03.11.2019

Präventionspolitik (61)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD)
    Sachstand: Strafrechtliche Aspekte des Umgangs mit Cannabis im internationalen Vergleich. Fazit des WD: "Die Rechtslage betreffend Cannabis differiert sowohl zwischen den Ländern der Europäischen Union als auch zwischen den Bundesstaaten der USA. Im Ergebnis lehnen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch allerdings ab. Teilweise wird Cannabis anderen Drogen rechtlich in Bezug auf Sanktionen gleichgestellt. Teilweise werden die Substanzen unterschiedlich behandelt. Frankreich und Schweden differenzieren bezüglich der Sanktionen rechtlich nicht zwischen verschiedenen Drogen. Das Konzept der Verkaufsstellen wie in den USA zeigt sich innerhalb der EU nur in den Niederlanden, wobei sich dieses in letzterem Fall mehr aus einer Duldung als aus einer „echten“ Legalisierung heraus entwickelte."

  • Waffenrechtliche Erlaubnis Rechtsextremer
    (hib/STO) Über die Zahl der Rechtsextremisten, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13012). Danach verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung Ende vergangenen Jahres 792 Rechtsextremisten über waffenrechtliche Erlaubnisse. "Aufgrund von laufenden Entzugsverfahren schwankt die Zahl", heißt es in der Antwort weiter.

  • Demokratieprojekt in Kindertagesbetreuung
    (hib/STO) Das Kooperationsprojekt "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13037) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12567). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist Ziel dieses modellhaften Kooperationsprojekts, "Ansätze zu erproben, mit denen Demokratie und Vielfalt als Selbstverständnis in der Arbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege verankert werden sollen".

  • Open-Data-Fortschrittsbericht vorgelegt
    (hib/STO) Als Unterrichtung liegt der "erste Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Daten" (19/14140) vor, der über den aktuellen Stand der Umsetzung von Paragraf 12a des E-Government-Gesetzes (EGovG) seit dessen Inkrafttreten am 13. Juli 2017 berichtet. Wie in diesem "1. Open-Data-Fortschrittsbericht" ausgeführt wird, wurden die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung mit der Aufnahme des Paragrafen 12a in das EGovG verpflichtet, "unbearbeitete Daten, die sie in Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben haben oder durch Dritte in ihrem Auftrag haben erheben lassen, zum Datenabruf über öffentlich zugängliche Netze bereitzustellen". Die Verpflichtung zur erstmaligen Bereitstellung offener Daten galt demnach spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten des 1. "Open-Data-Gesetzes" auf Bundesebene am 13. Juli 2017. Im Rahmen einer Befragung, bei der für den Bericht ausgefüllte Fragebögen von 53 Behörden ausgewertet werden konnten, haben den Angaben zufolge 72 Prozent der Behörden angegeben, dass das Inkrafttreten des Open-Data-Gesetzes nach ihrer Einschätzung nicht dazu geführt hat, dass mehr Daten bereitgestellt werden. Weiter heißt es in der Vorlage, dass trotz Fortschritten bei der Bereitstellung offener Daten in einer Vielzahl von Behörden seit Inkrafttreten des Paragrafen 12a EGovG auch Hemmnisse für dessen Umsetzung ausgemacht würden. Am häufigsten (57 Prozent) haben die Behörden danach im Rahmen der Umfrage "unzureichende (personelle) Ressourcen, um sich mit dem Thema Open Data auseinanderzusetzen, angegeben". Auch bei anderen Fragen, etwa nach den Gründen, warum es keinen Open-Data-Verantwortlichen gibt, oder der fehlenden Berücksichtigung von Open Data bei der Optimierung von Verwaltungsabläufen würden insbesondere fehlende zeitliche Kapazitäten oder Personalmangel genannt. Als weitere Hemmnisse folgten unzureichendes Wissen der Mitarbeiter über den Umgang mit offenen Daten (40 Prozent) sowie über die Potenziale der Weiterverwendung bereitgestellter Daten (38 Prozent). Ein unzureichender Austausch mit den Datennutzern (21 Prozent) sowie eine unzureichende Veränderungsbegleitung in den Behörden (15 Prozent) hemmen nach Einschätzung der Befragten die Datenbereitstellung in geringerem Maße, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. 28 Prozent der Befragten gaben danach "sonstige Gründe an, wie Sicherheitsbedenken, Umständlichkeit der Datenbereitstellung oder fehlende Rechte an den Daten".

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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