09.09.2018

Präventionspolitik (11)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD)
    Dokumentation: Menschenrechte im digitalen Zeitalter. Aktueller Forschungs- und Diskussionsstand

  • Videoüberwachung wird ausgebaut (hib 638/2018)
    Die Bundesregierung setzt zur Gefahrenabwehr an Bahnhöfen auf den Ausbau der Videoüberwachungstechnik. Derzeit würden rund 900 Bahnhöfe mit insgesamt mehr als 6.000 Videokameras überwacht, heißt es in der Antwort (19/3931) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3726) der Fraktion Die Linke. Die Videoanlagen würden kontinuierlich ausgebaut und modernisiert. Bei der an Bahnhöfen eingesetzten Videotechnik handele es sich ausschließlich um konventionelle Systeme. Es würden keine Videokameras mit Gesichtserkennung oder auch biometriegestützte Videoüberwachungssysteme eingesetzt. Allerdings werde derzeit am Berliner Bahnhof Südkreuz eine innovative Technik erprobt. In einem ersten Projekt sei von Anfang August 2017 bis Ende Juli 2018 der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennung in Live-Videoströmen getestet worden. Die Ergebnisse würden derzeit ausgewertet. Voraussichtlich ab Oktober 2018 solle in einem zweiten Projektteil ein intelligentes Videoanalysesystem erprobt werden. Dabei sollen Gefahrensituationen automatisiert erkannt und gemeldet werden, etwa hilflose Personen oder stehengelassene Gegenstände.

  • Geldwäsche bis 100 Milliarden Euro (hib 610/2018)
    Das Gesamtvolumen der Geldwäsche in Deutschland soll sich zwischen 50 und 100 Milliarden Euro jährlich belaufen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3818) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3586) unter Berufung auf Studien. Zur Aufgliederung nach Sektoren, Branchen und Jahren würden keine Informationen vorliegen, so die Regierung.

  • Entlastung des Strafvollzugs (hib 566/2018)
    In der vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen Statistik "Strafverfolgung" lässt sich die Anzahl verurteilter Ausländer nach Art der Entscheidung und nach Altersgruppen sowie nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten entnehmen. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/3596) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3305), in der die Möglichkeit der Ausweisung in Deutschland straffällig gewordener Ausländer thematisiert wird. Das Herkunftsland der verurteilten Personen werde nicht erfasst. Zudem lasse sich in der Statistik im Zusammenhang mit der Nationalität einer verurteilten Person keine Dauer einer verhängten Sanktion entnehmen. Wie die Bundesregierung weiter erläutert, erfolgt eine Vollstreckung in Deutschland ausgesprochener Freiheitsstrafen nur nach einer Vollstreckungsübernahme durch einen anderen Staat, nicht jedoch im Falle der Abschiebung. Aus der jährlichen Auslieferungsstatistik des Bundesamtes für Justiz könne nicht entnommen werden, ob ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung an den Heimatstaat des Verurteilten oder an einen anderen Staat gestellt wurde. Auch könne ihr nicht entnommen werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Ersuchen um Vollstreckungshilfe erfolgt sind. Der Bundesregierung seien im Bereich der Bundeszuständigkeit nur wenige Fälle bekannt, in denen aufgrund einer Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung von einer weiteren Vollstreckung der Freiheitsstrafe abgesehen wurde. Aus der Zuständigkeit der Länder seien keine Zahlen bekannt. Daher gebe es auch keine Schlussfolgerungen. Aus der Sicht der Fragesteller erscheint es fraglich, weshalb ein verurteilter Ausländer eine Haftstrafe in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen sollte, wenn er absehbar in sein Heimatland zurückkehren muss und gegebenenfalls abgeschoben wird.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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