15.02.2021

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (194)

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zu dem Thema

  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
    • Politisch rechts motivierte Straftaten
      (hib/STO) In Deutschland sind im Dezember vergangenen Jahres 24 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/26428) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26073) hervor. Danach wurden vorläufigen Zahlen zufolge für Dezember 2020 insgesamt 1.192 solcher Straftaten gemeldet, darunter 45 Gewalttaten. Die Zahl der zu diesen Delikten ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 541. Fünf Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde ein Haftbefehl erlassen.

    • 2.629 Straftaten gegen Amts- und/oder Mandatsträger in 2020
      (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung nach vorläufigen Zahlen 2.629 Straftaten gegen Amts- und/oder Mandatsträger festgestellt worden, darunter 78 Gewaltdelikte. Davon entfielen 370 Straftaten - darunter 14 Gewaltdelikte - auf die politisch links motivierte Kriminalität und 901 Straftaten - darunter neun Gewaltdelikte - auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26017) weiter hervorgeht. "Nicht zuzuordnen" waren danach 1.339 politisch motivierte Straftaten, von denen 55 Gewaltdelikte waren, während auf die Phänomenbereiche "Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie" 15 Straftaten (keine Gewaltdelikte) und "Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" vier Straftaten (keine Gewaltdelikte) entfielen. Den Angaben zufolge konnten insgesamt 17 Körperverletzungen und ein versuchtes Tötungsdelikt gegen Amts- und/oder Mandatsträger festgestellt werden. Während das versuchte Tötungsdelikt und acht Körperverletzungen laut Vorlage "nicht zuzuordnen" waren, wurden sieben Körperverletzungen in Bereich der politisch links motivierten Kriminalität registriert und zwei Körperverletzungen im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität. Die von den Straftaten betroffenen Amts- und/oder Mandatsträger gehörten laut Bundesregierung - sofern die entsprechenden Angaben in den Meldungen erfasst wurden - in 863 Fällen (davon 37 Gewaltdelikte) der AfD an und in 293 Fällen (davon vier Gewaltdelikte) der SPD. In 257 Fällen (davon vier Gewaltdelikte) gehörten die Betroffenen danach der CDU an, in 252 Fällen (davon drei Gewaltdelikte) Bündnis 90/Die Grünen und in 192 Fällen (davon drei Gewaltdelikte) der Linken. Von 56 Straftaten (davon ein Gewaltdelikt) waren Amts- und/oder Mandatsträger der FPD betroffen und von 49 Straftaten (kein Gewaltdelikt) solche der CSU, während von 102 Straftaten (davon zehn Gewalttaten) Amts- und/oder Mandatsträger sonstiger Parteien betroffen waren.

    • Zahl islamfeindlicher Delikte im vierten Quartal 2020
      (hib/STO) Dem Bundeskriminalamt sind im vierten Quartal 2020 laut Bundesregierung mit Stand vom 25. Januar insgesamt 197 Delikte mit dem Unterthema "Islamfeindlich" gemeldet worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26358) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26078) weiter ausführt, wurden 19 Straftaten aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" begangen. Die angegebenen Fallzahlen haben laut Vorlage vorläufigen Charakter und sind "durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen".

    • Gerichtsbeschluss zur Antiterrordatei
      (hib/STO) Um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei (ATD) vom November vergangenen Jahres (1 BvR 3214/15) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26018). Darin schrieb die Fraktion, dass das Bundesverfassungsgericht die bisher in der Antiterrordatei vorgesehene erweiterte Datennutzung nach dem Antiterrordateigesetz (ATDG) für teilweise verfassungswidrig erklärt habe. In der Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) werden den Abgeordneten zufolge bestimmte Daten von Personen gespeichert, die des "Terrorismus" oder der "Terrorunterstützung" verdächtigt werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, wird der primäre Zweck der ATD zur Ermöglichung der Kontaktanbahnung zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten im sogenannten "Trefferfall" durch den Beschluss des Verfassungsgerichts nicht in Frage gestellt. Die von dem Gericht verworfene Norm sehe unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen eine erweiterte Nutzung der Daten in der ATD vor, "die insbesondere das Herstellen von Zusammenhängen zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen sowie die Zuordnung eingehender Informationen zu einem bekannten Sachverhalt ermöglicht". Von dieser nun für nichtig erklärten Möglichkeit der erweiterten projektbezogenen Datennutzung sei bislang kein Gebrauch gemacht worden, da die erweiterten Auswerte- und Analysefähigkeiten nach Paragraf 6a ATDG derzeit in der ATD technisch nicht umgesetzt und mit dem aktuellen ATD-Softwarekern auch nicht realisierbar seien. Am praktischen Status quo ändere der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts insoweit nichts, heißt es in der Antwort weiter. Der Beschluss beeinträchtige die derzeitige Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden nicht.

    • Forschungsinstitut für gesellschaftlichen Zusammenhalt
      (hib/ROL) Die Bundesregierung tritt mit Nachdruck allen Formen antidemokratischer und menschenfeindlicher Einstellungen entgegen sowie allen Versuchen, Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft auszuschließen. Das schreibt sie in der Antwort (19/26211) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/22707) zum Arbeitsprogramm des Forschungsinstituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt (FGZ). Die Bundesregierung sehe sich in ihrem Einsatz für eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts an der Seite all jener Akteure, die sich ebenfalls für eine inklusive Gesellschaft und ein respektvolles Miteinander engagieren. Die Bundesregierung macht deutlich, dass in Anbetracht der hohen gesellschaftlichen Relevanz die Forschungsthemen des FGZ in besonderer Weise dafür prädestiniert seien, auf der Grundlage wissenschaftlicher Befunde praxisrelevante Vorschläge für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu entwickeln. Zudem sehe die Bundesregierung die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts einschließlich der Integration von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund als Daueraufgabe an. Auch im Arbeitsprogramm des FGZ spielten diese Aspekte eine wichtige Rolle. Die Fragesteller hatten unter anderem argumentiert, dass der Forschungsstandort Dresden im Gründungsprozess des FGZ leer ausgegangen sei. Stattdessen sei die Universität Leipzig zu einem der Zentren des FGZ ernannt worden, das als Forschungsverbund mit elf Standorten in zehn Bundesländern realisiert worden sei. Aus Sicht der AfD liegt der Verdacht nahe, dass das von den ursprünglichen Initiatoren Werner Patzelt und Joachim Klose geplante Thementableau eines in Dresden zu gründenden "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt" aus politischen Gründen zugunsten eines Projekts ausgebremst worden sei, das der Bundesregierung mit genehmen Forschungsergebnissen zuarbeite. Das mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt nach Ansicht der AfD "folgenreichste Problemfeld Zuwanderung", das die Initiatoren eigentlich als eines der Kernthemen verortet haben wollten, werde damit laut AfD "marginalisiert".

    • Vernetzung europäischer rechtsextremistischer Gruppierungen
      (hib/STO) Die Vernetzung europäischer rechtsextremistischer Gruppierungen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/26359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25422). Danach bestehen vielfältige Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Rechtsextremisten. Aufgrund ihres nominell hohen Personenpotenzials und ihres Aktivitätsgrades entfalte die deutsche rechtsextremistische Szene in Europa gewissen Einfluss auf ausländische Gesinnungsgenossen. Deutsche Rechtsextremisten pflegten seit vielen Jahren einen engen Austausch mit Gleichgesinnten im Ausland, schreibt die Bundesregierung weiter. In diesem Zusammenhang komme es zu wechselseitigen Besuchen. Aufgrund der divergierenden Rechtslage in den einzelnen Staaten würden im Ausland auch Schießtrainings durchgeführt. In vielen Fällen fänden diese Schießtrainings auf öffentlichen und nach dortiger Rechtslage legal betriebenen Schießständen statt. Als Beispiele für solche Orte könnten auch Schießstände in der Tschechischen Republik genannt werden. Es sei beispielsweise bekannt, dass deutsche Rechtsextremisten in den vergangenen Jahren mehrfach Schießstände in Grenznähe besuchten, um dort entsprechende Schießtrainings durchzuführen. Im Musikbereich nutzen laut Bundesregierung die internationalen rechtsextremistischen Gruppierungen "Blood and Honour", die ebenso wie ihre Jugendorganisation "White Youth" im September 2000 vom Bundesinnenminister in Deutschland verboten wurde, und die "Hammerskins" insbesondere die von ihnen organisierten Musikveranstaltungen auch als Plattform der internationalen Kontaktpflege und Vernetzung innerhalb ihrer jeweiligen Organisationen. Ferner würden Veranstaltungen über Ticketerlöse und den Verkauf von Merchandise-Artikeln zur Finanzierung rechtsextremistischer Strukturen genutzt. Daneben bilden den Angaben zufolge "die jährlich stattfindenden zentralen ,Gedenkveranstaltungen' der internationalen rechtsextremistischen Szene - wie der ,Tag der Ehre' in Budapest/Ungarn oder die abgehaltene ,Lukov-Gedenkveranstaltung' in Sofia/Bulgarien sowie der ,Trauermarsch' in Dresden/Sachsen zum Gedenken an die Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg - einen Schwerpunkt für die internationale Vernetzung der rechtsextremistischen Szene". Diese Ereignisse böten regelmäßig die Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und bestehende internationale Vernetzungen zu stärken. Auch die Ausübung von Kampfsport sei innerhalb des gesamten rechtsextremistischen Spektrums zu einem populären Betätigungsfeld geworden, führt die Bundesregierung ferner aus. Insbesondere bei jungen, männlichen Rechtsextremisten gewinne das Trainieren von Kampfsportdisziplinen weiter an Beliebtheit. Entsprechende Veranstaltungen seien ein verbindendes Element innerhalb des heterogenen rechtsextremistischen Spektrums in ganz Europa. "Im Bereich der internationalen rechtsextremistischen Kampfsportszene nutzten die rechtsextremistischen Labels ,White Rex' (Russland) und ,Pride France'" (Frankreich) in der Vergangenheit die von ihnen organisierten Kampfsportveranstaltungen immer auch als Plattform zur Vernetzung, Rekrutierung und Kontaktpflege", heißt es des Weiteren in der Antwort.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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