27.06.2021

Präventionspolitik (150)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Online-Banking für die ältere Generation
    (hib/AB) Die Bundesregierung sieht sich dafür verantwortlich, die ältere Generation an die Nutzung digitaler Werkzeuge wie das Online-Banking heranzuführen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/30283) auf eine Kleine Anfrage (19/30015) der FDP-Fraktion. Darin heißt es, die Vermittlung von digitalen Kompetenzen im Alltag älterer Menschen sei für die gesellschaftliche Teilhabe und für ein selbstbestimmtes Leben erforderlich. Aus diesem Grund habe das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diverse Vorhaben gestartet, unter anderem die bundesweite Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen". Die barrierefreie Gestaltung von vielen Bankdienstleistungen sei mit dem vom Bundestag beschlossenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorgesehen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kläre auf verschiedene Internetseiten zur Thematik auf. Nach Angaben der Bundesbank, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort bezieht, ist die Zahl der Bankfilialen von 39.800 im Jahr 2011 auf 28.400 im Jahr 2019 zurückgegangen. Inzwischen kommen in Deutschland den Zahlen zufolge auf eine Bankfiliale fast 3.000 Einwohner, im Jahr 2011 waren es noch rund 2.000 Einwohner.
  • Stärkung der Gesundheitskompetenz als fortdauernde Aufgabe
    (hib/PK) Die Bundesregierung sieht die Stärkung der Gesundheitskompetenz als fortdauernde gesamtgesellschaftliche Aufgabe an. Zusammen mit den Spitzen der Selbstverwaltung habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) 2017 die "Allianz für Gesundheitskompetenz" ins Leben gerufen, heißt es in der Antwort (19/30814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30065) der FDP-Fraktion. Um die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu stärken, habe das BMG im September 202 das Nationale Gesundheitsportal (www.gesund.bund.de) gestartet. Dort könnten Bürger wissenschaftlich fundierte, neutrale und allgemein verständliche Informationen zu ausgewählten Gesundheits- und Pflegethemen erhalten.

  • Experten diskutieren Armuts- und Reichtumsbericht
    (hib/HAU) Über Konsequenzen aus dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung haben Sachverständige während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag diskutiert. Zu dem Bericht hatten die AfD-Fraktion (19/30403), die Fraktion Die Linke (19/30388) und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30394) Anträge vorgelegt. 

    • Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes zeigt der Armuts- und Reichtumsbericht, dass in Deutschland eine große Zahl von Menschen in verfestigter Armut lebt oder von Armut bedroht ist. Die Armutsrisiken-Quote habe im Berichtszeitraum stabil zwischen 15 und 16 Prozent gelegen, sagte Caritas-Vertreterin Birgit Fix. Die gute wirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklung habe nicht zu einem Sinken der Ungleichheit geführt. Sozialpolitisch besonders bedenklich sei der Befund, wie sehr sich Armut im Lebensverlauf verfestige. Die Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten Fünfjahresperiode noch der sozialen Lage "Armut" anzugehören, liege bei heute armen Menschen bei 70 Prozent - in den 1980er Jahren seien es nur 40 Prozent gewesen, sagte Fix.

    • Die Einkommensverteilung sei in den letzten Jahren stabil geblieben, die Vermögensungleichheit sogar gesunken, hießt es hingegen von Seiten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Zudem habe es positive Entwicklungen bei der Zahl der Langzeitarbeitslosen sowie bei Löhnen und Gehältern gegeben. Dennoch, so BDA-Vertreterin Renate Hornung-Draus, glaube eine Mehrheit, dass durch das anhaltende Wachstum von Armut und Reichtum eine Polarisierung entstanden sei, "die nicht von der Datenlage bestätigt wird". Künftig müssten bestehende Diskrepanzen zwischen der positiven Faktenlage und der verzerrten Wahrnehmung abgebaut und deren Ursachen erforscht werden.

    • Der Bericht lasse konkrete Ziele der Bundesregierung vermissen, sagte die Einzelsachverständige Irene Becker. Eine ausführlichere Darstellung normativer Leitlinien wäre aber notwendig, "um vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen politische Maßnahmen aus Sicht der Regierung als förderlich oder unzureichend erkennen zu können", hieß es in ihrer Stellungnahme. 

    • Der Volkswirt Maximilian Stockhausen sieht in dem Bericht eine Fortsetzung der positiven Entwicklung fundamentaler Kennzahlen des Arbeitsmarkts, der Einkommen sowie der Vermögen, die sich bereits im vorherigen Armuts- und Reichtumsbericht abgezeichnet habe. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen durch die Finanzkrise 2007/2008 sowie durch die Flüchtlingszuwanderung könne die Stabilisierung des sozialen Gefüges bei durchschnittlich steigenden Realeinkommen aller Einkommensgruppen als positiv bewertet werden, urteilt er. 

    • Der Einzelsachverständige Georg Cremer, früherer Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, nannte es in seiner Stellungnahme "wünschenswert", wenn sich der nächste Armuts- und Reichtumsbericht der Problematik der "verdeckten Armut" intensiver zuwendet. Dies sollte seiner Auffassung nach nicht allein beinhalten, den Umfang des Problems erneut abzuschätzen, sondern auch zu erforschen, warum Menschen trotz materiellen Mangels die ihnen zustehenden sozialen Leistungen nicht beantragen. 

    • Der Bericht bleibt laut Ruxandra Empen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an vielen Stellen fragmentarisch und damit hinter den Erwartungen des DGB zurück. Zum Thema prekäre Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit und Armut fehlten tiefergehende Analysen. Ebenso wenig gehe der Bericht der Frage nach, wie es sein könne, dass bei einer guten wirtschaftlichen Lage und einem Rekordtief bei der Arbeitslosigkeit das Armutsrisiko im Jahr 2019, also laut aktuellsten Zahlen aus dem Mikrozensus, in Deutschland auf dem Höchststand sei.

    • Markus Promberger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) verwies auf sinkende Werte bei den niedrigen Einkommen, während die höheren Einkommen steigen würden. "Es gibt also eine Art Schere", sagte er und forderte, auf die unteren Einkommen aufzupassen, "damit diese Menschen nicht von der Wachstumsentwicklung abgehängt werden". 

    • Der Bundesverband Arbeiterwohlfahrt (AWO) sieht in den Ergebnissen des Berichts erneut einen dringlichen politischen Auftrag, wirksame Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung sowie gegen soziale Ungleichheit zu ergreifen. Dies bedeute nach Aussage des AWO-Vertreters Valentin Persau, das Sicherheitsversprechen des Sozialstaates zu erneuern, indem unter anderem die sozialen Mindestsicherungssysteme weiterentwickelt und Investitionen in die soziale Infrastruktur vorgenommen werden. Ferner erwarte die Mehrheit der Menschen mehr soziale Gerechtigkeit bei der Besteuerung. 

    • Es gehe darum, Armut in all ihren Erscheinungsformen abzuschaffen und gute Arbeit zu fördern, hieß es von Seiten des Vertreters des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Joachim Rock. Das Hartz IV-System müsse überwunden werden, weil es Hartz IV-Bezieher nicht vor Armut schütze. Für die menschenwürdige Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sei eine Neuberechnung der Regelsätze von elementarer Bedeutung. Die aktuellen Regelsätze seien künstlich klein gerechnet und hielten die Betroffenen in Armut. 

    • Olaf Groh-Samberg vom Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, hält die Verfestigung von Armut für den Kernbefund des Berichts. Der Anteil der Menschen, die in Deutschland in Armutslagen leben, werde nicht nur im Zeitverlauf größer. Gleichzeitig würden auch die Aufstiegschancen dieser Menschen aus der Armutslage geringer, befand Groh-Samberg. Der deutliche Rückgang der Aufstiege aus Armut sei ein entscheidender Treiber der Armutsentwicklung der letzten drei Jahrzehnte in Deutschland, der von einer temporären Zunahme der Abstiege aus Prekarität und unterer Mitte noch verstärkt worden sei.

  • Experten erörtern Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren
    (hib/MWO) Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung der Strafprozessordnung, bei dem es um eine Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß Paragraf 362 der Strafprozessordnung (StPO) geht, war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 21.06.2021. Nach dem Entwurf des "Gesetzes zur Herstellung materieller Gerechtigkeit" (19/30399) soll eine Wiederaufnahme auch dann möglich sein, wenn sich aus nachträglich verfügbaren Beweismitteln die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Freigesprochenen ergibt.

    • In der von Heribert Hirte (CDU) geleiteten Anhörung sprachen sich die meisten Sachverständigen für den Entwurf aus. In der ersten Lesung im Bundestag in der vorvergangenen Woche hatte sich die Opposition mit Ausnahme der AfD gegen den Entwurf positioniert. Darin wird explizit auf den Fall der ermordeten Frederike von Möhlmann verwiesen, der Anlass für eine Petition zur Reform der Wiederaufnahme gewesen sei.

    • Die Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Elisabeth Auchter-Mainz, sprach in ihrer Stellungnahme von ungesühnten Fällen aus ihrer Praxis, an denen beispielsweise Eltern zerbrochen seien und sich von der Justiz im Stich gelassen fühlten. Der "ne-bis-in-idem"-Grundsatz des Grundgesetzartikels 103 Absatz 3, wonach niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf, habe einen hohen Wert, gelte aber nicht ausnahmslos. Frühere Durchbrechungen des Grundsatzes seien nie infrage gestellt worden.

    • Rechtsanwalt Wolfram Schädler, der den Vater der ermordeten Frederike von Möhlmann vertritt, betonte, dass der Staat in einem Rechtsstaat nicht Urteile austauschen dürfe, die ihm missliebig seien. Der Gesetzentwurf respektiere diese Grenzsetzung, da sein Anwendungsbereich auf die unverjährbaren Delikte Mord und Völkermord beschränkt sei. Er führe diesen Rechtsgedanken so zu Ende, dass ein falsch freigesprochener Mörder sich niemals seines Triumphes über die Fakten sicher sein könne. Der vorliegende Gesetzentwurf korrigiere die aus dem Lot geratene Rechtswirksamkeit des Paragrafen 362 StPO wenigstens teilweise.

    • Auch aus Sicht von Jörg Eisele von der Eberhard Karls Universität Tübingen ist der Gesetzentwurf mit dem Grundgesetzes vereinbar. Dies entspreche auch der Sichtweise fast aller wissenschaftlichen Abhandlungen aus jüngerer Zeit. Auch Eisele verwies auf bestehende Durchbrechungen des Grundsatzes "ne bis in idem". Eine Grenzkorrektur aus Unerträglichkeitsgründen sei geboten, wenn bei den schwersten Straftaten trotz vorliegender Beweismittel eine Verurteilung nicht möglich sei. Dies erschüttere das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung. Eingedenk der Unverjährbarkeit der Delikte sei eine Wiederaufnahme dann auch bei "Altfällen" möglich.

    • Klaus Gärditz von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hält den Entwurf ebenfalls nicht für verfassungswidrig. Betroffen seien nur die Straftaten des Mordes, des Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nach Unrechtsgehalt, Strafrahmen und sozialer Destabilisierungswirkung für die Rechtsordnung zu den schwersten Verbrechen gehören, die das geltende Strafrecht kenne. Das öffentliche Interesse, eine schuldangemessene Bestrafung herbeizuführen, wenn eine solche nach der aktualisierten Beweislage indiziert sei, habe hier überragendes Gewicht.

    • Michael Kubiciel von der Universität Augsburg erklärte, der Gesetzentwurf greife eine seit fast zwei Jahrzehnten geführte rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Debatte auf und sei das Ergebnis intensiver strafprozessualer und verfassungsrechtlicher Prüfungen. Die Erweiterung der Strafprozessordnung stelle keinen Paradigmenwechsel dar, sondern schreibe einen im geltenden Recht angelegten Grundgedanken für einen klar und eng gefassten Anwendungsfall fort. Dem Gesetzentwurf lasse sich auch nicht entgegenhalten, er lege den Grundstein für weitere Durchbrechungen der Rechtskraft durch künftige Gesetzesnovellierungen.

    • Dagegen ist der Entwurf für Helmut Aust von der Freien Universität Berlin verfassungswidrig. Die Erweiterung der Wiederaufnahmegründe stehe im Widerspruch zum Verbot der Doppelverfolgung nach Artikel 103. Die dort auf Verfassungsebene vorgenommene Abwägung zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit könne nicht durch einen Rückgriff auf allgemeine Erwägungen des letzteren Gesichtspunkts wieder aufgelöst werden. Neben dem Verstoß gegen Artikel 103 würde die vorgeschlagene Regelung bei einer Anwendung auf sogenannte "Altfälle" zudem gegen das vom Rechtsstaatsprinzip umfasste Verbot der Rückwirkung verstoßen.

    • Auch für Stefan Conen vom Deutscher Anwaltverein ist das Vorhaben der Koalitionsfraktionen aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Bereits 2009 sei ein ähnliches Gesetzesvorhaben gescheitert. 2016 hätten sich die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages erneut der Frage der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit eines solchen neuen Wiederaufnahmegrundes gewidmet und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wertentscheidung des Verfassungsgebers in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes der Erweiterung der Wiederaufnahmegründe zuungunsten Freigesprochener entgegenstehe. Dies sei nach wie vor richtig und bei dogmatisch stringenter Auslegung des Artikels gerade auch in Ansehung des nunmehr über den damaligen Vorschlag weit hinausgehenden Entwurf zwingend.

    • Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sagte, die Wiederaufnahme-Debatte sei kein gutes Zeichen für den Rechtsstaat. Es werde versucht, einen klaren Normbefehl der Verfassung zu relativieren und zu umgehen. Der Gesetzentwurf bedeute einen doppelten Bruch mit demokratischen Werten. Zum einen gehe es an den Kern des "ne bis in idem", und zum anderen gehe es auch darum, ob der Gesetzgeber noch bereit ist, die klaren Grenzen der Verfassung einzuhalten. Nur selten sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz so klar wie hier.

    • Wie es in der Vorlage heißt, sind nach derzeitiger Rechtslage im Gegensatz zur Wiederaufnahme zu dessen Gunsten neue Tatsachen und Beweismittel als allgemeiner Wiederaufnahmegrund nicht zugelassen. Dies führe zu dem unbefriedigenden Ergebnis, dass selbst bei den schwersten Straftaten wie Mord und Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein in einem Freispruch geendetes Verfahren selbst dann nicht wieder aufgenommen werden kann, wenn nachträglich Beweismittel einen eindeutigen Nachweis der Täterschaft erlauben. Nach geltendem Recht bleibe es, sofern der Freigesprochene kein Geständnis ablegt, bei dem rechtskräftigen Freispruch.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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