01.02.2020

Präventionspolitik (76)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Weibliche Opfer bei Delikten mit Todesfolge
    (hib/STO) In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind nach Angaben der Bundesregierung im Berichtsjahr 2018 "insgesamt 333 weibliche Opfer bei vorsätzlichen Tötungsdelikten (ohne Tötung auf Verlangen)" erfasst worden. Zugleich wurden 27 weibliche Opfer bei Fällen von vollendeten Körperverletzungen mit Todesfolge sowie sieben weibliche Opfer bei Fällen von vollendeten Sexualdelikten mit Todessfolge erfasst. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/16728) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16340) weiter hervorgeht. Danach wurden zudem neun weibliche Opfer bei Fällen von vollendeter Brandstiftung erfasst.

  • Übergriffe auf Schiedsrichter verurteilt
    (hib/HAU) Die Bundesregierung verurteilt nach eigener Aussage "jegliche Form von Übergriffen und Anfeindungen auf Schiedsrichter". Die Regierung sei sich der unverzichtbaren Bedeutung der Schiedsrichter für den Fußball bewusst und befürworte eine Kultur der Fairness und Fehlertoleranz gegenüber Schiedsrichtern, heißt es in ihrer Antwort (19/16702) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16384). Auf Grund der föderalen Kompetenzverteilung und der Autonomie des Sports sei die Bundesregierung jedoch weder für die strafrechtliche Verfolgung noch für den Schutz von Schiedsrichtern zuständig. Sie unterstütze gleichwohl den von der 43. Sportministerkonferenz der Länder am 7. und 8. November 2019 in Bremerhaven gefassten Beschluss über "Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt gegen Schiedsrichter in Zusammenhang mit Fußballspielen", heißt es in der Vorlage.

  • Konkreter Schutz vor Mobbing
    (hib/CHE) Beschäftigte sollten besser vor Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte geschützt werden. Diese Ansicht vertrat eine knappe Mehrheit der geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 27.01.2020. Gegenstand der Anhörung waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/16480) unter anderem, das Arbeitsschutzgesetz entsprechend zu ergänzen und Mobbing als eigenen Rechtsbegriff zu definieren. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/6128) von der Bundesregierung, ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz zu erarbeiten und darin Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu definieren.

  • Hilfen für marginalisierte Gruppen
    (hib/JOH) Laut Bundesregierung wird das "Leave no one behind"-Prinzip (LNOB) der Agenda 2030 in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung als wichtiges Querschnittsprinzip bei der Erstellung von Länder- und Sektorstrategien sowie bei der Planung und Durchführung von Vorhaben berücksichtigt. Unter anderem würden verbindliche Zielgruppenanalysen erstellt und spezifische Partnerberatungen durchgeführt, betont sie in einer Antwort (19/16564) auf eine Kleine Anfrage (19/15708) der Fraktion Die Linke.  "Armutsbekämpfung zielt grundsätzlich darauf ab, niemanden zurückzulassen", schreibt sie. Besonders in den ärmsten Ländern strebe sie daher an, die Wirkungen ihrer Maßnahmen explizit auf von Armut und Marginalisierung betroffene Menschen auszurichten und deren Versorgung mit Basisdienstleistungen sicherzustellen. Beispielhaft nennt die Bundesregierung das gemeinsam mit dem kambodschanischen Planungsministerium entwickelte Programm "IDPoor". Dieses soll arme und gefährdete Haushalte identifizieren und diesen Zugang zu Sozial-, Gesundheits- und anderen Dienstleistungen zu ermöglichen. Grundsätzlich gebe es bestimmte Bevölkerungsgruppen, die häufig "zurückgelassen" würden oder tendenziell stärker von Armut und Benachteiligungen betroffen seien, insbesondere Frauen und Mädchen, Menschen mit Behinderungen, Indigene und Homosexuelle, heißt es in der Antwort weiter. "Sofern Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen sichtbar werden, müssen die zurückgelassenen Menschen oder Gruppen gezielt gestärkt werden", betont die Regierung.

  • Grünes Licht für Engagement-Stiftung
    (hib/AW) Der Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für die Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Der Ausschuss verabschiedete am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/14336) in der durch den Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der AfD- und der FDP-Fraktion. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Zuvor hatte der Ausschuss den Gesetzentwurf durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalition verändert. Für den Änderungsantrag stimmten neben Union und Sozialdemokraten auch die Linken und die Grünen, AfD und Liberale votierten dagegen. Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Ein Schwerpunkt soll die Stiftung insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen setzen. Zudem soll sie Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung, fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung, soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können. Durch die Annahme des Änderungsantrages der Koalitionen kann die Stiftung jetzt auch gezielt finanzielle Förderungen von Projekten vornehmen. 

    Die Vertreter der Koalitionsfraktionen argumentierten, sie hätten die Anregungen der Verbände in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu der Gesetzesinitiative aufgegriffen. Die 30 Millionen Euro, die der Stiftung jährlich zur Verfügung gestellt werden sollen, würden wie ein Stimulator für die Entwicklung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements wirken, hieß es aus den Reihen der Union. Durch die Stiftung würden auch nicht wie befürchtet Doppelstrukturen entstehen. Dies sei durch die Annahme des Änderungsantrages nun ausdrücklich im Gesetzestext festgehalten. Die Oppositionsfraktionen begrüßten zwar das Ziel der Stiftung, halten sie aber in ihrer geplanten Ausrichtung und Struktur für nicht geeignet, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland zu stärken. Die AfD monierte, die 30 Millionen Euro für die Stiftung sollten besser direkt an die Basis weitergegeben werden, um die bereits vorhandenen Strukturen zu unterstützen. Einen Antrag der AfD-Fraktion zum Ausbau von Ehrenamtskarten (19/14346) lehnte der Familienausschuss mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Die FDP kritisierte ebenso wie Linke und Grüne das geplante Vetorecht des Familien, des Innen- und des Landwirtschaftsministeriums im Stiftungsrat. Zudem seien die Vertreter der Zivilgesellschaft im Stiftungsrat unterrepräsentiert. Ein entsprechender Änderungsantrag der FDP-Fraktion, die zudem die Einrichtung einer Ombudsstelle fordert, lehnte der Ausschuss mit der Stimmen der Koalition und der AfD bei Enthaltung von Linken und Grünen ab. 

     

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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