18.04.2021

Präventionspolitik (138)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Reduktionsstrategie für Zucker und Fett
    (hib/PK) Die im Dezember 2018 beschlossene Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) soll eine gesunde Lebensweise befördern. Das übergeordnete Ziel sei, den Anteil an Übergewichtigen und Adipösen in der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zu senken und die Häufigkeit von Krankheiten, die durch die Ernährung mitbedingt würden, zu verringern, heißt es in der Antwort (19/27861) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27450) der AfD-Fraktion. Neun Verbände der Lebensmittelwirtschaft hätten sich bereits dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2025 die Gehalte an Zucker, Fetten, Salz oder Energie in ihren Produkten zu reduzieren. Insbesondere bei Produkten mit Kinderoptik seien bereits positive Entwicklungen zu verzeichnen. Zudem sei im Rahmen der NRI Ende Mai 2020 ein nationales Verbot des Zusatzes von Zucker und anderen süßenden Zutaten zu Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder in Kraft getreten.

  • 160 Sozialpädiatrische Zentren in Deutschland
    (hib/PK) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die sozialpädiatrische Versorgung in Deutschland ausreichend ist. Es lägen keine Hinweise darauf vor, dass es im Bundesgebiet allgemein eine unzureichende Versorgung gäbe, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/27746) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/27359). Die Bewertung des Angebots hänge von der Zahl der Kinder mit entsprechendem Behandlungsbedarf ab und von den Kapazitäten in den vorhandenen Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ). Dabei spiele die regionale Verteilung und Erreichbarkeit der SPZ eine zentrale Rolle. In Deutschland gibt es den Angaben zufolge 160 SPZ, die meisten (30) im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

  • Armut allein ist keine Ursache für Gewalt an Kindern
    (hib/CHE) Armut allein ist unbedeutend für Gewalt und Vernachlässigung von Kindern. Es müssten weitere Belastungen hinzukommen, um Verletzungen oder Vernachlässigung der Kinder wahrscheinlicher zu machen, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28003) auf eine Kleine Anfrage (19/27527) der AfD-Fraktion. Armut sei aber "ein wesentlicher Belastungsfaktor für die Gestaltung von Beziehungen und Interaktionen im Familiensystem und damit auch für die Entwicklung der Kinder", heißt es in der Antwort weiter. Die Sorgen der Eltern, die aus mangelnden finanziellen Ressourcen resultierten und häufig mit beengten Wohnverhältnissen verbunden seien, beeinträchtigten vielfach den Blick der Eltern für Bedürfnisse der Kinder und würden den familiären Stress und damit das Risiko für Gewalt und Vernachlässigung erhöhen. Bei Armut (festgemacht am Bezug von staatlichen Transferleistungen) seien die statistischen Werte für Gewalt und Vernachlässigung um das Doppelte erhöht. Armut stelle jedoch nur selten eine isolierte Problemlage dar. Vielfach kumulierten in von Armut betroffenen Familien eine Reihe von Belastungsfaktoren, schreibt die Bundesregierung.

  • Hilfe für Patienten mit psychischen Problemen
    (hib/PK) Für Patienten mit psychotherapeutischem oder psychiatrischem Versorgungsbedarf sind nach Angaben der Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche Sonderregelungen eingeführt worden. Damit werde Patienten die Inanspruchnahme dieser Leistungen erleichtert, Ärzte und Psychotherapeuten würden entlastet, heißt es in der Antwort (19/27768) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/27363). So seien die Möglichkeiten erweitert worden, psychotherapeutische Behandlungen, aber auch sonstige ambulante psychiatrische Dienste in Form von Telefon- oder Videosprechstunden anzubieten. Damit werde auch in der Pandemie ein flächendeckendes psychiatrisch-psychotherapeutisches Hilfesystem sichergestellt.

  • Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet
    (hib/MWO) Die Bundesregierung will das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe stellen. Ein Gesetzentwurf (19/28175) sieht die Einführung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch vor. Dieser solle ausschließlich Plattformen erfassen, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Daneben werde auch ein Straftatbestand für das wissentliche oder absichtliche Bereitstellen von Server-Infrastrukturen für entsprechende Handelsplattformen geschaffen. Neben der Einführung der neuen Straftatbestände sollen zugleich effektive Ermittlungsmöglichkeiten zur Aufklärung der vorgenannten Straftaten geschaffen werden. Dazu sollen die Qualifikationstatbestände in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung aufgenommen werden, so dass alle an diese Kataloge anknüpfenden Ermittlungsmöglichkeiten grundsätzlich eröffnet werden. Über den Entwurf berät der Bundestag am Freitag, 16. April 2021, in erster Lesung. Wie die Bundesregierung in dem Entwurf schreibt, finden sich im Internet nicht nur Plattformen mit rechtmäßigen Angeboten, sondern auch solche, auf denen verbotene Gegenstände und Dienstleistungen und selbst Menschen zum Zwecke der Ausbeutung gehandelt werden. Das Angebot auf diesen kriminellen Plattformen umfasse neben Menschen unter anderem Betäubungsmittel, Waffen, Falschgeld, gefälschte Ausweise und gestohlene Kreditkartendaten. Der Handel mit verbotener Pornografie wie beispielsweise Kinderpornografie erfolge vielfach auf eigens dafür geschaffenen Plattformen. Die Strafverfolgungsbehörden müssten die Möglichkeit haben, diesem Phänomen konsequent und effektiv zu begegnen.

  • Regierung fordert Achtung der Menschenrechte im Sport
    (hib/HAU) Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Aussage national und international für einen Sport ein, "der auf der Achtung der Menschenrechte sowie auf zentralen Werten wie Toleranz, Fairness, Integrität, Regeltreue, Offenheit und Respekt basiert". Diese Grundsätze seien auch handlungsleitend für die Entscheidungen der Bundesregierung über eine finanzielle Förderung, heißt es in der Antwort (19/27589) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27160). Die Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen liefere einen Katalog von Zielen, die künftig mit der Bewerbung und Ausrichtung von internationalen Sportgroßveranstaltungen in Deutschland verfolgt und erreicht werden sollen und werde durch die Definition von Mindeststandards ergänzt, heißt es weiter. Diese definierten Anforderungen für den Umwelt- und Naturschutz, für Integrität, Gesundheitsschutz und Sicherheit. Die UN Guiding Principles on Business und Human Rights sowie die UN Sustainable Development Goals (SDGs) würden zur Formulierung der Mindeststandards für die Bewerbung um und Ausrichtung von internationalen Sportgroßveranstaltungen in Deutschland herangezogen. Zur Frage, wie die Bundesregierung grundsätzlich die Vergabe von Sportgroßereignissen an autokratische Staaten durch die internationalen Sportverbände beurteilt, heißt es: Die Vergabe von Sportgroßveranstaltungen erfolge durch die internationalen Sportorganisationen in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung erwarte allerdings von den internationalen Sportorganisationen, dass sie bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen neben den sportlichen und infrastrukturellen Kriterien auch weitere Aspekte wie die Lage der Menschenrechte, Nachhaltigkeit, die politische Teilhabe der Bevölkerung, die Einhaltung von Integritäts- und Transparenzstandards sowie Gleichberechtigung angemessen berücksichtigen.

  • Warnung vor synthetischen Cannabinoiden
    (hib/PK) Die Bundesregierung warnt vor dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden. Die Verbreitung immer neuer Varianten von Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) stelle eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es in der Antwort (19/28190) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27249) der Linksfraktion. Im vergangenen Jahr seien auf dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betriebenen Portal drugcom.deWarnungen veröffentlicht worden, dass sich Cannabisprodukte, die mit synthetischen Cannabinoiden versetzt sind, im Umlauf befinden. 2020 habe es neun Todesfälle durch den Konsum von NPS alleine gegeben, darunter fünf durch den Konsum von synthetischen Cannabinoiden. Bei elf Todesfällen wurde ein Konsum von NPS in Verbindung mit anderen Stoffen festgestellt, darunter in vier Fällen ein Konsum von synthetischen Cannabinoiden mit anderen Stoffen. Die Stoffgruppe der synthetischen Cannabinoide ist dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) bereits seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im November 2016 unterstellt. Der Umgang mit diesen Substanzen ist illegal.

  • Antibiotika-Resistenzen sind ein zunehmendes Problem
    (hib/PK) Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen) stellen nach Angaben der Bundesregierung weltweit ein zunehmendes Problem dar. Zwar sei nur ein geringer Teil der nosokomialen Infektionen auf multiresistente Erreger zurückzuführen, diese Infektionen seien jedoch nur schwer oder gar nicht mehr behandelbar, heißt es in der Antwort (19/28076) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21882) der AfD-Fraktion. Bei der Sepsis (Blutvergiftung) handele es sich um die schwerste Verlaufsform einer Infektion, die unbehandelt oft zum Tod führe. Resistente Erreger trügen dazu bei, dass die erforderliche rasche Therapie mit Verzögerung beginne. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO) erstelle evidenzbasierte Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Diese unterschieden sich nicht wesentlich von denen etwa in den Niederlanden. Allerdings bestünden große Unterschiede zwischen den Gesundheitssystemen. So gebe es in den Niederlanden nur halb so viele Krankenhausaufenthalte pro 100.000 Einwohner wie in Deutschland.

  • Votum für Reform der Antidiskriminierungsstelle
    (hib/AW) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes(ADS) soll reformiert und unabhängiger und im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Dies war das mehrheitliche Plädoyer von drei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 12.04.2021 über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24431). Lediglich die Vertreterin der Arbeitgeberverbände widersprach diesen Forderungen.

  • Nachbesserungsbedarf im Bevölkerungsschutz
    (hib/WID) Die Corona-Pandemie hat Schwächen und Defizite im System des Bevölkerungsschutzes offenbart, wenn auch insgesamt Deutschland bisher besser durch die Krise gekommen ist als in der Öffentlichkeit gelegentlich dargestellt. Dies war am Montag die gemeinsame Einschätzung der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Das Gesundheitswesen sei zum Teil unzureichend auf die Krise vorbereitet gewesen, was auch darauf zurückzuführen sei, dass in der Vergangenheit Kapazitäten abgebaut worden seien. Notwendig seien zusätzliche Investitionen, um Deutschlands "Krisenresilienz" zu stärken, und der Aufbau neuer koordinierender und forschender Institutionen.

  • Deutliches Votum für Gleichstellungs-Stiftung
    (hib/AW) Die geplante Bundesstiftung Gleichstellung stößt bei Expertinnen auf große Zustimmung. Kritik entzündet sich jedoch an der Zusammensetzung der Organe der Stiftung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/27839) am 12.04.2021 deutlich.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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