14.11.2020

Präventionspolitik (117)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Tatverdächtige bei Gewaltdelikten in Bahnhöfen und Zügen
    (hib/STO) Im ersten Halbjahr 2020 sind laut Polizeilicher Eingangsstatistik der Bundespolizei 6.058 Tatverdächtige in Bezug auf Gewaltdelikte in Bahnhöfen und Zügen erfasst worden. Im zweiten Halbjahr vergangenen Jahres lag diese Zahl bei 7.012, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/23760) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23294) weiter hervorgeht.

  • Belastung von Kindern mit allergenen Stoffen
    (hib/CHB) Zur Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (GerES V) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23802) auf eine Kleine Anfrage (19/23355) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Rahmen der von 2014 bis 2017 durchgeführten Studie seien Kinder und Jugendliche auf über hundert unterschiedliche Stoffe untersucht worden, teilt die Bundesregierung mit. Darunter hätten sich mehrere allergene Stoffe (unter anderem Acrylamid und Bisphenol A) befunden, die in der Spielzeugrichtlinie oder der Kosmetikverordnung reguliert sind. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, liegt der Bundesregierung derzeit keine allgemeine Auswertung zu möglichen gesundheitlichen Risiken für Kinder aufgrund von Mehrfachbelastungen mit gefährlichen Stoffen vor. Eine solche Auswertung würde nach Angaben der Bundesregierung eine umfassende Datensammlung voraussetzen, die so nicht verfügbar sei. Grundsätzlich sei über das Vorkommen allergener Stoffe im menschlichen Körper noch wenig bekannt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. In diesem Zusammenhang verweist sie darauf, dass das Bundesumweltministerium im Rahmen einer Kooperation mit dem Verband der Chemischen Industrie ein weltweit einmaliges Programm ins Leben gerufen habe, in dem Analysemethoden für insgesamt 50 Substanzen - darunter verschiedene Duftstoffe und andere Stoffe mit allergenem Potenzial - entwickelt würden.

  • Bundesregierung lehnt Legalisierung von Cannabis ab
    (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt eine Legalisierung von nicht-medizinischem Cannabis weiter ab. Die Gesundheitsgefahren des Cannabis-Missbrauchs seien insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden medizinisch erwiesen, heißt es in der Antwort (19/23736) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22440) der Linksfraktion. So sei das Risiko für psychische Störungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und Psychosen erhöht. Die bestehenden Verbotsregeln des Betäubungsmittelrechts seien in die von der Bundesregierung verfolgte ausgewogene Drogenpolitik eingebettet. Die Drogenpolitik umfasse Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, Schadenreduzierung sowie das Vorgehen gegen Drogenkriminalität.

  • Extremistische Aktivitäten im Messenger-Dienst Telegram
    (hib/STO) Extremistische Aktivitäten im Messenger-Dienst Telegram sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/23763) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23372). Danach sind der Bundesregierung Aktivitäten im Messenger-Dienst Telegram von rechtsextremistischen Gruppierungen sowie von Reichsbürgern und Selbstverwaltern bekannt. Von der rechtsextremistischen Szene werde Telegram unter anderem zur Vernetzung, Koordinierung und zum Austausch propagandistischer Inhalte genutzt. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, sind ihr im rechtsextremistischen Bereich Gruppen bekannt, die auf Telegram offen zu Gewalt aufrufen. Zudem werden den Angaben zufolge unter anderem durch die terroristische Organisation IS oder deren Unterstützerszene Aufrufe zur Gewalt verbreitet. Wie unter anderem aus der Antwort weiter hervorgeht, sind der Bundesregierung "Fälle von Anstiftung religiös motivierter Gewalt auf Telegram aus dem Bereich des religiös motivierten, islamistischen Terrorismus/ Extremismus bekannt".

  • Stärkung des Schutzes von Feuerwehrleuten vor Übergriffen
    (hib/STO) Maßnahmen zum Schutz von Feuerwehrleuten vor An- und Übergriffen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/23909) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23499). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass der Bund mit einer Änderung des Strafgesetzbuchs vom 23. Mai 2017 die Behinderung von Einsatzkräften der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt unter Strafe gestellt hat. Darüber hinaus habe das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Jahr 2019 die Kampagne "Für ein sicheres Deutschland" initiiert, heißt es in der Antwort weiter. Mit den verschiedenen Plakaten und Videos werbe es bundesweit für mehr Respekt und Anerkennung gegenüber den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Ergänzend zur Kampagne sei im Februar 2020 ein 36-seitiges Wissensmagazin "Einsatz für die Sicherheit" für den praxisorientierten Unterricht geschaffen worden, das sich an Schüler der Jahrgangsklassen 8 bis 10 richtet. Im September 2020 habe das BMI ein zwölfseitiges Digital-Update des Wissensmagazins veröffentlicht.

  • Erarbeitung von Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz
    (hib/STO) Über das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Erarbeitung von Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23916) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23561). Wie die Bundesregierung darin darlegt, lässt sich aus Paragraf 18 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes keine Pflicht der Länder zur Mitwirkung an der Erstellung der Risikoanalysen ableiten. Zugleich führt die Bundesregierung in der Vorlage aus, dass zwischen Bund und Ländern ein regelmäßiger fachlicher Austausch zum Themenbereich Risikoanalyse und Risikomanagement bestehe. Die Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen der Erstellung der Risikoanalysen sei in den vergangenen Jahren intensiviert worden. An der Risikoanalyse "Dürre" habe im Jahr 2018 die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser mitgewirkt. Die Risikoanalyse "Erdbeben" sei in enger Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet worden. "Inwieweit das Zusammenwirken von Bund und Ländern im Rahmen der Erarbeitung der Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz weiterverfolgt werden kann, wird aktuell diskutiert", heißt es in der Vorlage weiter.

  • UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte
    (hib/SAS) Die Bundesregierung unterstützt weiterhin ein UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte, das bekräftigte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in einer Unterrichtung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Der seit 2014 von den Vereinten Nationen verhandelte sogenannte "Binding Treaty" soll nach erfolgreicher Ratifizierung Staaten weltweit verpflichten, international tätige Unternehmen in Haftung zu nehmen, Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Die Bundesregierung engagiere sich im Prozess und habe dementsprechend an der jüngsten Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe im UN-Menschenrechtsrat in Genf in der vergangenen Woche teilgenommen, sagte der Regierungsvertreter. Entscheidend allerdings sei eine gemeinsame, abgestimmte europäische Position: "Wir befürworten den Ansatz des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), dass sich die EU im Prozess einheitlich engagiert", erklärte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Unzufriedenheit gebe es jedoch über die unzureichende EU-interne Auseinandersetzung mit dem Treaty-Prozess. "Wir bedauern, dass nicht rechtzeitig eine strukturierte, gemeinsame Analyse der Vertragsartikel vorgenommen wurde." Der im August von der ecuadorianische Verhandlungsleitung überarbeitete Vertragsentwurf komme aber gegenüber dem Vorgängerentwurf den von der EU-Kommission und Bundesregierung geäußerten Bedenken entgegen. "So gibt es inzwischen eine Abkehr von der Position, nur transnationale Unternehmen in den Anwendungsbereich zu nehmen", berichtete der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Auch in Konzept und Sprache entspreche der Entwurf jetzt mehr den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese 2011 verabschiedeten Leitprinzipien seien insgesamt der "maßgebliche, globale Standard - und der Kompass für die Arbeit im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte".

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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