19.12.2019

Präventionspolitik (70)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Schüler ohne Schulabschluss
    (hib/ROL) Die Bundesregierung hält nach wie vor daran fest, dass ein Abschluss der Schule die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Berufswahl und eine erfolgreiche Lebensgestaltung ist. Alle Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler müssen auch darauf gerichtet sein, dass in den kommenden Jahren die Zahl derjenigen, die die Schule ohne einen Abschluss verlassen, wieder sinkt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14705) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/14054), die sich nach Schülern ohne Schulabschluss erkundigt hatte. Die Linke hatte darauf verweisen, dass die Regierungschefs von Bund und Ländern im Oktober 2008 das Ziel ausgegeben hatten, die Anzahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher von acht auf vier Prozent zu halbieren. Dieses Ziel wurde bisher verfehlt, unterstreicht die Linke. So hätten im Jahr 2017 bundesweit 6,9 Prozent der Jugendlichen die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen.

  • Mobbing an Forschungseinrichtungen
    (hib/ROL) In ihrer Antwort (19/14796) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13751) geht die Bundesregierung erneut auf das Thema Anschuldigungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten, Mobbingvorwürfen und Machtmissbrauch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein. Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort auf Drucksache 19/12165. Anders als in dieser stehen in der aktuellen Antwort nicht die einzelnen Fälle und Vorwürfe im Vordergrund, sondern die formalrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung weist noch einmal auf die im Juli 2019 verabschiedeten "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" hin, bei dem sich die Mitgliedseinrichtungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verpflichtet haben, die Leitlinien in ihren Einrichtungen rechtsverbindlich umzusetzen. Laut DFG ist es Ziel des Kodex, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen zu ermöglichen, ihre internen Strukturen, Prozesse und Handlungen an den Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auszurichten. Es soll eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in den wissenschaftlichen Einrichtungen verankert werden. Anders als im Strafprozess werden bei internen Verfahren bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten Vorwürfe durch hinweisgebende Personen erhoben, betont die Bundesregierung. Die zuständigen Stellen (zumeist Untersuchungskommissionen) an den außerhochschulischen Forschungseinrichtungen überprüfen diese Hinweise und treffen die Entscheidung, ob in dem jeweiligen Einzelfall der objektive und subjektive Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegeben ist.

  • Jeder Vierte hat Migrationshintergrund
    (hib/STO) Jeder vierte Mensch in Deutschland hat einen Migrationshintergrund. Dies geht aus dem als Unterrichtung (19/15740) vorliegenden "12. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration" hervor. Danach hat eine Person "einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt". Im Jahr 2017 hatten demnach laut Vorlage von den insgesamt 81,7 Millionen Menschen in der Bundesrepublik 19,3 Millionen oder 23,6 Prozent einen Migrationshintergrund. 13,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund sind den Angaben zufolge selbst eingewandert, während 6,1 Millionen in Deutschland geboren sind und daher keine eigene Migrationserfahrung haben. 9,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund (12,0 Prozent der Gesamtbevölkerung) waren laut Bericht im Jahr 2017 deutsche Staatsangehörige und 9,4 Millionen (11,5 Prozent der Gesamtbevölkerung) besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit. "Von den 9,8 Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund besaßen im Jahr 2017 1,6 Millionen neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit", heißt es in der Unterrichtung weiter.

  • Innovationslabor bei Europol
    (hib/STO) Die Einrichtung eines "Innovationslabors" bei der EU-Polizeiagentur Europol zur Früherkennung von neuen Technologien ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/15658) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15217). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat Finnland im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft einen Diskussionsprozess zur zukünftigen Ausrichtung der Europäischen Union auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit angestoßen. Ein Vorschlag dieses Diskussionsprozesses sei die Einrichtung eines "Innovationslabors" bei Europol. Dieser Vorschlag werde momentan im Rat diskutiert, heißt es in der Vorlage weiter. Die Diskussion sei noch nicht abgeschlossen. Die weitere Ausgestaltung und Umsetzung des Vorschlags werde von der politischen Beschlussfassung sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen abhängen.

  • Rechte von Kräften der Ordnungsbehörden
    (hib/STO) Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter von Ordnungsbehörden ihre Rechte unverhältnismäßig ausgelegt haben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/15648) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15179) hervor. Darin verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass die Länder jeweils für ihre Ordnungsbehörden zuständig seien.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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