26.10.2019

Präventionspolitik (60)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Änderungen im Jugendstrafverfahren

    (hib/MWO) Eine ganze Reihe von Kritikpunkten machten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (19/13837) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geltend. Die Vorlage wurde zwar prinzipiell begrüßt, weil sie den Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 folge, die mit dem Gesetz umgesetzt werden soll. Uneinig waren sich die sieben Expertinnen und Experten aus den Bereichen Justiz, Wissenschaft und Jugendhilfe jedoch in der Bewertung einzelner Regelungen, die entweder als zu weitgehend oder nicht weitgehend genug bewertet wurden. ... Wie es in dem Entwurf heißt, entspricht das deutsche Jugendstrafverfahrensrecht in vielerlei Hinsicht bereits den Vorgaben der Richtlinie. Neben einigen deshalb nur punktuellen Änderungen seien bezüglich einzelner Regelungsbereiche aber komplexere Änderungen erforderlich, um die von der Richtlinie eröffneten Spielräume so gut wie möglich für fachlich angemessene und praxistaugliche Lösungen nutzen zu können. Die Umsetzung der Richtlinie soll insbesondere durch Änderungen im Jugendgerichtsgesetz und punktuell in der Strafprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtskostengesetz erfolgen. Ein Schwerpunkt der EU-Richtlinie betrifft laut Entwurf das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand. Vor allem würden gegenüber dem geltenden Recht weitere Fälle notwendiger Verteidigung und neue Bestimmungen zum Zeitpunkt der Bestellung notwendig. Weiter sei sicherzustellen, dass im Jugendstrafverfahren Freiheitsentzug als Strafe nur verhängt werden kann, wenn die beschuldigte junge Person zuvor über eine effektive Verteidigerunterstützung verfügte. Außerdem solle klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme eines Vertreters der Jugendgerichtshilfe an der Hauptverhandlung verzichtbar ist. Weitere Regelungen beziehen sich auf Informationspflichten gegenüber jungen Beschuldigten, Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern sowie auf deren jeweilige Rechte auf Anwesenheit bei Untersuchungshandlungen und in der Hauptverhandlung.

  • Neue Studie zur Gesundheitskompetenz
    (hib/PK) Nach einer Studie zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland von 2016 fördert die Bundesregierung auch eine Folgestudie. Diese Erhebung solle 2021 abgeschlossen werden, heißt es in der Antwort (19/13196) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12766) der FDP-Fraktion. Um zu ausreichenden Erkenntnissen zu gelangen und ein systematisches Vorgehen bei der Konzipierung von Interventionen zu ermöglichen, müsse die Gesundheitskompetenz nicht nur punktuell, sondern wiederholt gemessen werden. Im Rahmen der Folgestudie würden voraussichtlich 2.000 Personen repräsentativ befragt. Die erste Studie von 2016 hatte ergeben, dass die Gesundheitskompetenz eines großen Teils der Bevölkerung problematisch oder inadäquat ist.

  • Regierung legt Umweltbericht 2019 vor 
    (hib/LBR) Die Bundesregierung hat den Umweltbericht 2019 vorgelegt (19/13400). Zum Zustand der Gewässer führt die Bundesregierung unter anderem aus, dass das Hoch- und Niedrigwasser-Risikomanagement "zu einer ernst zu nehmenden Herausforderung des Klimawandels" werde. Der niedrige Wasserstand des Rheins im Jahr 2018 und die Dürre in den Sommermonaten seien nur zwei Beispiele, die die Wichtigkeit eines solchen Managements verdeutlichten. Eine Daueraufgabe bleibe auch, "Menschen und Wirtschaft vor den Folgen von Hochwasserereignissen durch vorsorgende Maßnahmen" zu schützen. Bei den Oberflächengewässern wiesen im aktuellen Bewirtschaftungszeitraum nur 8,2 Prozent der etwa 9.8000 Wasserkörper insgesamt einen "sehr guten" oder "guten" ökologischen Zustand auf. Ursache für die Zielverfehlung seien "Veränderungen der natürlichen Gewässer- und Uferstrukturen sowie unter anderem hohe Stickstoff- und Phosphoreinträge", schreibt die Bundesregierung. 36 Prozent der Grundwasserkörper seien in einem schlechten chemischen Zustand und bei rund 27 Prozent werde die Qualitätsnorm für Nitrat überschritten. Dies sei im Wesentlichen auf Nitrateinträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und auf undichte Abwasserleitungen zurückzuführen, heißt es im Umweltbericht weiter.

  • Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt
    (hib/LBR) Die Bundesregierung hat das Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 vorgelegt (19/13900). Darin beschreibt sie den politischen Rahmen und nennt Maßnahmen zum Erreichen der Ziele für das Jahr 2030, wie etwa die CO2-Bepreisung, die Entlastung von Bürgern und Wirtschaft sowie sektorbezogene und übergreifende Maßnahmen. Auch finden sich darin Details zur geplanten Umsetzung, Berichterstattung und Fortschreibung. Der Leitgedanke des Programms sei, als führendes Industrieland die Einhaltung der Klimaschutzziele "wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen" zum Nutzen der Gesellschaft und als fairer Partner in der Welt zu gestalten, heißt es in der Unterrichtung. Die im Klimaschutzplan 2050 angelegten nationalen Anstrengungen würden im Klimaschutzprogramm 2030 konkretisiert und sollen noch in diesem Jahr gesetzlich umgesetzt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Vordringliches Ziel sei es, die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Mit dem Programm soll der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Auf dem UN-Klimaschutzgipfel in New York habe sich Deutschland dazu bekannt, die Treibhausgasneutralität bis 2050 "als langfristiges Ziel zu verfolgen", schreibt die Bundesregierung. In den Sektoren Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und Abfall habe sich Deutschland dazu verpflichtet, seine Emissionen im Non-ETS-Bereich bis 2030 um 38 Prozent gegenüber 2005 zu mindern. Das Programm sei aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, "um höhere Schadens- und Anpassungskosten und den drohenden notwendigen Zukauf von Emissionszuweisungen aus dem Ausland bei Zielverfehlung" zu vermeiden. Gleichzeitig könnte n die direkte Förderung von Forschung und Entwicklung und Marktanreize dazu beitragen, dass Deutschland seine Stellung "als innovativer Leitanbieter und Leitmarkt für klimafreundliche Technologien" weiter ausbaue. CO2-neutrale Technologien "Made in Germany" würden einen wichtigen Beitrag für den weltweiten Klimaschutz liefern und Deutschlands Exportkraft als Spitzentechnologieland weiter stärken, schreibt die Bundesregierung weiter.

  • Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD):

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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