur Antwort genannten Gründen lägen der Bundesregierung dazu keine Erkenntnisse vor. Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes seien sowohl die Gesetzgebung zum Vollzug der freiheitsentziehenden Strafen und Maßregeln als auch der verwaltungsmäßige Vollzug Aufgaben der Länder.
    • Erhöhung der Verkehrssicherheit von Senioren
      (hib/HAU) "Die Erhöhung der Verkehrssicherheit von Seniorinnen und Senioren ist ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit des Bundes." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31411) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30858). Im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 seien die entsprechenden Maßnahmen insbesondere in den Handlungsfeldern "Bestehende und wirksame Maßnahmen fördern, verbessern und flächendeckend umsetzen" und "Sicherer Fußverkehr und Teilhabe für alle" zu finden, heißt es. Da ein immer größer werdender Teil der älteren Bevölkerung aktiv mit dem Rad unterwegs ist, seien auch die Maßnahmen im Handlungsfeld "Für sicheren Radverkehr" maßgeblich bedeutend für die Verbesserung der Verkehrssicherheit von Senioren. Quantitative Zielsetzungen für einzelne Verkehrsteilnehmergruppen gebe es im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 nicht, teilt die Regierung mit. Die Zielsetzung, die Anzahl der Getöteten im Straßenverkehr bis 2030 um 40 Prozent zu verringern, sei zusammen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Abstimmungen zum "Pakt für Verkehrssicherheit" festgelegt worden. Darüber hinaus solle die Zahl der Schwerverletzten signifikant gesenkt werden. Dazu hätten Bund, Länder, Kommunen und eine Vielzahl von Akteuren ihre Unterstützung im Rahmen der 1. Nationalen Verkehrssicherheits-konferenz am 4. Mai 2021 abgegeben. Weitere Unterziele seien hierbei nicht vereinbart worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, ist das Verkehrssicherheits-programm der Bundesregierung 2021 bis 2030 nicht mit einem gesonderten Budget hinterlegt. Derzeit stünden dem Bund für Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit jährlich 15,4 Millionen Euro zur Verfügung. Von diesen Mitteln werde ein Teil zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Senioren und Seniorinnen aufgewendet.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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