17.01.2019

Präventionspolitik (22)

Weitere News
zu dem Thema

  • Aktuelles aus dem Bundestag (BT)

    • Entwicklung der Organisierten Kriminalität
      Die Bewertung der Entwicklung der Organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland in den vergangenen Jahren ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6718) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6290). Wie die Bundesregierung darin ausführt, liegt die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen OK-Gruppierungen seit Jahren auf einem unverändert hohen Niveau, ebenso das von der Organisierten Kriminalität ausgehende Bedrohungspotenzial. Als Geschäftsfeld der OK stehe die international organisierte Rauschgiftkriminalität im Vordergrund, gefolgt von Eigentums- und Wirtschaftskriminalität in unterschiedlicher Ausprägung. Es entwickelten sich darüber hinaus fortlaufend neue OK-Phänomene, die eine entsprechende Reaktion der Strafverfolgungsbehörden erfordern. "Bestimmte Bereiche der Organisierten Kriminalität - Italienische Organisierte Kriminalität, Russisch-Eurasische Organisierte Kriminalität und Rockerkriminalität - stehen nach wie vor im Fokus", heißt es in der Antwort weiter. Die OK-Gruppierungen machten vor den nationalen Grenzen nicht halt, sondern arbeiteten eng mit Gruppierungen aus dem Ausland zusammen. Die Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität ist laut Bundesregierung eine "ständige Kernaufgabe" der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Hierbei gewährleisteten 16 Polizeien der Bundesländer in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und den zuständigen Zollbehörden die Innere Sicherheit in Deutschland. Die deutsche Polizei habe auf die Herausforderungen, die sich bei der Bekämpfung der OK ergeben, reagiert und unter anderem eine "länderübergreifende projektierte Zusammenarbeit" vereinbart. Dieser Ansatz von Bund und Ländern bei der OK-Bekämpfung solle fortgesetzt und intensiviert werden.

    • K.O.-Tropfen kommen teils aus Asien
      Zu den sogenannten K.O.-Tropfen gehören nach Angaben der Bundesregierung auch verschreibungspflichtige Arzneimittel. Teilweise unterlägen die in Betracht kommenden Substanzen den Regeln des Betäubungsmittelrechts, heißt es in der Antwort (19/6790) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6388) der AfD-Fraktion. Gamma-Butyrolacton (GBL) sei eine Industriechemikalie, die in sehr großen Mengen hergestellt werde und nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstehe, sondern dem freiwilligen europäischen Monitoring-System im Rahmen der Grundstoffüberwachung. GBL werde jedoch nach Erkenntnissen der Polizei auch zu Missbrauchszwecken in Asien hergestellt und über im Ausland befindliche Internetgeschäfte bezogen. Die Verwendung von GBL und anderen Substanzen als K.O.-Tropfen sei strafbar.

    • Tatverdächtige Asylbewerber
      In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind laut Bundesregierung für das Jahr 2017 insgesamt 271.171 Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) erfasst worden, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger mit dem Aufenthaltsanlass "Asylbewerber", "Duldung" oder "unerlaubter Aufenthalt" ermittelt wurde. Für das Jahr 2016 lag diese Zahl bei 289.855 und für das Jahr 2015 bei 203.735, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/6634) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6230) weiter hervorgeht. Danach wurden für das Jahr 2017 in der PKS 77 Fälle von Mord und 312 Fälle von Totschlag erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger mit dem Aufenthaltsanlass "Asylbewerber", "Duldung" oder "unerlaubter Aufenthalt" ermittelt wurde. Ferner wurden den Angaben zufolge 1.324 Fälle von "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/Übergriffe", davon 206 Versuche, für das Jahr 2017 erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger mit einem der genannten Aufenthaltsanlässe ermittelt wurde.

    • Erfassung von Diebstählen in Kirchen
      In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) erfolgt laut Bundesregierung keine nach Religionen oder Konfessionen differenzierte Erfassung von Diebstählen und Einbrüchen in christliche Kirchen und Kapellen sowie Kirchenschändungen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6720) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6361) weiter ausführt, wird in der PKS "bisher der Diebstahl von sakralen Gegenständen in einigen Straftatenschlüssen zusammenfassend unter ,Diebstahl von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen' erfasst". Eine differenzierte Erfassung nach Art des Objektes oder nach Religion beziehungsweise Konfession erfolge nicht.

 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

Bisherige News aus dem Bereich: Präventionspolitik