17.02.2019

Präventionspolitik (27)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelle Dokumente der Bundesregierung (www)

  • Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen
    über die Rechte des Kindes

Europarat (CoE)

Aktuelles aus dem Bundestag (BT)

  • Zahl der Straftaten in Silvesternächten
    In der Silvesternacht 2018/2019 sind laut Bundesregierung in der Zeit von 20 Uhr am 31. Dezember bis 6 Uhr am 1. Januar im originären Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei an Bahnhöfen bundesweit insgesamt 51 Straftaten festgestellt worden. Das waren deutlich weniger als die Zahl der bei der Bundespolizei in den vier vorherigen Silvesternächten im genannten Zeitraum jeweils angezeigten Straftaten an Bahnhöfen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/7542) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7151) hervorgeht. Danach bewegte sich diese Zahl in den Silvesternächten 2015/16 bis 2017/18 zwischen 205 und 228, nachdem sie 2014/2015 bei 151 gelegen hatte. In den Silvesternächte 2011/2012 bis 2013/2014 pendelte die Zahl der bei der Bundespolizei angezeigten Straftaten an Bahnhöfen den Angaben zufolge jeweils zwischen 15 und 19 und lag in der Silvesternacht 2010/2011 bei lediglich fünf.

  • Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
    Ein internationales Projekt zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung beim Bundeskriminalamt (BKA) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/7556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7202). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat sich das BKA als Hauptantragsteller mit dem Projekt "BeCaNet" (Best practice, capacity building and networking initative among public and private actors against Terrorism Financing) bei der Europäischen Kommission beworben. Diese sei damit Auftrag- und maßgeblicher Geldgeber des Projektes. Das projektierte Budget betrage zirka 1,5 Millionen Euro, heißt es in der Vorlage weiter. 90 Prozent der Kosten für das Projekt würden von der EU-Kommission übernommen. Der Eigenanteil von zehn Prozent werde durch das BKA getragen. Das Projekt ist den Angaben zufolge auf eine Dauer von Dezember 2018 bis November 2020) angelegt. Die Funktion des Projektkoordinators liege beim BKA. Hauptpartner seien neben dem BKA die EU-Kommission, polizeiliche Staatsschutzeinheiten aus Frankreich, die Spanische Nationalpolizei sowie der internationale Finanztransferdienstleister Western Union, das US-amerikanische FBI und die europäische Polizeibehörde Europol. Eingebunden in das Projekt seien darüber hinaus das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie die Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion.

  • Geschlechtsangleichende OPs bei Kindern
    Die Bundesregierung plant, baldmöglichst den Entwurf eines Gesetzes einzubringen, der geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern verbietet. Das geht aus der Antwort (19/7586) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7299) hervor. In dem Entwurf sollen die Erkenntnisse eines interdisziplinären Fachtags mit Sachverständigen und Betroffenen im Oktober 2018 im Bundesjustizministerium, auf die sich die Fragesteller bezogen, angemessen einbezogen werden. Der Fachtag habe bestätigt, heißt es in der Antwort, dass ein Verbot geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern überwiegend befürwortet wird. Wie die Bundesregierung erläutert, werden die Geburten von Kindern mit uneindeutigem Genitale in Deutschland nicht statistisch erfasst. Als einziges Land führe Sachsen-Anhalt ein Fehlbildungsmonitoring durch, das für den Zeitraum 2005 bis 2016 eine Basisprävalenz eines indifferenten Geschlechts von im Durchschnitt 0,7 pro 10.000 Geborenen ergebe. Ferner wird auf eine 2016 vorgelegte Studie (Ulrike Klöppel, Zur Aktualität kosmetischer Operationen "uneindeutiger" Genitalien im Kindesalter), in der erstmals für Deutschland eine Vollerhebung zur Häufigkeit von Genitalplastiken im Kindesalter bei Vorliegen einer Diagnose aus dem Spektrum sogenannter Disorders (Differences) of Sex Development untersucht wird, sowie auf eine Follow-Up-Studie der Universität Bochum aus dem Jahr 2018 verwiesen. Das Bundesfamilienministerium habe letztere in Form einer Zuwendung unterstützt. Die Ergebnisse der Studie würden gegenwärtig ausgewertet und in Kürze veröffentlicht. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung habe keine Kenntnis darüber, wie hoch die Anzahl an aufschiebbaren Operationen, die nicht zur Abwendung einer Lebensgefahr notwendig waren, gewesen ist.

  • Strategie zur Künstlichen Intelligenz
    Die Förderung von gemeinwohlorientierten, digitalen Innovationen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen, ist ein ausgewiesenes Ziel der Bundesregierung, das sich auch in der Strategie zur Künstlichen Intelligenz (KI) der Bundesregierung widerspiegelt. Schwerpunkte der Strategie sind die Stärkung wissenschaftlicher Kompetenzen, Strukturen und der Transfer von wissenschaftlichen Ergebnissen in Anwendung und Praxis. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der Strategie zu KI. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7566) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/die Grünen (19/6563).

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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