06.06.2020

Präventionspolitik (96)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Politisch motivierte Straftaten im Internet
    (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung 2.778 politisch motivierte Beleidigungs-, Bedrohungs- beziehungsweise Propagandadelikte in sozialen Netzwerken registriert worden. Davon entfallen 1.831 Taten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität und 332 auf die politisch links motivierte Kriminalität, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/19408) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18801) hervorgeht. Danach wurden 112 Taten dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -ausländische Ideologie-" zugeordnet und 74 Taten der " PMK-religiöse Ideologie-", während 429 Taten auf den Phänomenbereich "PMK-nicht zuzuordnen-." entfielen. Die hauptsächlich betroffenen Deliktskategorien sind den Angaben zufolge "Nötigung/Bedrohung", "Propagandadelikte", "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", "Volksverhetzung" und "andere Straftaten". Wie die Bundesregierung ferner ausführt, wurden vergangenes Jahr 5.677 politisch motivierte Straftaten mit dem Untertatmittel "Internet" festgestellt. Davon entfallen laut Vorlage 3.751 Taten auf die politisch rechts motivierte und 620 Taten auf die politisch links motivierte Kriminalität, 136 Taten auf die "PMK-ausländische Ideologie-", 122 Taten auf die "PMK-religiöse Ideologie-" sowie 1.048 Taten auf den Phänomenbereich "PMK-nicht zuzuordnen-".

  • Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit
    (hib/STO) Über die geplante Einrichtung eines "Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19405) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18090). Danach strebt die Bundesregierung die Einrichtung eines solchen Expertenkreises "in Reaktion auf rassistische, muslimfeindliche beziehungsweise gegen Menschen mit Migrationshintergrund gerichtete Vorfälle und die terroristischen Attacken, Anschläge beziehungsweise Anschlagsplanungen der letzten Zeit" an. Der Expertenkreis soll den Angaben zufolge die Erscheinungsformen von Muslim- und Islamfeindlichkeit eingehend analysieren und auf Schnittmengen mit antisemitischen Haltungen sowie anderen Formen gruppenbezogener Vorurteile und Ausgrenzungen hin untersuchen. Seine Arbeit solle auf mehrere Jahre angelegt sein und in einen Bericht an die Bundesregierung münden, "der Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und islamfeindliche Ausgrenzung auf allen Feldern und Ebenen gibt". Wie die Bundesregierung weiter erläutert, wird sie sich hinsichtlich der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Expertenkreises an den entsprechenden Gremien im Bereich Antisemitismus und Antiziganismus orientieren, die beim Bundesinnenministerium angesiedelt waren beziehungsweise sind. Dementsprechend werde bei der Auswahl der Akteure neben der Einbindung von Wissenschaftlern und Experten auch die Perspektive der Betroffenen angestrebt. Die Vorbereitungen zur Einrichtung des Expertenkreises sind angelaufen, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Die genaue Verfahrensweise befinde sich momentan im Abstimmungsprozess.

  • Experten für mehr Schutz vor Upskirting
    (hib/MWO) Für eine Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen hat sich die große Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 27.05.2020 ausgesprochen. Gegenstand der Anhörung waren Gesetzentwürfe der Bundesregierung, des Bundesrates und der AfD-Fraktion zur Änderung des Strafgesetzbuchs sowie ein diesbezüglicher Antrag der FDP-Fraktion. Nach den Vorlagen der Bundesregierung und des Bundesrates (19/1779519/15825) sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen - wie das sogenannte Upskirting - strafbar werden. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten soll erfasst werden. Laut AfD-Entwurf (19/18980) muss der strafrechtliche Persönlichkeitsschutz an der unbefugten Herstellung entsprechender Bildaufnahmen ansetzen. Die AfD will zudem das Einwilligungserfordernis auf Bildnisse von Teilnehmern einer zulässigen politischen Veranstaltung erweitern. Auch die FDP spricht sich in ihrem Antrag für die Bestrafung des Upskirtings aus (19/11113). Unterschiedliche Ansichten vertraten die Sachverständigen zur Einordnung solcher Bildaufnahmen unter dem Tatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, wie im Entwurf der Bundesregierung, oder als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen. Auf diese Problematik richteten sich auch die meisten Fragen der Abgeordneten.

  • Öffentliche Warnsysteme
    (hib/STO) Öffentliche Warnsysteme sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19460) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18529). Ziel öffentlicher Warnsysteme ist es der Fraktion zufolge, "im Falle drohender oder sich ausbreitender größerer Notfälle und Katastrophen, durch das möglichst lokale Versenden von Nachrichten an mobile Endgeräte, betroffene Bürgerinnen und Bürger vor den entsprechenden Auswirkungen zu warnen beziehungsweise sie darüber zu informieren". Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, betreibt der Bund zum Zweck der Warnung vor den besonderen Gefahren in einem Verteidigungsfall das Modulare Warnsystem (MoWaS), das die Länder "zum Zwecke der Warnung der Bevölkerung bei Notfällen und Katastrophen in ihrem Zuständigkeitsbereich mitnutzen". Um die mobilen Endgeräte zu erreichen, ist die Warn-App "Nina" den Angaben zufolge ein wesentlicher Warnkanal des MoWaS. Neben an das MoWaS angeschlossene Warn-Apps verfüge das System über weitere Warnkanäle, "über die Warnungen auch an Personen ohne Smartphone multipliziert werden können".

  • Grünes Licht für neues Adoptionsrecht
    (hib/AW) Bei der Adoption von Kindern soll zukünftig ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch Adoptionsvermittlungsstellen für alle Beteiligten gelten. Bei Stiefkindadoptionen soll hingegen eine Beratungspflicht gelten. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/16718) nahm der Familienausschuss am 27.05.2020 in leicht geänderter Fassung ohne Gegenstimmen an. Die Oppositionsfraktionen, die die Gesetzesvorlage prinzipiell begrüßten, enthielten sich der Stimme. Ebenfalls ohne Gegenstimmen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen, mit dem redaktionelle Änderungen, Verfahrensvereinfachungen und Klarstellungen im Gesetz vorgenommen werden. Über die Gesetzesvorlage wird der Bundestag am Donnerstag abschließend beraten und abstimmen. Das Gesetz sieht vor, dass die Adoptionsvermittlungsstellen eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Zudem ist vorgesehen, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern freiwillig an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen soll in der Verantwortung der Jugendämter liegen. Zur Adoptionsvermittlung sollen aber auch die Diakonie, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein. Verschärft werden sollen mit dem Gesetz die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich ist. Die Koalitionsfraktionen argumentierten in der Ausschusssitzung, mit dem Gesetz würden adoptionswillige Eltern besser unterstützt und dem Wohl und dem Recht des Kindes auf Informationen über seine Herkunft vermehrt Rechnung getragen. Die Fraktionen der FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen für gleichgeschlechtliche Paare. Kinder, die in einer lesbischen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren werden, könnten gemäß des Abstammungsrechtes von der nichtleiblichen Mutter nur auf dem Weg der Stiefkindadoption adoptiert werden. Eine Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare würde aber eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Paaren darstellen, monierten die drei Oppositionsfraktionen übereinstimmend. Letztlich müsse deshalb das Abstammungsrecht geändert werden. Auch die SPD-Fraktion betonte, dass sie auf die Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare bei Stiefkindadoptionen lieber verzichtet hätte. Die Änderungsanträge der Linken und Grünen, in denen sie einen Verzicht auf die Pflichtberatung forderten, wurde jedoch mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen in heterosexuellen Ehen wurde von der AfD moniert. Dies stelle einen unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Familien dar.

  • Staatsangehörigkeit bei OK-Verfahren
    (hib/STO) Um den "Migrationshintergrund von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei OK-Verfahren im Zusammenhang mit Clankriminalität" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19404) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18256). Wie die Fraktion darin ausführte, heißt es im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2018 des Bundeskriminalamtes, "dass in 45 OK-Verfahren 654 Tatverdächtige erfasst wurden, von denen 148 deutsche Staatsangehörige waren". Dazu werde angemerkt, dass die deutschen Tatverdächtigen teilweise einen arabischstämmigen Migrationshintergrund hätten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, weisen von den 148 erfassten Tatverdächtigen deutscher Staatsangehörigkeit 15 daneben noch eine abweichende Geburtsstaatsangehörigkeit auf. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge in sieben Fällen um die türkische Staatsangehörigkeit, in fünf Fällen um die libanesische, in zwei Fällen um die afghanische und in einem Fall um die kroatische Staatsangehörigkeit.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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