31.07.2019

Präventionspolitik (48)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte
    (hib/STO) Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/11555) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11216). Im Jahr 2015 wurden danach 20.892 Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehenden Personen und dazu 41.358 Opfer erfasst. Im Jahr 2016 waren es den Angaben zufolge 22.811 Fälle (plus 9,2 Prozent) und 46.139 Opfer, im Folgejahr 23.306 Fälle (plus 2,2 Prozent) mit 48.859 Opfern und im vergangenen Jahr 21.556 Fälle (minus 7,5 Prozent) und 45.307 Opfer. Im Jahr 2018 wurden laut Vorlage erstmalig Fälle des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen gemäß Paragraf 114 Strafgesetzbuch in der seit dem 30. Mai 2017 geltenden Fassung erfasst. "Es waren 11.704 Fälle und 22.035 Opfer", heißt es in der Antwort weiter. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, wurden mit dem "Zweiundfünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" vom 23. Mai 2017 insbesondere die Straftatbestände der Paragrafen 113 ff. des Strafgesetzbuchs neu gefasst und in diesem Zuge ihr Anwendungsbereich erweitert. Im Straftatenkatalog der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgten den Angaben zufolge für das Berichtsjahr 2018 entsprechende Umsetzungen. Dies habe zur Folge, dass für 2018 der Vergleich der Straftaten "Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt" mit den Vorjahren nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich ist. So beruhe der Anstieg der Fälle von Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf die Staatsgewalt um 39,9 Prozent darauf, dass im Jahr 2018 darunter auch Angaben zum neuen Straftatbestand "Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen" erfasst wurden, schreibt die Bundesregierung weiter. Dieser neue Straftatbestand erfasse über Paragraf 113 Strafgesetzbuch in der bis zum 29. Mai 2017 geltenden Fassung hinausgehend nicht nur tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei der Vornahme von Vollstreckungshandlungen, sondern bei allen Diensthandlungen. Damit fielen hierunter insbesondere auch Körperverletzungsdelikte, die in den Vorjahren mit anderen Deliktschlüsseln erfasst worden seien.

  • Maßnahmen gegen Hasstexte im Netz
    (hib/MWO) Maßnahmen gegen Hassbotschaften im Internet erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11789) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10979). Darin werden ausführlich Fragen zu der vom damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) veranlassten und von 2015 bis 2017 bestehenden Task Force zum Thema "Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet" beantwortet. Informationen über die Sitzungen und die Ergebnisse der Arbeit der Task Force seien im Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter dem Stichwort Hasskriminalität abrufbar, heißt es in der Antwort. Weiter werden die Initiativen der Bundesregierung außerhalb der Task Force aufgelistet, die die Bekämpfung von Hassreden zum Ziel haben. Eine weitere Liste umfasst Organisationen und Initiativen, die für Projekte im Rahmen der Bekämpfung von Hassreden finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung erhalten. Ferner wird in der Antwort ein Überblick über Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit Vertretern von Organisationen oder Unternehmen gegeben, bei denen die Themen Umsetzung des Netzdurchsetzungsgesetzes und Hassreden im Internet besprochen worden seien. Abschließend heißt es, die Bundesregierung beurteile ihre Maßnahmen insgesamt als zielführend, es gebe aber noch Verbesserungspotenzial.

  • Bekämpfung der Clankriminalität
    (hib/STO) Maßnahmen zur Bekämpfung der Clankriminalität sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/11764) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11056). Danach befinden sich derzeit "unterschiedliche Initiativen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Clankriminalität in Planung beziehungsweise bereits in der Umsetzung". Die Kommission Organisierte Kriminalität (KOK) befasse sich mit der Thematik seit längerer Zeit und verfolge den Ansatz einer gemeinsamen und arbeitsteiligen Kooperation zwischen Bund und Ländern. Weiterhin werde das Bundeskriminalamt im Bundeslagebild OK 2018 erstmals ausführlicher zur Clankriminalität berichten. Wie die Bundesregierung in der Vorlage weiter ausführt, hat sich darüber hinaus h zuletzt die Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in ihrer Sitzung vom 12. bis 14. Juni 2019 auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, "das auf der Basis der in den Ländern entwickelten Konzepte und Handlungsempfehlungen sowie im Rahmen der bereits bestehenden Strukturen die länderübergreifende Zusammenarbeit in der operativen sowie der Grundlagenarbeit intensivieren soll".

  • Antiziganistische Straftaten
    (hib/STO) In Deutschland ist es vorläufigen Zahlen zufolge im ersten Halbjahr 2019 zu 23 antiziganistischen Straftaten gekommen, darunter zwei Gewaltdelikten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/11765) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11359) hervor. Danach wurden in diesem Jahr zu antiziganistischen Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zwölf Tatverdächtige ermittelt. Straftaten werden laut Vorlage als antiziganistisch erfasst, wenn sie sich gegen die Volksgruppe der Sinti und Roma richten.

  • Beobachtung linksextremer Versammlungen
    (hib/STO) Über die Beobachtung linksextremistischer Aktivitäten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11770) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11334). Danach arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder kontinuierlich an einer Verbesserung der Erfassung und dem Austausch von Erkenntnissen über Demonstrationen im Bereich des Linksextremismus im Verfassungsschutzverbund. Hierzu habe das BfV mittlerweile ein gemeinsames Vorgehen mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder abgestimmt. Das BfV beobachtet laut Bundesregierung themen- und anlassbezogen linksextremistische Versammlungen von bundesweiter Relevanz. Für die Beobachtung linksextremistischer Aktivitäten auf regionaler Ebene sind den Angaben zufolge in erster Linie die Verfassungsschutzbehörden der Länder zuständig. "Vor dem Hintergrund der im Linksextremismus im Vergleich zu anderen Phänomenbereichen oftmals erschwerten eindeutigen Zuordnung von Veranstaltungen schafft dieses Vorgehen eine für die Aufgabenerfüllung des BfV erforderliche, aber keinesfalls flächendeckende Erkenntnislage", schreibt die Bundesregierung weiter. Ihr lägen folglich keine statistischen Angaben über die Entwicklung der Anzahl und Teilnehmerzahl von linksextremistischen Veranstaltungen insgesamt vor.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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