13.12.2018

Präventionspolitik (18)

Weitere News
zu dem Thema

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
    Nationaler Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

  • Aktuelles aus dem Bundestag:

    • Ausgewogene Drogenpolitik angestrebt
      Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben eine ausgewogene Drogenpolitik, bestehend aus Prävention, Behandlung, Schadenreduzierung und Bekämpfung der Drogenkriminalität. Unterstützt würden auch die Ziele und Grundsätze der internationalen Drogenpolitik, wie sie etwa im Abschlussdokument der UN-Generalversammlung zum Weltdrogenproblem 2016 zum Ausdruck komme, heißt es in der Antwort (19/5538) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5199) der Fraktion Die Linke. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität als eine Form der Organisierten Kriminalität (OK) stelle ein zentrales Anliegen der Bundesregierung dar. Insbesondere bei Betäubungsmitteln seien weder Entkriminalisierungs- noch Liberalisierungsstrategien geeignet, kriminellen Organisationen ihre wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Auch beim Handel mit legalen Waren könne ein Schwarzmarkt nicht ausgeschlossen werden.

    • Inhaftierung zu Verhinderung von Straftat
      Die Vereinbarkeit einer Ingewahrsamnahme von Personen, gegen die keine strafrechtlichen Vorwürfe erhoben worden sind, mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5737) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5251). Darin verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Oktober 2018. Danach sei "eine kurzfristige Inhaftierung zur Verhinderung einer Straftat mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, sofern die Maßnahmen unter anderem verhältnismäßig und gerichtlicher Kontrolle zugängig sind".

    • Schutz vor Menschenhandel
      Über Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen vor Menschenhandel schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5879) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5435). Wie die Bundesregierung darin darlegt, setzt sie sich sowohl national auch international für die Prävention und die Bekämpfung des Menschenhandels ein. Mit ihren EU-Partnern setze sie "vielfältige Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels um". So gehöre der Menschenhandel auch im aktuellen "EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität" 2018-2021 wieder zu den in der Europäischen Union vorrangig gemeinsam zu bekämpfenden Kriminalitätsphänomenen. Auch auf Ebene des Europarates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Vereinten Nationen sowie in weiteren internationalen Formaten liege ein Schwerpunkt der gemeinsamen Anstrengungen auf der Prävention und der Bekämpfung des Menschenhandels, führt die Bundesregierung weiter aus. Zugleich verweist sie auf die Vereinbarung der EU und der Türkei vom März 2016, "dass alle neuen irregulär Eingereisten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, nach Einzelfallprüfung in die Türkei rückgeführt werden". Diese Vereinbarung wurde den Angaben zufolge auch getroffen, "um das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen". Der Schutz der sich in der Türkei aufhaltenden syrischen Flüchtlinge liegt laut Antwort in türkischer Zuständigkeit. "Die Bundesregierung unterstützt die Versorgung der syrischen Flüchtlinge in der Türkei im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und bilateral", heißt es in der Vorlage ferner.

    • Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol
      Mit Stand vom 12. November haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol.54.186 Lichtbilder befunden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5954) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5489) hervor. Danach wird die Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank für die Kriminalitätsphänomene genutzt, die Grundlage für die Erstellung eines Fahndungsersuchens sein können. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist ihr darüber hinaus keine weitere Funktion zur Gesichtserkennung bei Interpol bekannt, mit der Lichtbilder oder Videos aus dem offen verfügbaren Bereich des Internet heruntergeladen werden.

    • Indizierungen islamistischer Medien
      Um Indizierungen islamistischer Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6032) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5662). Danach ist Islamismus kein Wesensmerkmal der Jugendgefährdungstatbestände und wird daher nicht als eigenständige statistische Größe im Rahmen der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erfasst. Ein Medium darf nicht allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden, führt die Bundesregierung weiter aus. Indiziert werden könnten unter anderem Medien, die zum Rassenhass anreizen, verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizen, Selbstjustiz propagieren, die Menschenwürde verletzen oder die Menschengruppen beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, politischer Gesinnung oder sexueller Orientierung diskriminieren. "Bezüge zum Islamismus können in diesem Rahmen insbesondere bestehen, wenn der gewalttätige Dschihad, der Kampf gegen Un- und Andersgläubige, die Anwendung drakonischer Strafen im Rahmen der Scharia, Homosexuellenfeindlichkeit und Frauendiskriminierung thematisiert werden".

    • Projekt zur Gesichtserkennung
      Um das Projekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5744). Danach ist im Rahmen des gemeinsamen Projektes "Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz" von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG vereinbart worden, "den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben". In einem ersten Teilprojekt vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018. wurde den Angaben zufolge ohne Beteiligung der Deutsche Bahn AG der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet. In dem einjährigen Erprobungszeitraum konnten laut Vorlage sämtliche Jahreszeiten, Witterungsbedingungen und Lichtverhältnisse dargestellt werden. In den ersten sechs Monaten wurde zum Abgleich eine Referenzdatenbank mit qualitativ hochwertigen Lichtbildern von Freiwilligen verwendet, wie die Bundesregierung ausführt. In den folgenden sechs Monaten sollten die Gesichtserkennungssysteme der Antwort zufolge "den Beweis erbringen, dass sie auch mit Fahndungsfotos ungünstigerer Qualität (Auflösung, Schärfe, Position des Gesichts, Lichtverhältnisse zum Zeitpunkt der Aufzeichnung) eine hohe Trefferquote zu generieren imstande sind". Dafür seien mehrere Bilder der Probanden aus den am Bahnhof Berlin Südkreuz vorhandenen Videoüberwachungssystemen in die Referenzdatenbanken der Gesichtserkennungssysteme eingestellt worden. Der Abschlussbericht des Bundespolizeipräsidiums über den Test wurde laut Bundesregierung am 11. Oktober 2018 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht. Als Bilanz sei durch die Bundespolizei festgestellt worden, "dass die Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik in der Zukunft einen wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere der Bundespolizei, darstellen können". Nach polizeifachlicher Bewertung solle die Technik die Arbeit der Polizeivollzugsbeamten unterstützen und nicht ersetzen, "da bereits nach 20 Minuten Monitorbeobachtung die menschliche Aufmerksamkeit für Videodetails sinkt und den Mehrwert von Videoüberwachung in signifikanter Weise beeinträchtigt". Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, sollen im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme in einem zweiten Projekt voraussichtlich ab Januar 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt werden. Dabei sollten unter anderem Gefahrensituationen wie das Erkennen hilfloser Personen oder stehengelassener Gegenstände automatisiert erkannt und gemeldet werden. Die Federführung für dieses Teilprojekt liege bei der Deutsche Bahn AG und befinde sich in der Vorbereitung.

    • Bundesregierung: Cop Map zulässig
      Mit der sogenannten "Cop Map" befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6037) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5724). Wie die Bundesregierung darin darlegt, handelt es sich bei der Cop Map um eine Internetseite, bei der auf einer Karte die Tätigkeit und der Einsatz der Polizei von Bürgern in Echtzeit eingetragen und abgerufen werden kann. Hinter dem Projekt stünden die Münchner Aktivistengruppe "Polizeiklasse" und das Berliner "Peng!Kollektiv", "die Polizeipräsenz sichtbar machen wollen und damit insbesondere gegen die Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern protestieren". Wie die Bundesregierung weiter ausführt, handelt es sich nach ihrer Einschätzung bei den Inhalten der Internetseite "Cop Map" um eine zulässige Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung. Eine flächendeckende und fortlaufend aktualisierte Darstellung des polizeilichen Einsatzgeschehens durch die Internetplattform "Cop Map" sei derzeit nicht gegeben und auch perspektivisch eher auszuschließen. Die Nutzeroberfläche der "Cop Map" lasse derzeit keine Rückschlüsse auf die Stärke oder auf die Identität der eingesetzten Kräfte zu. Personenbezogene Daten würden weder erfasst noch veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund sei eine personenbezogene Gefährdung derzeit auszuschließen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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