29.08.2020

Präventionspolitik (108)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch
    (hib/MWO) Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz prüft nach Angaben der Bundesregierung fortwährend, ob das bestehende strafrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Kinderpornographie angemessen ist, und passt es gegebenenfalls an. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21685) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21472). Bei dieser Prüfung würden unter anderem statistische Erkenntnisse sowie die Erkenntnisse aus der staatsanwaltlichen und gerichtlichen Praxis herangezogen. Als Ergebnis dieser Prüfung habe Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am 1. Juli 2020 ein Paket vorgestellt, das neben einer deutlichen Verschärfung der Straftatbestände weitere, insbesondere auch präventive Maßnahmen vorsieht. Der Antwort beigefügt ist eine tabellarische Übersicht, aus der hervorgeht, welche Mittel die Bundesregierung seit 2013 im Bereich der Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und der Förderung von Fachberatungsstellen für Opfer insgesamt bereitgestellt hat. Wie die Bundesregierung erläutert, wird die Zahl der bei Gericht eingeleiteten Verfahren bei den Gerichten mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie zu Kinderpornografie statistisch nicht erfasst. Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der Strafverfolgung erfasse jedoch jährlich die rechtskräftigen Aburteilungen und Verurteilungen. Die Zahl der Aburteilungen, die sich aus Verurteilungen und sonstigen Entscheidungen wie Einstellungen und Freisprüchen zusammensetze, könne dabei zumindest als Anhaltspunkt für die Zahl der Verfahren bei den Gerichten dienen. Eine entsprechende Tabelle ist in der Antwort enthalten.

  • Zahl der Totgeburten 2019 leicht erhöht
    (hib/PK) Im Jahr 2019 sind in Deutschland 3.180 sogenannte Totgeburten registriert worden. In den Jahren zuvor waren es geringfügig weniger Fälle, wie aus der Antwort (19/21615) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21192) der FDP-Fraktion hervorgeht. Eine Totgeburt liegt den Angaben zufolge dann vor, wenn das Kind während der Schwangerschaft oder bei der Geburt stirbt und mindestens 500 Gramm wiegt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat.

  • Identitäre Bewegung Deutschland
    (hib/STO) Über die "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21744) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21434). Danach diffamiert die IBD "Personen und Personengruppen mit Migrationshintergrund beziehungsweise islamischen Glaubens in extremistischer Weise und trägt so zu einem fremden- beziehungsweise islamfeindlichen Klima bei, das außerhalb der Organisation stehende Personen grundsätzlich bestärken könnte, Gewalttaten gegen Personen und Personengruppen mit Migrationshintergrund beziehungsweise islamischem Glaubens zu begehen". Den Angaben zufolge grenzt sich die IBD offen vom historischen Nationalsozialismus ab. Begriffe, die durch den traditionellen Rechtsextremismus besetzt sind, würden konsequent vermieden. "Durch ihr modernes und provokatives Auftreten ist sie insofern auch annehmbar für Personen aus dem bürgerlichen Spektrum", heißt es in der Antwort weiter. Danach lehnt die IBD in ihren öffentlichen Aussagen Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele ab. Zur "Selbstverteidigung" werde der Einsatz von Gewalt als legitim angesehen, ansonsten werde ein gewaltfreier Aktionismus propagiert. Das Recht zur Selbstverteidigung werde allerdings bisweilen "offensiv ausgelegt". Dies zeige etwa ein Fall in Halle aus dem Jahr 2017, "als zwei Aktivisten des örtlichen IBD-Ablegers zwei Polizeibeamte in Zivil mit Pfefferspray angriffen". Die Konzentration der IBD liegt laut Vorlage auf gewaltlosen Aktivitäten wie der medienwirksamen Präsentation von Bannern mit programmatischen Botschaften oder der Durchführung von Informationsständen. Allerdings nehme die IBD regelmäßig für die Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Aktionen die Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen - etwa Hausfriedensbruch oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz - in Kauf. Aktuell werden der IBD etwa 600 Personen zugerechnet, was der Anzahl des Vorjahres entspricht, wie die Bundesregierung weiter darlegt. Die lokalen Untergruppen seien unterschiedlich stark aktiv. Zudem gebe es "starke Diskrepanzen hinsichtlich der Distanz zur (klassischen) rechtsextremistischen Szene (und neonazistischen Gruppierungen)". Auch wenn sich die IBD grundsätzlich von Gewalt distanziere und es aktuell nicht zu erwarten stehe, dass sie von diesem Grundsatz abweicht, müsse vor diesem Hintergrund "eine Radikalisierung einzelner Mitglieder oder Sympathisanten der IBD, in Einzelfällen auch ganzer Ortsverbände, zumindest einkalkuliert werden". Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, sieht die IBD sich selbst als "außerparlamentarische patriotische Jugendbewegung innerhalb der Neuen Rechten". Sie nehme als aktionsorientierter Teil dieses Spektrums weiterhin eine wichtige Rolle ein und trage insbesondere zur Vernetzung und zur Gewinnung Jugendlicher und junger Erwachsener für die rechtsextremistische Szene bei. Gleichwohl gelinge es der IBD aktuell nicht, an große, auch mit internationaler Beteiligung durchgeführte Aktionen wie in den Jahren 2017 und 2018 anzuknüpfen. Durch die aktuellen Sperrungen auf Twitter und YouTube habe die IBD ihre letzten Präsenzen auf großen, weltweit genutzten Social-Media-Plattformen verloren, "die für die schnelle und weite Verbreitung ihrer Inhalte als essentiell anzusehen waren". Das Ausweichen auf alternative Anbieter "mag zwar die Kommunikationsfähigkeit innerhalb der eigenen Anhängerschaft sicherstellen, die Wirkungsmacht nach außen durch die Nutzung von Plattformen mit globaler annähernder Monopolstellung ist allerdings nicht zu ersetzen", führt die Bundesregierung zudem aus. Die möglichen Auswirkungen des "Deplatformings" im Hinblick auf etwaige Radikalisierungsprozesse von IBD-Aktivisten ließen sich derzeit nicht prognostizieren.

  • Selbstversorgung mit Grundnahrungsmitteln
    (hib/EIS) Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland liegt bei den Grundnahrungsmitteln Weizen, Kartoffeln, Fleisch und Milcherzeugnisse bei über 100 Prozent. Zudem würden eingelagerte Agrarrohstoffe in der Bundesreserve Getreide und der Zivilen Notfallreserve alle zehn Jahre ausgetauscht, heißt es in einer Antwort (19/21587) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21053) der AfD-Fraktion zur Ernährungsnotfallvorsorge. Die staatliche Ernährungsvorsorge soll dazu beitragen, kurzfristig Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken.

  • Cyber-Angriffe auf Unternehmen
    (hib/STO) Cyber-Angriffe auf Unternehmen in Deutschland verursachen laut Bundesregierung nach einer Untersuchung des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2019 Schäden in Milliardenhöhe. Durch Sabotage, Spionage oder Datendiebstahl entstehe der deutschen Wirtschaft jährlich ein Gesamtschaden in Höhe von 100 Milliarden Euro, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21675) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21476). Damit sei der Verlust durch analoge und digitale Angriffe fast doppelt so hoch wie vor zwei Jahren, als der IT-Branchenverband noch von 55 Milliarden Euro im Jahr ausgegangen sei. Für die Erstellung der Studie wurden den Angaben zufolge mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche quer durch alle Branchen befragt. Die Bedrohungslage für die Cybersicherheit bei Unternehmen ist laut Vorlage "unabhängig von ihrer Größe heterogen". Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachte nahezu täglich Cyber-Angriffe auf Unternehmen aller Größen und Branchen. Demnach seien kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenso Ziel von Cyber-Angriffen wie Großkonzerne. Gemäß der Cyber-Sicherheits-Umfrage, die das BSI im Rahmen der Allianz für Cybersicherheit im Betrachtungszeitraum 2018 durchgeführt habe, setzten KMU im Vergleich zu großen Unternehmen durchschnittlich weniger Präventionsmaßnahmen um. Dies betreffe zum Beispiel den Einsatz von Managementsystemen. Weiter führt die Bundesregierung aus, dass sie zur Stärkung der IT-Sicherheit in Deutschland derzeit den Entwurf des "IT-Sicherheitsgesetzes 2.0" erarbeite, die Sicherheitsbehörden stärke, um die Abwehr von Cyberangriffen zu verbessern, und fortlaufend ihre Beratungsangebote ausbaue. Zum 1. August dieses Jahres sei zudem ein auf die Belange der KMU zugeschnittenes Referat im BSI eingerichtet worden. Hiermit solle die Durchdringung von Cybersicherheitsmaßnahmen in KMU besonders erhöht werden.

  • Sicherheit der Energieversorgung
    (hib/STO) Die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/21674) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21459). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass langanhaltende und mindestens überregionale Stromausfälle extrem selten seien. Das gesamte kontinentaleuropäische Verbundnetz sei "noch nie schwarz gefallen, einzelne Regionen sehr selten". Die Netzbetreiber stimmten ihre Maßnahmen regional und europäisch eng ab und entwickelten sie regelmäßig weiter. Die hohe Versorgungsqualität der letzten Jahre habe gezeigt, dass sich auch in angespannten Situationen die vorgesehenen Mechanismen der Netzbetreiber bewährt haben, führt die Bundesregierung ferner aus. Durch den Umbau der Erzeugungslandschaft, des Verbrauchs und der stärkeren Digitalisierung würden diese Prozesse permanent weiterentwickelt, um das hohe Versorgungsniveau jederzeit sicherzustellen. Die Bundesregierung geht deshalb laut Vorlage davon aus, dass ein langanhaltender überregionaler oder bundesweiter Stromausfall "äußerst unwahrscheinlich" ist. Eine konkrete Wahrscheinlichkeit lasse sich dafür nicht angeben. "Angesichts der Vorsorgemaßnahmen der Netzbetreiber würde ein solcher Fall allenfalls aufgrund unvorhergesehener Umstände eintreten, deren Wahrscheinlichkeit sich wegen der Unvorhersehbarkeit nicht bestimmen lässt" heißt es in der Antwort weiter. Auch für den "sehr unwahrscheinlichen Fall eines mindestens überregionalen Stromausfalls" sorgten die Netzbetreiber durch ihre Netzwiederaufbaukonzepte für eine schnelle Wiederkehr der Stromversorgung vor. Hierfür würden beispielsweise sogenannte schwarzstartfähige Kraftwerke vorgehalten, die auch ohne Zufuhr elektrischer Energie von außen anfahren und einen Netzabschnitt aus einem vollständig abgeschalteten Zustand wieder unter Spannung zu setzen können.

  • Rechtliche Regelung bei Zurückweisungen
    (hib/AHE) Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet den Konventionsstaaten, Menschen in Staaten zurückzuführen, in denen ihnen Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (19/21518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20969), die sich nach Todesfällen "während eines von Malta koordinierten Push-Back nach Libyen" erkundigt hatte. Gemäß dem Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (in Verbindung mit dem Protokoll von 1967) weisen die Konventionsstaaten Flüchtlinge nicht über die Grenzen von Gebieten aus oder zurück, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht wäre, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung erwarte die Einhaltung geltenden Völkerrechts und setze sich im Dialog mit allen relevanten Akteuren nachdrücklich dafür ein. Nach dem Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See liege die primäre Verantwortung zur Koordinierung einer Seenotrettung bei dem Küstenstaat, in dessen Seenotrettungszone die Seenotlage eintrete.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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