23.01.2021

Präventionspolitik (126)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Zahl der im NWR gespeicherten Waffen
    (hib/STO) Zum 31. August 2020 sind laut Bundesregierung im Nationalen Waffenregister (NWR) insgesamt 1.950.774 gültige Waffenbesitzkarten und 5.571.563 Waffen beziehungsweise Waffenteile in Privatbesitz gespeichert gewesen. Zugleich waren insgesamt 3.295 Waffen mit dem Status "abhandengekommen durch Verlust" im NWR gespeichert, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25650) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24860) weiter hervorgeht.

  • Bekämpfung der Clankriminalität
    (hib/STO) Um Maßnahmen zur Bekämpfung der Clankriminalität geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/25621) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25237). Danach wurden mit Einrichtung der "Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität" unter Leitung des Bundeskriminalamts im Sommer 2019 "die Voraussetzungen für eine deutliche Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und die Verfolgung eines behördenübergreifenden, ganzheitlichen Ansatzes beim gemeinsamen Vorgehen gegen kriminelle Clanstrukturen geschaffen". Ein wichtiger Baustein hierbei sei die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Bundespolizei unterstütze mit höchster Priorität die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Form von begleiteten Abschiebungsmaßnahmen. Dabei würden Maßnahmen im Zusammenhang mit Abschiebungen von besonders relevanten Personen - wie beispielsweise Straftätern, Gefährdern und Haftfällen - ein Vorrang eingeräumt.

  • EU-Projekt Europäischer Kriminalaktennachweis
    Berlin: (hib/STO) Informationen zum "Europäischen Kriminalaktennachweis" (Epris) enthält die Antwort der Bundesregierung (19/25643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25200). Wie die Fraktion darin schrieb, leitet das Bundeskriminalamt (BKA) zum zweiten Mal vom 1. Februar 2020 bis 31. März 2021 ein "EU-Projekt zur Vernetzung von polizeilichen Ermittlungsakten (European Police Record Index System - Epris)". Bei diesem Europäischen Kriminalaktennachweis handele es sich um eine europäische Vernetzung polizeilicher Register zu Verdächtigen, gegen die ein Strafermittlungsverfahren aktenkundig ist. An dem Projekt nehmen der Antwort zufolge Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland und Spanien sowie Europol teil. Beobachtende Staaten seien die Niederlande und Ungarn. Gemäß der aktuell geltenden EU-Finanzhilfevereinbarung ist das Epris-Projekt laut Vorlage innerhalb von 16 Monaten, beginnend mit dem 1. Februar 2020, durchzuführen. Die EU-Kommission unterstützt das Projekt den Angaben zufolge mit Fördergeldern in Höhe von bis zu 927.000 Euro. Weitere anfallende Kosten werden von den Projektpartnern jeweils selbst getragen, wie es in der Antwort weiter heißt. Danach bemisst sich der Beitrag Deutschlands mit Stand vom 28. Dezember 2020 auf zirka 1,04 Millionen Euro.

  • Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen
    (hib/STO) Die Bundesregierung äußert sich nach eigenen Angaben nicht zu Einzelheiten etwaiger Auslieferungsersuchen. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe sei die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein höchst schützenswertes Gut, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25642) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Aufenthalt verurteilter islamistischer Täter des Sivas-Massakers in Deutschland" (19/25229). Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionsfähigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leite sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und habe damit ebenfalls Verfassungsrang. "Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück", heißt es in der Antwort weiter. Die Fraktion hatte in der Kleinen Anfrage unter anderem nach Auslieferungsersuchen für in Deutschland wohnhafte Personen gefragt, "die in der Türkei wegen der Beteiligung am Sivas-Massaker verurteilt wurden".

  • Immobilien der islamistischen Szene
    (hib/STO) Immobilien im Eigentum von Angehörigen der islamistischen Szene spielen laut Bundesregierung "für die Aufklärung von Aktivitäten beziehungsweise Bestrebungen und Zielpersonen des islamistischen Personenspektrums" in der Regel keine oder eine nur untergeordnete Rolle. Insbesondere treffe dies auf die dschihadistische Szene zu, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25611) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25058) weiter. Hier würden besonders häufig das Internet oder die sozialen Medien zur Kommunikation genutzt. Sofern es zu persönlichen Treffen komme, fänden diese in der Regel im öffentlichen Raum oder privaten Wohn- und Geschäftsräumen statt, "die ihrerseits jedoch nicht stets der Szene an sich zugeordnet werden können".

  • Mit Sprengmittel begangene Straftaten gegen Flüchtlinge
    (hib/STO) Mit Stand vom 23. Dezember 2020 sind in den beiden zurückliegenden Jahren im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) laut Bundesregierung fünf Straftaten registriert worden, "die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge richteten und bei denen Sprengmittel als Tatmittel gemeldet wurden". Davon entfielen drei Straftaten auf das Jahr 2019 und zwei auf das Jahr 2020, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25610) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25094) weiter hervorgeht. Die Zahl der in den beiden Jahren im Rahmen des KPMD-PMK registrierten Straftaten gegen Asylunterkünfte, bei denen als Tatmittel Sprengmittel gemeldet wurden, beläuft sich den Angaben zufolge auf drei, davon eine im Jahr 2019 und zwei im Jahr 2020.

  • Ausschreitungen in Leipzig am 7. November 2020
    (hib/STO) Über Erkenntnisse zu Ausschreitungen während einer "Querdenken"-Demonstration in Leipzig am 7. November vergangenen Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25608) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25145). Danach hatte das Bündnis "Querdenken-341" (Leipzig) und "Querdenken-711" (Stuttgart) für den Augustusplatz und den Innenstadtring in Leipzig am 7. November 2020 eine Demonstration angemeldet. Während der Veranstaltung verstießen laut Vorlage zirka 90 Prozent der Teilnehmer gegen die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Polizei habe die Veranstaltung daher für beendet erklärt und die Teilnehmer zum Verlassen des Platzes aufgefordert. Ganz überwiegend zog die Demonstration den Angaben zufolge Teilnehmer aus dem demokratischen Spektrum sowie auch gewaltorientierte, teils organisationsungebundene Rechtsextremisten, rechtsextremistische Hooligans beziehungsweise gewaltorientierte Fußballfans an. Aus dem rechtsextremistischen Parteienspektrum seien die Parteien NPD, "Der III. Weg" und "Die Rechte" vertreten gewesen. Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) formierte sich nach der Auflösung der Hauptkundgebung ein neuer Demonstrationszug und setzte sich in Gang, wie es in der Antwort weiter heißt, Aus diesem Aufzug heraus sei es dann mehrfach zu gewalttätigen Übergriffen unter anderem in Form von Flaschenbewurf und Beschuss mit Pyrotechnik auf Polizeibeamte gekommen. Videomaterial aus sozialen Netzwerken zeigten ein zum Teil gewaltsames Demonstrationsgeschehen. Wenngleich der Großteil der Querdenken-Demonstranten nicht mit Gewalttaten in Erscheinung getreten sei, hätten sich viele Teilnehmer den polizeilichen Aufforderungen widersetzt und sich in großer Anzahl am verbotenen Aufzug durch die Innenstadt beteiligt. Anlässlich des Einsatzes der Bundespolizei zur Unterstützung der sächsischen Polizei seien fünf Bundespolizisten verletzt worden. In ihrer Antwort geht die Bundesregierung ferner auf Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz am 7. November 2020 ein. Anlässlich des dabei erfolgten Einsatzes der Bundespolizei zur Unterstützung der sächsischen Polizei wurden danach zwei Bundespolizisten verletzt. Wie die Bundesregierung zudem ausführt, bildet Leipzig einen bundesweiten Schwerpunkt linksextremistischer Gewalt. Insbesondere der Stadtteil Connewitz habe sich "als Symbol des Widerstands in der autonomen Szene etabliert". Hier zeige sich seit Jahren ein konstant hohes linksextremistisches Gewaltpotenzial, das sich regelmäßig, insbesondere aber als Reaktion auf polizeiliche Maßnahmen und Kundgebungen des politischen Gegners in teils schweren Gewalttaten niederschlägt. Immer wieder komme es dabei auch zu schweren Ausschreitungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei.

  • Programm Polizei 2020
    (hib/STO) Über das Programm "Polizei 2020" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25651) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24598). Danach soll mit dem Programm das polizeiliche Informationswesen modernisiert und harmonisiert sowie die bisher heterogene Datenhaltung durch ein gemeinsames "Datenhaus" vereinheitlicht werden. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, handelt es sich bei dem im Jahr 2017 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat initiierten Programm um ein übergreifendes Vorhaben von Bund und Ländern. Die entsprechenden Strukturen, Projekte und Vorhaben zur Umsetzung der Ziele seien in Bund und Ländern aufgebaut worden und spiegelten sich in den entsprechenden Gremien wider. Es würden an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt, die von allen Polizeien nach gleichen Standards zu nutzen seien. Damit werde deutlich, dass es sich bei dem Programm Polizei 2020 nicht primär um ein IT-Großprojekt handelt, heißt es in der Antwort ferner. Vielmehr seien die entsprechenden fachlichen und technischen Prozesse sowie die föderalen Bedarfe ebenfalls zu berücksichtigen. Insgesamt werde das Programm "als Organisationsentwicklungsvorhaben verstanden, welches auf die digitale Transformation der Polizeiarbeit abzielt". Das Jahr 2020 ist den Angaben zufolge als der gemeinsame Ausgangspunkt und eigentliche Start des Programms zu sehen, das mit der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds in die Umsetzung übergeht. "Das Programm Polizei 2020 selbst befindet sich in der abschließenden Phase der konzeptionellen Vorbereitungen", schreibt die Bundesregierung mit Stand vom 28. Dezember vergangenen Jahres. 2020 seien die notwendigen gemeinsamen Grundlagen zur Finanzierung, Steuerung und Realisierung des Programms gelegt worden. Hervorzuheben sei insbesondere die Einrichtung des Polizei-IT-Fonds zur Finanzierung und Regelung der Zusammenarbeit bei der Modernisierung des polizeilichen Informationswesens von Bund und Ländern. Zur Frage, welchen Zeitraum die zeitliche Umsetzungsplanung umfasst, führt die Bundesregierung aus, dass mit der Einrichtung des Polizei-IT-Fonds im Jahr 2020 eine mittelfristige Planung von fünf Jahren umfasst und jährlich fortgeschrieben werde. Beim grundsätzlichen Planungshorizont werde von einem Zeitraum von zirka zehn Jahren ausgegangen.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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