06.06.2019

Präventionspolitik (41)

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Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Einsamkeitsquote leicht gestiegen
    (hib/PK) Einsamkeit betrifft nach Angaben der Bundesregierung als Phänomen alle Bevölkerungsgruppen von der Kindheit bis ins hohe Erwachsenenalter. Aus Sicht der Wissenschaft handele es sich bei Einsamkeit um das subjektive Gefühl des Alleinseins, heißt es in der Antwort (19/10456) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9880) der FDP-Fraktion. Anders sei die Sachlage bei Personen, die objektiv einsam und damit sozial isoliert seien. Befänden sich die Betroffenen in einer prekären sozialen oder wirtschaftlichen Lage, könne sich die Frage nach der Notwendigkeit einer staatlichen Unterstützung stellen. Wissenschaftliche Befunde hätten gezeigt, dass dies auf über 80-Jährige besonders zutreffe. Die Einsamkeitsquote (45 bis 84 Jahre) ist den Angaben zufolge in den Jahren zwischen 2008 und 2017 leicht gestiegen, von 8,6 auf 9,2 Prozent. Die höchste Quote entfiel 2017 mit 11,0 Prozent auf die Altersspanne 45-54 Jahre. In einer Studie (KiGGS) des Robert-Koch-Instituts (RKI) hätten zudem 4,2 Prozent der 11- bis 17-Jährigen angegeben, sich oft oder immer einsam zu fühlen, 27,6 Prozent fühlten sich manchmal oder selten einsam, 68,1 Prozent niemals. Einsamkeitsgefühle würden häufiger von Mädchen als von Jungen erlebt und nähmen mit dem Alter zu.

  • Überwachung der Kommunikation
    (hib/PK) 2017 haben die Nachrichtendienste des Bundes in 276 Fällen zur Gefahrenabwehr vorübergehend das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis von Personen eingeschränkt. Das geht aus einer Unterrichtung (19/10459) durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hervor. Eine sogenannte Beschränkungsmaßnahme muss von der G-10-Kommission des Bundes genehmigt werden. Ohne eine solche Genehmigung ist die Überwachung der Kommunikation im Einzelfall nicht zulässig. Die Zahl der Hauptbetroffenen lag den Angaben zufolge bei 450, die Anzahl der Nebenbetroffenen schwankte zwischen 312 im ersten und 358 im zweiten Halbjahr 2017. Die Beschränkungsmaßnahmen erstreckten sich auf 2.546 überwachte "Telekommunikationskennungen" im ersten Halbjahr 2017 und 2.756 Kennungen im zweiten Halbjahr 2017.

  • AfD Hauptopfer von politischer Gewalt
    (hib/HLE) Politische Gewalt gegen Parteien in Deutschland richtet sich zumeist gegen Mandatsträger und Einrichtungen der AfD. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/10403) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9862) hervor. Danach wurden im ersten Quartal 2019 217 Straftaten gemeldet, die sich gegen Repräsentanten oder Mandatsträger von Parteien richteten. Davon wurden 114 Straftaten gegen Mitglieder oder Mandatsträger der AfD verübt. 21 Straftaten betrafen Repräsentanten oder Mandatsträger der SPD, 19 der Grünen, 16 der Unionsparteien, und neun Straftaten betrafen Politiker der Linken. Vier Straftaten konnten Repräsentanten oder Mandatsträgern anderer Parteien zugeordnet werden. Im ersten Quartal 2019 wurden zudem nach Angaben der Bundesregierung 103 Straftaten gemeldet, die dem Unterangriffsziel Parteigebäude zugeordnet wurden. Davon betrafen 41 Straftaten Einrichtungen der AfD. 14 Straftaten betrafen Einrichtungen der Unionsparteien, 13 Einrichtungen der SPD, zehn Büros von den Grünen, neun von den Linken und vier von sonstigen Parteien. "Seitens der Bundesregierung können Anzeichen dafür, dass es sich bei den Angriffen um eine systematische Form der Einschüchterung beziehungsweise Bedrohung von Parteien im Sinne der Anfrage handelt, nicht bestätigt werden", heißt es in der Antwort. Die AfD-Fraktion hatte sich in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage für ein bundesweites Lagebild über Angriffe auf Parteibüros und Politiker ausgesprochen.

  • Vermögensdelikte bei Betreuten
    (hib/mwo) Auf die Ergebnisse des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanzierten Forschungsprojekts "Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen" verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10400)auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9883). Die Ergebnisse des Forschungsprojekts seien in einem Bericht zusammengefasst, der auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden könne. Sie würden zurzeit ausgewertet und etwaiger Handlungsbedarf eruiert. Weiter heißt es in der Antwort, die Thematik der Schädigung der Vermögen von alten und pflegebedürftigen Menschen sei der Bundesregierung durch die Schilderung von Einzelfällen bekannt. Daten, in welchem Umfang es zu derartigen Vermögensschädigungen kommt, lägen allerdings nicht vor. In den von der Bundesregierung geförderten Beratungsstellen für ältere Menschen werde nicht dezidiert zu Fragen des Vollmachtsmissbrauchs beraten, zum Beratungsangebot anderer Beratungsstellen in den Ländern lägen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung plane keine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene für alte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die Opfer von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen geworden sind. In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, nach ihrer Kenntnis fehlten bislang aktuelle Untersuchungen, die den Umfang und die Höhe der Schädigung durch solche Delikte aufzeigen. Sie verwiesen auf eine Studie, der zufolge entsprechende Taten nicht nur von Personen begangen werden, die den Opfern vor der Tat völlig fremd sind, sondern auch von solchen, die aus einer bestehenden Beziehung heraus und oftmals unter Ausnutzung des mit dieser Beziehung verknüpften Vertrauens handeln.

  • Übereinkommen des Europarates
    (hib/AHE) Deutschland hat im Zeitraum März 2017 bis Februar 2019 sechs Übereinkommen des Europarats unterzeichnet, darunter das Strafrechtsübereinkommen über Korruption, das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und das Übereinkommen über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Wie aus der Unterrichtung der Bundesregierung (19/10411) hervorgeht, sind die Unterzeichnung oder Ratifikation bei sechs Übereinkommen beabsichtigt, darunter das Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen und die Konvention über einen integrierten Sicherheits- und Dienstleistungsansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen. Für 15 weitere Übereinkommen des Europarates würden derzeit eine Unterzeichnung beziehungsweise Ratifikation geprüft.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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