17.03.2020

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (168)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

Bekämpfung von Hasskriminalität
(hib/MWO) Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt (19/17741). Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke vor. Sie sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Erfasst sein sollen nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können. Die Meldepflicht setzt des Weiteren voraus, dass die Anbieter durch eine nach dem Netwerkdurchsetzungsgesetz eingereichte Beschwerde von Nutzern auf nach deren Ansicht strafbare Inhalte aufmerksam gemacht werden und die Anbieter nach Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der Inhalt im vorgenannten Sinne strafbar ist. Zudem soll der Straftatbestand erweitert werden. Wies es in dem Entwurf heißt, ist im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. So äußerten sich Personen immer öfter allgemein, vor allem aber gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Personen in einer Weise, die gegen das geltende Strafrecht verstoße und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichne. Dadurch werde nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt. In der Öffentlichkeit stehende Personen und für das Gemeinwesen aktive Repräsentantinnen und Repräsentanten würden beispielsweise nach einer politischen Äußerung mit diffamierenden Äußerungen oder Morddrohungen überzogen, oder es werde zu Gewalt gegen sie aufgerufen. Mit diesen oft über einen langen Zeitraum für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbaren respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinke allgemein die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen. In diesem verrohten Umfeld komme es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor solchen Reaktionen nicht mehr geäußert werden. Damit sei der freie Meinungsaustausch im Internet und letztendlich die Meinungsfreiheit gefährdet.

Änderung des Bundesmeldegesetzes
(hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes vorgelegt (19/17785), mit dem politische Mandatsträger, Richter, Soldaten, ehrenamtliche Richter und Schöffen sowie Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst besser geschützt werden sollen. Ihnen soll die Beantragung einer Auskunftssperre deutlich erleichtert werden. Das Bundesmeldegesetz, heißt es in dem Antrag, enthalte nicht mehr zeitgemäße Regelungen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Meldebehörde bei Mitgliedern der eingangs genannten Personengruppe auf Antrag eine Auskunftssperre einzutragen hat, auch ohne dass konkrete Gefährdungshinweise vorgelegt werden können.

Rechtsextremisten im Strafvollzug
(hib/MWO) Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keinen Überblick, wie viele Rechtsextremisten sich gegenwärtig in deutschen Justizvollzugsanstalten befinden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/17626) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17267). Da die Durchführung des Strafvollzuges und die Gesetzgebung hierzu ausschließlich Angelegenheit der Länder seien, verfüge die Bundesregierung nur über punktuelle Erkenntnisse in diesem Bereich. Wie die Bundesregierung schreibt, ist es das gemeinsame Anliegen von Bund und Ländern, entschieden gegen rechtsextremistische Aktivitäten in der Gesellschaft vorzugehen. Dies gelte auch für den Bereich des Strafvollzugs. Der Strafvollzug nehme die Gefährdung durch extremistische Inhaftierte sehr ernst, heißt es weiter in der Antwort. Es würden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Radikalisierung im Strafvollzug zu verhindern beziehungsweise bereits erfolgter Radikalisierung mit Maßnahmen zur Deradikalisierung zu begegnen. Dies gelte phänomenübergreifend für alle Formen des Extremismus, sei es Rechtsextremismus, Linksextremismus oder islamistisch motivierter Extremismus. Zu diesem Zweck würden im deutschen Strafvollzug zahlreiche Präventions- und Deradikalisierungsprogramme durchgeführt. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus zumindest in den vergangenen zwei Jahren nicht speziell mit der Thematik von rechtsextremen Gefangenen beziehungsweise Rechtsextremismus in Justizvollzugsanstalten befasst.

Verhinderte dschihadistische Anschläge
(hib/STO) Um seit Ende 2016 verhinderte dschihadistische Anschläge geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17610) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17229). Darin listet die Bundesregierung insgesamt neun entsprechende Sachverhalte aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 auf. Soweit Bundesbehörden die Ermittlungen führten, war den Angaben zufolge festzustellen, dass "die an den genannten Anschlagsvorhaben beteiligten Personen mit der Terrororganisation ,Islamischer Staat' sympathisierten und im Vorfeld ihrer Anschlagsvorhaben mit Personen in Kontakt standen, die dem IS zugeordnet werden können". 

Antisemitische Straftaten
(hib/STO) Im vierten Quartal 2019 sind in Deutschland zwölf Menschen infolge politisch motivierter Straftaten mit antisemitischem Hintergrund verletzt worden. Elf wurden aufgrund politisch rechts motivierter Straftaten verletzt und eine Person aufgrund einer dem Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" zugeordneten Straftat, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/17609) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17323) weiter hervorgeht. Danach wurden von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres insgesamt 292 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet, darunter zwölf Gewalttaten. Zu diesen Straftaten wurden der Antwort zufolge insgesamt 95 Tatverdächtige ermittelt. Laut Vorlage handelt es sich bei den genannten Zahlen um vorläufige Angaben, bei denen aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen "noch (teilweise erhebliche) Veränderungen" möglich sind.

Umgang mit Islamisten im Strafvollzug
(hib/MWO) Die Bundesregierung verfügt über keinen vollständigen Überblick darüber, wie viele Islamistinnen und Islamisten sich gegenwärtig in deutschen Justizvollzugsanstalten befinden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17551) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17254). Die Durchführung des Strafvollzuges und die Gesetzgebung hierzu seien eine Angelegenheit der Länder. Wie es in der Antwort heißt, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Mai 2019 die Länder um Zahlen dazu gebeten, wie viele islamistisch radikalisierte Inhaftierte ihr Justizvollzug zum Stand 30. Juni 2018 zählt. Aus dem Phänomenbereich des islamistisch motivierten Terrorismus seien von den Ländern zum genannten Stichtag 77 Untersuchungshäftlinge sowie 59 Strafgefangene gemeldet worden. Darüber hinaus seien die Länder nach Personen gefragt worden, die nicht wegen islamistisch motivierter Straftaten verurteilt wurden, die aber unter besonderer Beobachtung durch die Vollzugsbehörden stehen. Insgesamt seien von den Ländern 106 Häftlinge gemeldet worden, auf die diese Merkmale zutreffen. Wie die Bundesregierung schreibt, ist eine weitere Zunahme islamistischer Inhaftierter nicht auszuschließen. Angesichts der steigenden Zahl von Gefangenen, die im Zusammenhang mit islamistisch motivierten terroristischen Straftaten inhaftiert werden, sehe sich der Strafvollzug verstärkt mit dem Phänomenbereich des Islamismus konfrontiert. Der Strafvollzug nehme die Gefährdung durch sämtliche extremistische Inhaftierte sehr ernst und habe zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Radikalisierung im Strafvollzug zu verhindern beziehungsweise bereits erfolgter Radikalisierung mit Maßnahmen zur Deradikalisierung zu begegnen. Um Gefangene auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten, würden im Strafvollzug zahlreiche Präventions- und Deradikalisierungsprogramme durchgeführt.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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