30.10.2018

Präventionspolitik (15)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Gründung eines Forum Recht (hib 784/2018)
    Gleichlautende Anträge zur Gründung eines "Forum Recht" haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/5047) sowie die Fraktion Die Linke (19/5050) vorgelegt. Danach soll der Bundestag beschließen, sich zur Gründung eines solchen Forums mit Hauptsitz in Karlsruhe zu bekennen. Ein weiterer Standort solle in Ostdeutschland, zum Beispiel in Leipzig, eingerichtet werden. Wie es in den Anträgen weiter heißt, wird durch das "Forum Recht" ein Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum geschaffen, das das Recht, den Rechtsstaat und die Geschichte des Rechts erfahrbar und begreifbar machen und den hohen Wert des Rechtsstaats für die freiheitlich-demokratische Gesellschaft zum Ausdruck bringen wird. Die Bundesregierung wird in den Anträgen aufgefordert, unter Berücksichtigung der Vorschläge der verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft sowie der vom Bundesjustizministerium finanzierten Machbarkeitsstudie ein Realisierungskonzept vorzulegen. Beide Anträge sollen am heutigen Donnerstag im Plenum beraten werden. Das "Forum Recht" ist auch Thema des Koalitionsvertrages zwischen CDU,CSU und SPD. Danach wird das "Forum Recht" als dauerhafte Einrichtung des Bundes mit Hauptsitz in Karlsruhe unterstützt. Ziel ist laut Koalitionsvertrag, den Bürgern den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil des Zusammenlebens näherzubringen.

  • Projekt "Intelligente Videoanalyse" (hib 792/2018)
    Über die "Erprobung von Systemen zur intelligenten Videoanalyse am Bahnhof Berlin Südkreuz" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4343). Danach ist im Rahmen des gemeinsamen Pilotprojektes "Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Deutsche Bahn AG vereinbart worden, den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben. Dabei gliedert sich das Projekt "Intelligente Videoanalyse" den Angaben zufolge in zwei Teilprojekte. In einem ersten Pilotprojekt wurde danach "ohne inhaltliche Beteiligung der Deutsche Bahn AG der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet". Dieses Teilprojekt habe am 1. August 2017 begonnen und am 31. Juli 2018 geendet. Bei der biometrischen Gesichtserkennung sei nicht von jeder Person die Identität festgestellt worden, sondern ein Abgleich mit einer Testdatenbank erfolgt, heißt es in der Vorlage weiter. Der Test sei ausschließlich mit freiwilligen Teilnehmern auf Basis einer Einwilligung durchgeführt worden. Nach Abschluss des Testzeitraumes seien die Ergebnisse durch die Bundespolizei insgesamt ausgewertet und in einem Abschlussbericht dargestellt worden. Als Bilanz wurde durch die Bundespolizei laut Antwort festgestellt, "dass die Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik ein gutes Unterstützungsinstrument für die polizeiliche Fahndung auch auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sein können". Damit seien sie aus Sicht der Bundespolizei und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Stande, einen wertvollen Beitrag für die öffentliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu leisten. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, sollen im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme in einem zweiten Pilotprojekt voraussichtlich ab Januar 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt werden. Dabei sollten unter anderem Gefahrensituationen wie das Erkennen hilfloser Personen oder stehengelassener Gegenstände automatisiert erkannt und gemeldet werden.
  • Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten (hib 792/2018)
    Um den Einsatz von Pfefferspray durch Bundespolizisten geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/4991) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4628). Danach verfügen die Polizeien des Bundes für polizeiliche Einsatzzwecke über Reizstoffsprühgeräte mit den Wirkstoffen Oleoresin Capsium oder Pelargonsäure-vanillylamid, die umgangssprachlich als "Pfefferspray" bezeichnet werden. Wie die Bundesregierung darlegt, hat die Innenministerkonferenz am 11. Juni 1999 die Einführung von Reizstoffsprühgeräten mit den genannten Wirkstoffen bei den Polizeien des Bundes und der Länder empfohlen. Vorausgegangen sei eine intensive Studie des Polizeitechnischen Institutes an der Deutschen Hochschule der Polizei zur Wirkung und Risiken von Pfefferspray. Die Wirkung von Pfefferspray bestehe aus einer zeitlich begrenzten Reizung der Schleimhäute. Die Reizstoffsprühgeräte seien "aktuell technisch derart entwickelt, dass ein gezieltes Sprühen möglich ist". Somit könne die Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter grundsätzlich vermieden werden. "Vor der Einführung von Pfefferspray bei der Polizei des Bundes wurden alle Aspekte gründlich beleuchtet", schreibt die Bundesregierung weiter. Diese Untersuchungen hielten Pfefferspray für ein geeignetes Einsatzmittel. Bei bestimmungsgemäßer Exposition von gesunden Personen seien "in der Regel keine bleibenden gesundheitlichen Schäden zu erwarten". Pfefferspray ist der Antwort zufolge "ein Mittel des unmittelbaren Zwangs" und schließt als Einsatzmittel die Lücke zwischen einfacher körperlicher Gewalt und dem Einsatz "schärferer" Zwangsmittel wie etwa der Schusswaffe. Bei der Anwendung von Zwangsmitteln seien die Polizeikräfte streng an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. In einer Gesamtabwägung müsse "trotz Einzelrisiken das Reizstoffsprühgerät mit Pfefferspray in der Palette polizeilicher Mittel beibehalten werden, weil alternative gleich wirksame Mittel, die ein niedrigeres Gesundheitsbeeinträchtigungspotential haben, derzeit nicht zur Verfügung stehen", führt die Bundesregierung ferner aus. Grundsätzlich sei es "bei der Anwendung von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt wie auch beim Einsatz von Waffen möglich, dass es bei den Betroffenen zu (möglichst nur vorübergehenden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann". Da polizeiliche Mittel jedoch in einem "gegenseitigen Austauschverhältnis stehen", sei die "entscheidende Frage nicht, ob bei einem kleinen Prozentsatz der Fälle eine gravierendere Gesundheitsbeeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, sondern ob ohne Reizstoffsprühgeräte nicht andere Mittel (zum Beispiel Schlagstöcke) eingesetzt werden müssten, die noch schwerere Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen können".

  • Erkenntnisse zu "Antifa Zeckenbiss" (hib 799/2018)
    Über Erkenntnisse zum Twitternutzer "Antifa Zeckenbiss" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5132) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4703). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist die "Antifa Zeckenbiss" seit Oktober 2017 in diversen sozialen Netzwerken aktiv. Nach Eigenangabe handele es sich um eine "private Antifaschistische Infoseite". In den Veröffentlichungen auf dem Profil werden unterschiedliche Aktionsfelder bedient, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Dazu gehörten unter anderem "Antifaschismus", "Antirassismus" und "Antigentrifizierung".

  • Straftaten gegen und von Flüchtlingen
    Politisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlinge und von Flüchtlingen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5068) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4676). Danach haben die Länder für das Jahr 2016 sechs politisch motivierte Straftaten durch Tatverdächtige mit dem Status "Asylbewerber/Flüchtling" zum Themenfeld "gegen Asylunterkünfte" gemeldet. Im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 meldeten die Länder laut Vorlage keine entsprechenden Straftaten. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, meldeten die Länder für das Jahr 2016 insgesamt 217 politisch motivierte Straftaten von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zum Themenfeld "gegen Asylunterkünfte". Für das Jahr 2017 seien 71 und für das erste Halbjahr 2018 bislang 16 solcher Straftaten gemeldet worden. Ferner wurden der Bundesregierung zufolge für das Jahr 2016 von den Ländern 115 politisch motivierte Straftaten "zwischen Asylbewerbern/Flüchtlingen" gemeldet, für das Jahr 2017 84 Straftaten und für das erste Halbjahr 2018 bislang 39 Straftaten. Die Zahl der für das Jahr 2016 gemeldeten politisch motivierten Straftaten gegen "Asylbewerber/Flüchtlinge" durch deutsche Staatsangehörige beläuft sich danach für das Jahr 2016 auf 1.569, für das Jahr 2017 auf 1.095 Straftaten und für das erste Halbjahr 2018 bislang auf 457. Des Weiteren meldeten die Länder laut Vorlage für das Jahr 2016 26 politisch motivierte Straftaten "gegen deutsche Staatsangehörige (Verletzte), bei denen der Tatverdächtige den Status ,Asylbewerber/Flüchtling' hatte". Für das Jahr 2017 seien 16 und für das erste Halbjahr 2018 bislang 18 solcher Straftaten gemeldet worden. Die genannten Zahlen für das erste Halbjahr 2018 können sich den Angaben zufolge "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch (teilweise erheblich) verändern".
  • Krankenkassen investieren in Prävention
    Die Krankenkassen haben nach Angaben der Bundesregierung die mit dem Präventionsgesetz 2015 einhergehenden Vorgaben erfüllt. Während die Kassen 2015 für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten im Schnitt 0,54 Euro für jeden Versicherten ausgaben, waren es 2017 im Schnitt 2,12 Euro, wie aus der Antwort (19/5010) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4630) der FDP-Fraktion hervorgeht. Mit der neuen Präventionsstrategie seien die Weichen für eine Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention gestellt worden, heißt es in der Antwort.
  • Projekt intelligente Videoanalyse
    Über die "Erprobung von Systemen zur intelligenten Videoanalyse am Bahnhof Berlin Südkreuz" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4343). Danach ist im Rahmen des gemeinsamen Pilotprojektes "Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Deutsche Bahn AG vereinbart worden, den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben. Dabei gliedert sich das Projekt "Intelligente Videoanalyse" den Angaben zufolge in zwei Teilprojekte. In einem ersten Pilotprojekt wurde danach "ohne inhaltliche Beteiligung der Deutsche Bahn AG der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet". Dieses Teilprojekt habe am 1. August 2017 begonnen und am 31. Juli 2018 geendet.  Bei der biometrischen Gesichtserkennung sei nicht von jeder Person die Identität festgestellt worden, sondern ein Abgleich mit einer Testdatenbank erfolgt, heißt es in der Vorlage weiter. Der Test sei ausschließlich mit freiwilligen Teilnehmern auf Basis einer Einwilligung durchgeführt worden. Nach Abschluss des Testzeitraumes seien die Ergebnisse durch die Bundespolizei insgesamt ausgewertet und in einem Abschlussbericht dargestellt worden.  Als Bilanz wurde durch die Bundespolizei laut Antwort festgestellt, "dass die Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik ein gutes Unterstützungsinstrument für die polizeiliche Fahndung auch auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sein können". Damit seien sie aus Sicht der Bundespolizei und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Stande, einen wertvollen Beitrag für die öffentliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu leisten. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, sollen im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme in einem zweiten Pilotprojekt voraussichtlich ab Januar 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt werden. Dabei sollten unter anderem Gefahrensituationen wie das Erkennen hilfloser Personen oder stehengelassener Gegenstände automatisiert erkannt und gemeldet werden.
  • Rechts motivierte Straftaten im August
    In Deutschland sind im August dieses Jahres 55 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4510) hervor. Danach wurden für August 2018 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 913 solcher Straftaten gemeldet, darunter 61 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 437. Vier Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde ein Haftbefehl erlassen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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