28.05.2019

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (144)

Weitere News
zu dem Thema

  • Aktuelles aus dem Bundestag:
    • Extremismus auch für Firmen gefährlich
      Der politische Extremismus kann nach Einschätzung der Bundesregierung auch der Wirtschaft gefährlich werden. Unternehmen könnten Ziel extremistisch motivierter Kampagnen sein. Dies könne dazu führen, dass Firmen durch Schädigung der Reputation einen Wettbewerbsnachteil erlitten oder schlimmstenfalls in ihrer Existenz bedroht würden, heißt es in der Antwort (19/10215) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9557). Daneben stelle der internationale Terrorismus die deutsche Wirtschaft in Zeiten voranschreitender Globalisierung vor große Herausforderungen. Mit Blick auf eine gemeinsame Veranstaltung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der "Allianz für Sicherheit der Wirtschaft" (ASW) im März 2019 heißt es weiter, der präventive Wirtschaftsschutz sei Teil des Verfassungsschutzes durch Aufklärung.

    • Daten von Minderjährigen gespeichert
      Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) speichert im Zusammenhang mit extremistischen Aktivitäten auch Angaben über einige Minderjährige. In der Behörde werden derzeit Daten von insgesamt 52 Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren gespeichert, wie aus der Antwort (19/10214) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9438) der Fraktion Die Linke hervorgeht. In den meisten Fällen geht es um den Phänomenbereich Islamismus/islamistischer Terrorismus mit insgesamt 43 Fällen.

    • Rechtsextremisten und Islamisten
      Um "Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Islamisten" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/10061) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9645). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist ihr "eine Zusammenarbeit im Sinne eines ziel- und zweckgerichteten gemeinsamen Wirkens für die ,politische Sache' zwischen Rechtsextremisten und Islamisten" nicht bekannt. Es lägen lediglich Hinweise auf einzelne Kennverhältnisse sowie sporadische Treffen zwischen einzelnen Vertretern rechtsextremistischer Parteien und Repräsentanten der libanesischen "Hizb Allah" vor. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, reiste der ehemalige NPD-Vorsitzende und derzeitige Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Udo Voigt, " im Rahmen seiner Mitgliedschaft im rechtsextremistischen Parteienbündnis "Alliance for Peace and Freedom" (APF) gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der APF sowie dem Münchner NPD-Stadtrat Karl Richter im Juni 2015, Februar 2018 und März 2019 in den Libanon und traf dort Repräsentanten der islamistischen ,Hizb Allah'". Die NPD habe diese Treffen genutzt, "um ihre antizionistischen und anti-amerikanischen Positionen zu propagieren". Außerdem liegen der Vorlage zufolge "Erkenntnisse über einen Rechtsextremisten vor, der im Jahr 2017 einen Islamisten, mit dem er schon vor dessen Konversion zum Islam und Hinwendung zum Islamismus bekannt gewesen war, bei einer islamistisch motivierten Probesprengung unterstützte".

    • Links motivierte Straftaten 
      In Deutschland sind im ersten Quartal dieses Jahres 27 Menschen aufgrund politisch links motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/10038) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9648) hervor. Danach wurden für den Zeitraum von Januar bis März 2019 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 816 politisch links motivierte Straftaten gemeldet, darunter 87 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 467.

    • Rechtsextremistisch genutzte Immobilien
      Über die Zahl rechtsextremistisch genutzter Immobilien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9064). Danach sind mit Stand vom 31. Oktober vergangenen Jahres bundesweit 146 Objekte als rechtsextremistisch genutzte Immobilien einzustufen. Bei der Erfassung fanden laut Antwort nur Immobilien Berücksichtigung, "bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht (das heißt Eigentums- oder Besitzverhältnis) oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen". Weitere Erfassungskriterien seien die "politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Rechtsextremisten". Bei 60 Objekten haben den Angaben zufolge Rechtsextremisten als Eigentümer und bei 48 Objekten als Mieter Zugriff und Verfügungsgewalt. In den übrigen Fällen beruhe die Zugriffsmöglichkeit auf einem Kenn- oder Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen oder sei nicht näher zu bestimmen.

    • Problematik des Racial Profiling
      Mit der Problematik des "Racial Profiling" befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10065) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9637). Darin schrieb die Fraktion, dass die Bundespolizei 2017 rund 2,3 Millionen verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt habe. Die Kontrollen stünden "seit Jahren in der Kritik". "Organisationen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland oder die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt werfen der Bundespolizei vor, sich des racial profiling zu bedienen, also gezielt Menschen zu kontrollieren, die ihnen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes - beispielsweise wegen der Hautfarbe, der Haarfarbe oder eines religiösen Symbols - verdächtig erscheinen." Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, kam es in den Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizeidirektionen "2018 und im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. April 2019 zu insgesamt 58 Beschwerden im Zusammenhang mit dem Vorwurf des sogenannten Racial Profiling beziehungsweise der Vornahme von Personenkontrollen nach Paragraf 22 Absatz 1a, Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 3 Bundespolizeigesetz". Im Ergebnis der geprüften Beschwerdesachverhalte seien durch die Bundespolizeidirektionen 51 Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen worden. Gegenwärtig befänden sich aus dem benannten Zeitraum noch fünf Beschwerden in der Prüfung. Eine Beschwerde sei als begründet und eine als teilweise begründet bewertet worden. "In beiden Fällen wurden Auftreten und Kommunikation der eingesetzten Kräfte kritisiert", heißt es in der Vorlage weiter. Den bewerteten Stellungnahmen ist laut Bundesregierung zu entnehmen, "dass die Einsatzkräfte nicht die Absicht hatten, diskriminierend aufzutreten". Die Bundespolizei sei jedoch zu dem Ergebnis gelangt, "dass das Auftreten geeignet war, diesen Eindruck zu erzeugen". Dies sei den Petenten in der Antwort mitgeteilt worden. "Das Ergebnis der Ermittlungen wurde den Einsatzkräften zur Kenntnis gebracht und nachbereitet", schreibt die Bundesregierung ferner. Im Ergebnis der Beschwerde sei eine Thematisierung und Sensibilisierung innerhalb der internen Fortbildung der betroffenen Stelle der Bundespolizei erfolgt.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

Bisherige News aus dem Bereich: Extremismusprävention