22.12.2018

Präventionspolitik (19)

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zu dem Thema

  • Vereinte Nationen (UN)
  • Aktuelles aus dem Bundestag:
    • Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes
      Die Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6074) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5725). Wie die Bundesregierung darin schreibt, basiert die Erarbeitung des Musterpolizeigesetzes auf einem Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK). Diese habe ihren Arbeitskreis Innere Sicherheit beauftragt, unter Beteiligung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ein Musterpolizeigesetz zu erarbeiten. Das BMI ist nicht reguläres Mitglied der IMK, sondern hat dort einen Gaststatus, wie die Bundesregierung weiter ausführt. In dieser Funktion seien Vertreter des BMI an den Diskussionen in den bei der IMK eingerichteten (Unter-)Arbeitsgruppen beteiligt. Entsprechend der Gremienstruktur werde es sich bei dem künftigen Musterpolizeigesetz "um ein Produkt der IMK und folglich um ein Arbeitsergebnis der Länder" handeln. Im Rahmen der Erarbeitung des Musterpolizeigesetzes werden laut Vorlage "in den (Unter-)Arbeitsgruppen alle bestehenden Polizeigesetze der Länder und des Bundes ausgewertet und - soweit sie nach Abschluss der Fachdiskussion als Musterregelung geeignet erscheinen - für die Musterformulierungen genutzt und erforderlichenfalls um aktuelle wie auch um künftig zu erwartende fachliche sowie rechtliche Aspekte ergänzt". Darüber hinaus erarbeite das BMI keinen eigenen oder gesonderten Entwurf eines Musterpolizeigesetzes. Eine Beteiligung des Bundestages beziehungsweise des Bundestags-Innenausschusses bei der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Musterpolizeigesetz ist der Antwort zufolge nicht vorgesehen.

    • Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof
      Um ein Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6332) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5960). Wie die Fraktion darin schrieb, wurde in einem Presseartikel vom 27. Mai 2018 berichtet, dass die Bundespolizei in den Nächten vom 25. auf den 26. Mai und vom 26. Mai auf den 27. Mai den Hamburger Hauptbahnhof per "Allgemeinverfügung" zum "gefährlichen Ort" deklarierte. "Demzufolge war die Bundespolizei befugt, ohne Anlass Personen nach normalerweise erlaubten Waffen und gefährlichen Gegenständen zu kontrollieren", führte die Fraktion ferner aus. Der Antwort zufolge hatte die Bundespolizeidirektion Hannover auf Basis einer bundespolizeilichen Lageauswertung und -analyse sowie einer daraus resultierenden Gefahrenprognose "eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art für den Hauptbahnhof Hamburg (ohne U-Bahnbereich) erlassen". In Bezug auf die Gefährdungslage "kennzeichnen Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, beispielsweise ein Tötungsdelikt am S-Bahnhof Hamburg Jungfernstieg am 12. April 2018, anhaltend die polizeiliche Lage im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich", heißt es in der Vorlage weiter. Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wurden laut Bundesregierung 21 Platzverweise erteilt. Die Bundespolizei habe insgesamt 18 Messer festgestellt, von denen drei dem Waffengesetz unterfielen. Bei den Einsatzmaßnahmen seien neben Messern auch zwei Schlagstöcke, eine "Affenfaust" und ein Tierabwehrspray aufgefunden worden. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden insgesamt 341 Personenabfragen und 36 Sachfahndungen im Fahndungssystem der Bundespolizei vorgenommen sowie 14 Fahndungstreffer festgestellt. Dabei ging es den Angaben zufolge in zwei Fällen um Vollstreckungshaftbefehle und in den anderen Fällen um Aufenthaltsermittlung.

    • Islamfeindliche Straftaten
      Über islamfeindliche Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6333) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5981). Danach wurden dem Bundeskriminalamt mit Stand vom 23. November im dritten Quartal 2018 insgesamt 190 Delikte mit dem Unterthema "Islamfeindlich" gemeldet. "Im dritten Quartal 2018 wurden insgesamt elf Personen mit dem Unterthema ,Islamfeindlich' als verletzt gemeldet", heißt es in der Antwort weiter. Zehn davon seien dem Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet und einer dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie". Die genannten Zahl haben laut Bundesregierung "vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen".

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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