06.03.2021

Präventionspolitik (132)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Anhebung der Toleranzgrenze für Cannabiskonsum umstritten
    (hib/HAU) Die Forderung der Linksfraktion nach Anhebung der Toleranzgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr von derzeit 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) auf 10 ng/ml - entsprechend der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol - stößt bei Sachverständigen auf Zuspruch wie auch auf Ablehnung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zu dem von der Fraktion vorgelegten Antrag (19/17612) am 24.02.2021  deutlich. Im Gegensatz zur Grenzwert-Regelung bei Alkohol gelte bei Cannabis faktisch eine Null-Toleranz-Grenze, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Der meist angewendete Grenzwert von 1,0 ng/ml sei so niedrig, dass dieser oft noch Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten werde, wenn längst keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mehr bemerkbar sei. Die Abgeordneten verlangen in ihrem Antrag zudem, im Strafgesetzbuch eine Normierung des THC-Grenzwertes vorzunehmen, "indem ein THC-Wert von 3,0 ng/ml Blutserum festgelegt wird, unterhalb welchem eine relative Fahruntüchtigkeit ausgeschlossen werden kann".

  • Zahl erlaubnispflichtiger Schusswaffen
    (hib/STO) Ende 2020 sind im Nationalen Waffenregister (NWR) insgesamt fast 5,35 Millionen erlaubnispflichtige Waffen, welche Geschosse verschießen können, und unverbaute wesentliche Waffenteile, die sich in Deutschland in Privatbesitz befinden, registriert gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26817) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26338) weiter hervorgeht, waren im NWR zugleich mehr als 950.000 natürliche Personen mit einer Anschrift in Deutschland gespeichert, die Besitzer einer solchen Waffe oder eines solchen Waffenteils sind.

  • Keine Angaben zu Suizidversuchen
    (hib/PK) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über die Häufigkeit von Suizidversuchen vor. Solche Aspekte würden im Rahmen der Todesursachenstatistik nicht erhoben, heißt es in der Antwort (19/26850) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26492) der AfD-Fraktion.

  • Zahlreiche Vorschläge für Neuordnung der Sterbehilfe
    (hib/PK) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben zahlreiche Vorschläge für eine Neuordnung der Sterbehilfe vor. Es seien bislang 55 Stellungnahmen und Beiträge von Verbänden, Organisationen, Kirchen und Sachverständigen an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übermittelt worden, heißt es in der Antwort (19/26666) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26281) der FDP-Fraktion. Hinzu komme der Entwurf für einen interfraktionellen Antrag von Bundestagsabgeordneten sowie ein Gesetzentwurf von einer anderen Gruppe von Abgeordneten. Dies spreche dafür, dass die Abgeordneten des Bundestags eine Befassung aus der Mitte des Parlaments heraus anstrebten. Das BMG habe in Ausarbeitung der Stellungnahmen einen hausinternen Arbeitsentwurf erstellt. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung über das Ob und Wie einer möglichen Neuregelung der Sterbehilfe liege jedoch noch nicht vor. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vom 2. März 2017 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 209 Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels gestellt worden. Kein Antrag wurde bewilligt, 136 Anträge wurden abgelehnt, etliche Verfahren sind noch anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass unheilbar kranken Patienten im Extremfall der Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung nicht verwehrt werden darf. Voraussetzung ist, dass der Patient frei entscheidet und es keine zumutbare Alternative gibt. Der Bundestag hatte 2015 die Sterbehilfe neu geregelt und die organisierte, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt. Das Bundesverfassungsgericht kippte die Regelung jedoch im Februar 2020. Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der entsprechende Strafrechtsparagraf 217 sei nichtig, hieß es.

  • Delikte im Gesundheitswesen gegen Menschen mit Behinderungen
    (hib/STO) Opferzahlen zu ausgewählten Straftaten im Gesundheitswesen gegen Menschen mit Behinderungen listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26798) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26383) auf. Danach stieg die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die im Gesundheitswesen Opfer einer Straftat wurden, laut Polizeilicher Kriminalstatistik von 365 im Jahr 2015 auf 555 im Jahr 2019.

  • Keine eigene Schätzung zu Geldwäschevolumen
    (hib/AB) Die Bundesregierung hat im Zuge der nationalen Risikoanalyse keine eigene Schätzung zum Geldwäschevolumen vorgenommen. Dies teilt sie in einer Antwort (19/26796) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Darin führt sie eine wissenschaftliche Schätzung an, wonach sich das gesamte Geldwäschevolumen im Finanz- und Nicht-Finanzsektor Deutschlands deutlich oberhalb der 50 Milliarden Euro und wahrscheinlich in der Größenordnung von über 100 Milliarden Euro jährlich bewegt.

  • Bund-Länder-Kooperation bei Cybersicherheit
    (hib/STO) Als Unterrichtung (19/26921) liegen die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" (19/26106) sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Danach fordert der Bundesrat unter anderem ein stärkeres gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern bei der Verbesserung der Abwehrfähigkeit im Bereich der Cybersicherheit "durch eine engere Zusammenarbeit und Unterrichtungsverpflichtungen des Bundes gegenüber den Ländern, soweit der Aufgabenbereich des Bundes eröffnet ist, um die rasant wachsenden Herausforderungen im Cyberraum zu bewältigen". In ihrer Gegenäußerung teilt die Bundesregierung "die Auffassung, dass Bund und Länder die Abwehrfähigkeit im Bereich der Cybersicherheit gemeinsam verbessern sollten". Der Wunsch nach stärkerer informatorischer Einbindung, insbesondere durch weitreichende Unterrichtungsverpflichtungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), stoße jedoch an verfassungsrechtliche Grenzen, da das Grundgesetz von einer grundsätzlichen Trennung der Staatsaufgaben zwischen Bund und Ländern ausgehe. Ein dauerhaftes Zusammenwirken im Bereich der IT-Sicherheit sei dort möglich, wo es das Grundgesetz ausdrücklich vorsieht, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine verstetigte Unterstützung durch das BSI, die dem Bundesamt gewissermaßen eine Zentralstellenfunktion zuweisen würde, oder eine Übernahme von Aufgaben für die Länder lasse sich jedoch nicht auf bestehenden Kompetenzgrundlagen stützen. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, besteht für die einzelfallbezogene, punktuelle Information der Länder jedoch bereits eine rechtliche Grundlage. Im Rahmen seiner Aufgabenzuweisung könne das BSI Stellen der Länder in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik unter Berücksichtigung der möglichen Folgen fehlender oder unzureichender Sicherheitsvorkehrungen beraten und warnen.

  • Erfassung christenfeindlicher Straftaten
    (hib/STO) Die Erfassung christenfeindlicher Straftaten ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/26669) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26286). Danach erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) die christenfeindlichen Straftaten im Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten (Lapos). Es handele sich dabei um eine Eingangsstatistik; eine Erfassung von Ermittlungsergebnissen erfolge dort nicht, führt die Bundesregierung weiter aus. Nach ihren Angaben erfolgt beim BKA seit Anfang 2019 eine bundesweit einheitliche Erfassung aller politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel Kirche im Lapos.

  • Kaum ein gutes Wort über IT-Sicherheitsgesetz
    (hib/WID) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Sicherheit in der Informationstechnologie findet unter Sachverständigen durchweg wenig Zustimmung. Die Teilnehmer einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat begrüßten das Vorhaben eines "IT-Sicherheitsgesetzes 2.0" am 01.03.2021 zwar im Grundsatz als "richtig und wichtig", befanden es in der vorliegenden Fassung aber für völlig ungenügend. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung das seit 2015 bestehenden IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Eingriffbefugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie neben der technischen Kontrolle von Bauteilen der Netz-Infrastruktur auch eine Überprüfung der politischen Vertrauenwürdigkeit der Hersteller.

  • Lob und Kritik für Linken-Antrag zu Femiziden
    (hib/SAS) Die Forderung der Fraktion Die Linke, Femizide in Deutschland zu untersuchen und zu bekämpfen, ist bei Experten grundsätzlich auf viel Zustimmung, aber auch auf Kritik im Detail gestoßen. Das zeigte eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 1. März 2021. Uneins waren sich die Sachverständigen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des Oberbegriffs Femizid für tödliche, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Das Kernanliegen des Antrags der Fraktion mit dem Titel "Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern" (19/23999) unterstützten sie jedoch mehrheitlich: Darin plädiert Die Linke für die Einrichtung einer Beobachtungsstelle, die jede Tötung, jeden tödlichen und vermeintlichen Suizid einer Frau in Deutschland erfasst, die Daten tagesaktuell veröffentlicht, jährlich einen Lagebericht zu "Femiziden in Deutschland" erstellt und eine umfassende Erforschung einleitet. Darüber hinaus fordert die Fraktion, das Hilfesystem bei Gewalt an Frauen entsprechend der Istanbul-Konvention auszubauen. Staatsanwaltschaften und die Polizei sollten zudem bei Tötungen von Frauen zunächst stets prüfen, ob ein Femizid vorliege. Verpflichtende Fortbildungen müssten dementsprechend bei Polizei und Justiz etabliert werden. Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, die aufgrund des hierarchischen Geschlechterverhältnisses begangen werden, müssten als Femizide anerkannt werden.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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