19.12.2020

Präventionspolitik (122)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Forderung nach Grundrechten für alle bei Experten umstritten
    (hib/MWO) Die Forderung "Grundrechte für alle" lässt sich nicht einfach umsetzen. Zu diesem Ergebnis kamen die Sachverständigen in der Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Grundgesetzes (19/5860) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Donnerstag. Wie es in dem Entwurf heißt, macht das Grundgesetz bei einigen Grundrechten eine Unterscheidung zwischen Menschen mit und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. So würden die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Berufsfreiheit explizit nur Deutschen zugesprochen. Für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete, die in Deutschland leben, aber die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, gelte dieser Grundrechtsschutz nicht. Angesichts dieser "ungerechten und ausgrenzenden Verfassungslage gegenüber Nichtdeutschen" solle in den Artikeln 8, 9, 11 und 12 des Grundgesetzes die Formulierung "Alle Deutschen" durch die Formulierung "Alle Menschen" ersetzt werden.

  • Experten uneinig über Entkriminalisierung des Containerns
    (hib/MWO) Überwiegend auf Skepsis traf ein Antrag der Fraktion Die Linke, mit dem die Entkriminalisierung des sogenannten Containerns von Lebensmitteln erreicht werden soll, bei den Sachverständigen in einer vom stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 10.12.2020. In dem Antrag (19/9345) heißt es, die Entnahme von genießbaren Lebensmitteln aus Supermarktmülltonnen, also das Containern, stelle derzeit eine Straftat dar. Diese Rechtspraxis sei skandalös.

  • Gesetzentwurf zu Geldwäsche spaltet Sachverständige
    (hib/MWO) Der Kampf gegen die Geldwäsche war Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 09.12.2020. Die acht Sachverständigen nahmen in der Sitzung unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) Stellung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (19/24180) und kamen in ihren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Bewertungen. Während die Vertreter der Praxis die meisten der geplanten Maßnahmen unterstützten, sparten die eingeladenen Rechtswissenschaftler nicht mit Kritik an der Vorlage.

  • Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
    (hib/SAS) Die Bundesregierung hat den 14. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik als Unterrichtung (19/25000) vorgelegt, der am 18.12.2020 erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages steht. In dem vorliegenden Bericht informiert die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020. Ein Schwerpunktthema dabei: Deutschlands Einsatz für die Menschenrechte im UN-Sicherheitsrat. Zudem nimmt der Bericht im Kapitel "Aktionsplan Menschenrechte 2021/2022" auch zukünftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements in den Blick - etwa die Stärkung des Menschenrechtsschutzes in Zeiten digitalen Wandels. Das Kapitel "Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union" gibt Auskunft über den Umsetzungsstand von Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats etwa zum Schutz vor Folter. Im Kapitel "Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik" bietet die Bundesregierung erstmalig auch eine Darstellung von Menschenrechtsprojekten, die von ihr gefördert wurden. Die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern stellt die Bundesregierung schließlich im Kapitel "Menschenrechte weltweit" dar. Darüber hinaus kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht einer Forderung des Bundestags nach und informiert über ihr Engagement im Bereich von "Brennpunktthemen", darunter der Kampf gegen sexuelle Gewalt in Konflikten, Straflosigkeit und der Schutz von zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen. Zu den Ergebnissen des Monitorings des Nationalen Aktionsplans "Wirtschaft und Menschenrechte" gibt der Bericht ebenso Auskunft wie über das Engagement der Bundesregierung zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit.

  • Menschenrechtslage in Deutschland
    (hib/SAS) Krankheit und Abschiebung ist eines der Schwerpunktthemen des vom Deutschen Institut für Menschenrechte für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 erarbeiteten Berichts, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24971). "Auch wenn der Umgang mit der Corona-Pandemie zu Recht große politische und öffentliche Aufmerksamkeit genießt, bleiben menschenrechtliche Herausforderungen in anderen Politikfeldern bestehen", heißt es im aktuellen Bericht. So dürften erkrankte Menschen in Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtere oder ihr Leben gefährde. Jedoch: Eine solche Erkrankung nachzuweisen, sei in erster Linie Aufgabe der betroffenen Personen - und damit eine Pflicht, der diese in vielen Fällen nicht nachkommen könnten, kritisiert das Menschenrechtsinstitut. Grund seien beschleunigte Asylverfahren, mangelnder Zugang zu Informationen, Sprachmittlung und Fachärzte sowie bürokratische oder finanzielle Hürden. "Umso wichtiger ist es, dass auch der Staat gründlich prüft, ob ein sogenanntes krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vorliegt", heißt es weiter im Bericht. Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Menschenrechtsinstitut beim Thema berufliche Bildung von behinderten Menschen: Junge Menschen mit Behinderungen sollten - wie alle Jugendlichen - nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Tatsächlich aber absolvierten sie ihre Berufsausbildung mehrheitlich in "Sonderformen", konstatiert das Menschenrechtsinstitut. Folge sei, dass die Jugendlichen nach einer solchen Ausbildung nicht den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt schafften. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte den Staat, auf diese Situation zu reagieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu beruflicher Bildung für alle Menschen zu gewährleisten, mahnt das Deutsche Institut für Menschenrechte. Weitere Kapitel des Berichts widmen sich "neuen Entwicklungen und Erkenntnissen in ausgewählten Themenbereichen" der Vorjahresberichte: Wohnungslosigkeit, Zugang zu

  • Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts
    (hib/SAS) Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention waren zwei Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Instituts für Menschenrechte im vergangenen Jahr. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24970). Weitere Schwerpunkte der Forschungs- und Beratungsarbeit des Instituts lagen bei den Themen kommunale Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie die Begleitung der Verhandlungen über ein internationales Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2019 Einnahmen in Höhe von rund 6,01 Millionen Euro, davon rund 3,07 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, rund 1,27 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen sowie rund 1,67 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Länder. Zu den größeren Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge "Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik" (0,88 Millionen Euro), "Menschenrechtspolitik Inland/Europa" (0,57 Millionen Euro) sowie Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland / Europa" (0,44 Millionen Euro). Für die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von 0,38 Millionen Euro getätigt, für die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention 0,44 Millionen Euro und die Verwaltungskosten/Gemeinkosten für das Institut schlugen mit rund 1,15 Millionen Euro zu Buche.

  • Sicherung der Leistungsfähigkeit der Justiz
    (hib/MWO) Daten zur Zahl der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ländern, bei den Bundesgerichten und beim Generalstaatsanwalt enthält die Antwort der Bundesregierung (19/25035) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24616), die die Leistungsfähigkeit der Justiz zum Thema hat. In einer Tabelle wird die Anzahl der Richterinnen und Richter bei den Bundesgerichten aufgeschlüsselt, die in den kommenden zehn Jahren in den Ruhestand treten. Erkenntnisse über die Anzahl der Richterinnen und Richter der Länder, die in den kommenden zehn Jahren in den Ruhestand treten, liegen der Bundesregierung laut Antwort nicht vor. Auch Prognosen zur Entwicklung des Personalbedarfs im gesamten Justizbereich inklusive mittlerem Dienst und Justizvollzug in den nächsten zehn Jahren lägen nicht vor. Zur Umsetzung des Personalaufbaus im Zuge des Pakts für den Rechtsstaat gefragt, schreibt die Bundesregierung, der Bund sei seiner Verpflichtung zum Stellenaufwuchs in der Justiz nachgekommen. Die Stellen beim Bundesgerichtshof und die Planstellen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof und Bundesverwaltungsgericht seien bereits sämtlich geschaffen und nahezu vollständig besetzt. Beim Generalbundesanwalt seien die vorgesehenen 71 Stellen geschaffen und bis jetzt 36 Stellen besetzt worden. Die Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat ist hinsichtlich des Stellenaufwuchses der Justiz in den Ländern noch nicht abgeschlossen. Zu der Frage, ob die Bundesregierung das Problem einer zunehmenden Dauer von Gerichtsverfahren sieht, heißt es in der Antwort, der Bundesregierung sei bekannt, dass es während des pandemiebedingten "Lockdowns" aufgrund des eingeschränkten Dienstbetriebs und der damit verbundenen Terminaufhebungen im Frühjahr 2020 zu Verfahrensverzögerungen kam. Die deutsche Justiz arbeite - insgesamt betrachtet - zügig und qualitativ auf sehr hohem Niveau. Das gelte insbesondere auch im europäischen und internationalen Vergleich. Gleichwohl beobachte die Bundesregierung die Dauer der Gerichtsverfahren engmaschig.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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