23.08.2020

Präventionspolitik (107)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Cannabis kann Jugendliche schädigen
    (hib/PK) Auch ein geringer Cannabiskonsum im Jugendalter kann negative Auswirkungen auf die Hirnentwicklung haben. Angststörungen oder psychotische Erkrankungen können begünstigt werden, das Suchtrisiko ist laut wissenschaftlichen Studien größer als bei Erwachsenen, wie es in der Antwort (19/21331) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21049) der FDP-Fraktion heißt. Laut einer Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben knapp 90 Prozent der Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren noch nie Cannabis konsumiert. Diese Jugendlichen sollen durch eine gezielte Ansprache in ihrer Haltung bestärkt werden. Im Jugendalter finden den Angaben zufolge umfangreiche Umbauprozesse im Gehirn statt, die Wirkung von Cannabis könne daher gravierend sein.

  • Gerichtlicher Einsatz von Videokonferenzen
    (hib/MWO) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (19/21612) vorgelegt, mit dem der Einsatz von Videokonferenztechnik im Rahmen der gerichtlichen Anhörung von Verurteilten innerhalb der Strafvollstreckung umfangreicher genutzt werden soll. In der gerichtlichen Praxis habe sich der Einsatz von Videokonferenztechnik bisher nur zum Teil durchgesetzt, heißt es in der Vorlage. Die Vorteile der verstärkten Nutzung des Einsatzes von Videokonferenztechnik im gerichtlichen Verfahren in geeigneten Fällen lägen in einer Verfahrensbeschleunigung, einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, der Entlastung der Justizvollzugsbeamten und dem Wegfall des mit dem Transport von Inhaftierten verbunden Sicherheitsrisikos. Konkret geht es in dem Entwurf um den Einsatz von Videokonferenztechnik bei mündlichen Anhörungen vor gerichtlichen Entscheidungen über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung. 

  • Mikro- und Nanoplastik in Lebensmitteln
    (hib/FNO) Die gesundheitlichen Auswirkungen des Verzehrs von mit Nano- oder Mikroplastik verunreinigten Lebensmitteln sind noch nicht abschließend geklärt. Die aktuelle Studien- und Datenlage sei noch unzureichend, bisherige Forschungsvorhaben deuten allerdings darauf hin, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen der Verbraucher durch Plastikpartikelverzehr sehr unwahrscheinlich seien. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21311) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21016). Bisher habe es vorwiegend Studien zum Vorkommen von Mikroplastik in Lebensmitteln aquatischen Ursprungs gegeben. Da es bisher keine standardisierte Methodik zur Erfassung von Plastikpartikeln gebe, seien die Studien allerdings häufig nicht vergleichbar. Honig, Bier und Zucker zählten ebenfalls zu den Studienobjekten der vergangenen Jahre. In Fleisch seien bisher keine nennenswerten Mikroplastikgehalte nachgewiesen worden. Nanoplastik sei aufgrund seiner geringen Größe und damit einhergehenden Untersuchungsschwierigkeiten seltener im Fokus der Forscher gewesen. In Deutschland arbeite das Max-Rüber-Institut an zwei Forschungsvorhaben zum Thema Mikroplastik in Fischereierzeugnissen und zur Erfassung von Plastikteilen in Lebensmitteln und Wasser. Auch am Thünen-Institut, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und am Julius-Kühn-Institut liefen Forschungsvorhaben mit dem Bezug zu Mikroplastik in Nahrungsmitteln. Zudem befasse sich eine Sparte des EU-Forschungsprogramm "Horizon 2020" mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Nano- und Mikroplastik, heißt es in der Antwort.

  • Angriffe auf Parteirepräsentanten
    (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21509) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21286). Danach wurden mit Stand vom 28. Juli im zweiten Quartal dieses Jahres 171 Straftaten mit dem Angriffsziel "Parteirepräsentant/ Parteimitglied" gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 63 Fällen betroffen, Vertreter der Linken sowie von Bündnis 90/Die Grünen in jeweils 25 Fällen und Vertreter der SPD in 24 Fällen. In 19 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der CDU betroffen, in fünf Fällen Vertreter der CSU sowie in einem Fall ein FDP-Mitglied. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im zweiten Quartal dieses Jahres 91 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel "Parteigebäude/ Parteieinrichtung" zugeordnet werden. Davon waren laut Bundesregierung in 32 Fällen die AfD betroffen, in 18 Fällen die SPD, in 15 Fällen die CDU und in 14 Fällen Die Linke, während auf die Grünen sieben Fälle und auf die FDP fünf Fälle entfielen. Da bei den Angriffszielen "Parteigebäude/Parteieinrichtung" und "Parteirepräsentant/Parteimitglied" Mehrfachnennungen möglich sind, ist ein Aufsummieren laut Bundesregierung "nicht sachgerecht". Zugleich weist die Bundesregierung daraufhin, "dass die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr vorläufigen Charakter haben und durch Nach- beziehungsweise Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind".

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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