20.01.2021

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (191)

Weitere News
zu dem Thema

  • ​​​CoRE-NRW: Netzwerk für Extremismusforschung in Nordrhein-Westfalen
    "CoRE-NRW - „Connecting Research on Extremism in North Rhine-Westphalia” - ist ein wissenschaftliches Netzwerk, das sich mit den Bedingungen und Formen extremistischer Radikalisierung sowie wirksamen Gegenmaßnahmen beschäftigt. Im Netzwerk kommen verschiedenste Expertisen und Perspektiven konstruktiv zusammen. Ein Fokus des Netzwerks liegt auf der Erforschung des gewaltbereiten Salafismus. Jedoch wird der Blick auch auf andere Formen des Extremismus gerichtet. So ist beispielsweise auch der Rechtsextremismus strukturell vergleichend zu untersuchen. CoRE-NRW stärkt die wissenschaftliche Vernetzung über Institute und Fachdisziplinen hinweg und fördert die Debatten im Forschungsfeld. Es fördert den Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft. Das Netzwerk macht seine Informationen nicht nur dem Fachpublikum aus Wissenschaft und Praxis zugänglich, sondern erschließt sie auch für eine breitere Öffentlichkeit. Eine Übersicht aller CoRE-NRW-Projekte gibt es : CoRE-NRW wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) durch eine Koordinierungsstelle unterstützt, die beim Friedens- und Konfliktforschungsinstitut BICC in Bonn liegt."
  • bpb Themenblätter im Unterricht (126): Was denken Rechtsextreme?
    An Äußerlichkeiten sind Rechtsextreme nicht immer zu erkennen. Das Spektrum reicht von der gewalttätigen „Autonomen Nationalistin“, die sich bei den kulturellen Codes der linksextremen autonomen Szene bedient, bis zum „Nipster“, dem Rechtsextremen in Hipster-Kleidung. Was sie verbindet, ist nicht die Kleidung, sondern ein menschenverachtendes Denken und Handeln. Um rechtsextremes Denken und Handeln erkennen und zurückweisen zu können, ist also eine Auseinandersetzung mit den Zielen und Ideologien von Rechtsextremen unerlässlich.
  • Islamistischer Propaganda im Netz mit Medienbildung und modernem Jugendmedienschutz begegnen
    Am 11.01.2021 hat jugendschutz.net den Lagebericht zu „Islamismus im Netz 2019/20“ vorgestellt. Um Jugendliche im Netz zu erreichen, setzt islamistische Propaganda verstärkt auf emotionale Themen wie Ungerechtigkeit, Ausgrenzung und Ohnmacht. Ob im Windschatten von Protesten gegen Rassismus und rechtem Terror oder in der Inszenierung als „moralische Autorität“ - bevorzugt werden jugendaffine, auf Instagram oder YouTube beliebte Darstellungsformen genutzt. Dies ist ein zentrales Ergebnis des Berichts „Islamismus im Netz 2019/20“ von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet. Islamisten versuchen zwar, innerhalb der Grenzen des Erlaubten zu bleiben, ihre demokratiefeindliche Haltung zeigt sich aber in der Gesamtschau ihrer medialen Aktivitäten. Im Berichtszeitraum Januar – Dezember 2019 registrierte jugendschutz.net 891 Verstöße und leitete insgesamt 1.649 Maßnahmen ein. Bei den meisten Verstößen handelte es sich um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Fast alle registrierten Fälle (über 90%) fanden sich auf Social-Media-Diensten. In 85 % der Fälle konnte durch den Hinweis an den Provider eine Löschung oder Sperrung erreicht werden.

  • Radicalisation Awareness Network (RAN)
    Update 80 on the Activities of RAN. Together against radicalisation.
  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
    • Todesopfer politisch rechts motivierter Kriminalität
      (hib/STO) Die Gesamtzahl der Todesopfer im Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität im Zeitraum 1990 bis 31. Oktober 2020 beträgt nach Angaben der Bundesregierung 106 Personen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25216) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24663) weiter hervorgeht, wurden mit Stand vom 11. Dezember vergangenen Jahres seit Einführung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) 2001 insgesamt 43 Todesopfer rechts motivierter Gewalt registriert. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die Meldung von Delikten über den KPMD-PMK den sachbearbeitenden Dienststellen obliege. Ebenso obliege diesen "die Einstufung von Straftaten gemäß Definitionssystem KPMD-PMK".

    • Bekämpfung von gewaltbereitem Rechtsextremismus in der EU
      (hib/STO) Die "umfassenden Ansätze" der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung bieten laut Bundesregierung "ausreichend Raum, um auch gewaltbereiten Rechtsextremismus und -terrorismus zu bekämpfen". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25215) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24597) weiter ausführt, wurden in den Ratsschlussfolgerungen zum auswärtigen Handeln der EU zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus von Juni 2020 gewaltbereiter Rechtsextremismus und -terrorismus auf deutsche Initiative hin erstmals explizit aufgeführt. Durch die Behandlung dieser Themen in den Ratsarbeitsgruppen zu nationalen und internationalen Aspekten der Terrorismusbekämpfung unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 sei dort ein besseres Verständnis der internationalen Vernetzung rechtsextremistischer Personen und Gruppierungen erzielt worden, heißt es ferner in der Vorlage. Gleichzeitig seien die Mitglieder der Arbeitsgruppen für die Gefahren aus diesem Phänomenbereich sensibilisiert und die Diskussion über ein gemeinsames Vorgehen eingeleitet worden. Damit seien die Themen nachhaltig auf der Tagesordnung der beiden Ratsarbeitsgruppen etabliert worden, um dort auch nach dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft weiter behandelt zu werden.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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