27.10.2019

Aktuelle Veröffentlichungen des Bundeskriminalamtes

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zu dem Thema

  • Bundes­lage­bild Korruption 2018
    Die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland geht weiter zurück. Im Jahr 2018 hat die Polizei insgesamt 3.804 Korruptionsstraftaten registriert – ein Rückgang von rund 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und gleichzeitig der niedrigste Stand der vergangenen fünf Jahre. Das geht aus dem Bundeslagebild „Korruption 2018“ hervor, das das Bundeskriminalamt heute veröffentlicht hat. Auch der durch Korruption entstandene Schaden ist gesunken, dieser lag 2018 bei 121 Millionen Euro (2017: 291 Millionen Euro). Der starke Rückgang um 58 Prozent im Vergleich zu 2017 lässt sich durch den hohen mehrstelligen Millionenschaden in einem Verfahren erklären, welches im Vorjahr in die Statistik eingeflossen ist. Dennoch ist weiterhin von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Daher ist es wichtig, dass jeder Verdacht auf Korruption gemeldet wird. Denn Korruption verursacht nicht nur wirtschaftliche, sondern auch immaterielle Schäden: Sie schädigt das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und die Integrität der Wirtschaft.

    Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen lag 2018 bei 2.458 und ist im Vergleich zu 2017 (2.939 Tatverdächtige) um 16 Prozent gesunken. Unterschieden wird dabei zwischen den Vorteilsnehmern bzw. Bestochenen („Nehmer“) und den Vorteilsgewährenden bzw. Bestechenden („Geber“). Während die Anzahl der Geber um 39 Prozent auf 924 (2017: 1.514) gesunken ist, ist die Anzahl der Nehmer um 8 Prozent auf 1.534 (2017: 1.425) angestiegen. Rund die Hälfte der Korruptionsverfahren wurde im Jahr 2018 aufgrund polizeiinterner Erkenntnisse von Amts wegen eingeleitet. Hinweise auf Korruption ergaben sich zum Beispiel im Rahmen von laufenden Ermittlungsverfahren. Daneben kommt qualifizierten Hinweisen, etwa aus der Wirtschaft, eine besondere Bedeutung für die erfolgreiche Bekämpfung von Korruption zu. So bieten beispielsweise webbasierte Hinweisgebersysteme, die in den vergangenen Jahren im Rahmen der Korruptionsprävention eingeführt wurden, die Möglichkeit, die Polizei auch anonym über Verdachtsfälle der Korruption zu informieren. Hinweise auf Korruption nimmt jedoch grundsätzlich jede Polizeidienststelle entgegen.

  • Bundes­lage­bild Schleusungs­krimi­nalität 2018
    2018 wurden wegen des Einschleusens von Ausländern insgesamt 2.320 Tatverdächtige und 3.293 Straftaten kriminalstatistisch erfasst. Im Vergleich zu 2017 ergaben sich damit Steigerungen von 10% (Tatverdächtige) und 26% (Fallzahlen). Brennpunkt der Feststellungen war erneut die Grenze zu Österreich. Diese Zahlen stehen im Bundeslagebild „Schleusungskriminalität“ 2018. Es betrachtet die Lage und Entwicklung im Bereich der Schleusungskriminalität in Deutschland und wird gemeinsam von Bundeskriminalamt und Bundespolizei erstellt. Der Fokus liegt auf der Darstellung statistischer Daten zur Kriminalitätslage im Bereich der Straftatbestände des Einschleusens von Ausländern und des Einschleusens mit Todesfolge sowie des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens. Ebenfalls werden Schleusungsrouten und besondere Modi Operandi betrachtet. Auch im Jahr 2018 spielten beispielsweise die Modi Operandi Behältnisschleusung, Visaerschleichung und Scheinehe eine große Rolle bei der Schleusungskriminalität.

  • Bundes­lage­bild Wirtschafts­krimi­nalität 2018
    Die Wirtschaftskriminalität in Deutschland verlagert sich zunehmend ins Internet. Sowohl über Webseiten als auch über soziale Medien kommt es verstärkt zu Fällen von Anlagebetrug. Das ist ein Ergebnis des „Bundeslagebilds Wirtschaftskriminalität 2018“, das heute durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Insgesamt gingen 2018 die Zahlen im Bereich der Wirtschaftskriminalität zurück: 50.550 Fälle wurden im Jahr 2018 polizeilich registriert, ein Rückgang um 31,8 Prozent im Vergleich zum Jahr davor (2017: 74.070 Fälle). Dieser deutliche Rückgang der Fallzahlen ist insbesondere auf ein im Jahr 2017 in Sachsen geführtes Verfahren mit mehr als 23.000 Anlagebetrugsdelikten zurückzuführen, die in die Statistik eingeflossen waren. Dessen ungeachtet bleibt der monetäre Schaden, der durch Wirtschaftskriminalität verursacht wird, immens. Zwar sank die Schadenssumme um 10,2 Prozent gegenüber 2017. Sie lag mit 3,356 Milliarden Euro jedoch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Die Täter setzen bei ihrer Vorgehensweise verstärkt auf das Internet, um für ihre in betrügerischer Absicht angebotenen Anlagemöglichkeiten zu werben. Soziale Medien rücken dabei in den Vordergrund, da auf diesem Wege Anleger mit vermeintlich lukrativen und unkomplizierten Investitionsmöglichkeiten angelockt werden können. Dementsprechend ist die Anzahl der Fälle, in denen das Internet zur Begehung von Wirtschaftsstraftaten genutzt wurde, um mehr als ein Viertel auf 6.473 gestiegen (2017: 5.105 Fälle).

    Angeboten werden bei diesen betrügerischen Webseiten Finanzprodukte wie Differenzkontrakte (Contracts for Difference; CFD) oder Initial Coin Offerings (ICOs). Dass es sich hierbei um unseriöse Angebote handelt, ist für viele Anleger nicht ersichtlich, da die Webseiten professionell aufbereitet sind: Neben einer ansprechenden Optik enthalten sie gefälschte Impressen und Handelsgenehmigungen. Zudem bieten die Täter häufig einen „Kundenservice“ in Form einer Hotline an. Den potenziellen Opfern, denen eine hohe Rendite versprochen wird, erscheint dies als weiteres Zeichen der Seriosität. Dabei ist die Möglichkeit der direkten telefonischen Ansprache für die Betrüger der Schlüssel dafür, Opfer von den Gewinnmöglichkeiten eines Investments zu überzeugen. Überweisen Anleger Geld an die Täter, werden ihnen auf der Webseite Kontobewegungen und scheinbar hohe Gewinne angezeigt. Die Opfer investieren daraufhin weiter – und bemerken den Betrug erst, wenn sie eine Auszahlung anstreben. Durch die Ansprache über die Hotline gelingt es den Tätern selbst in solchen Fällen, weiteres Geld von ihren Opfern zu erlangen. So wurden beispielsweise kleine Summen als Beweis der Seriosität mit dem Ziel ausgezahlt, die Opfer zur Überweisung noch höherer Summen zu bewegen. Tatsächlich findet kein Investment in die beworbenen Anlageprodukte statt. Es kommt zu einem Totalverlust der Anleger. Die Scham der Opfer in solchen Fällen ist groß. Hinzu kommt, dass sich viele Anleger gar nicht betrogen fühlen – die Betrugsmasche ist so perfide, dass der Glaube an die Seriosität sehr lange anhält. Erst ein Verlust des gesamten Vermögens öffnet manchem Opfer die Augen. Mit dem Ziel, solche Erfahrungen zu verhindern, veröffentlichte das Bundeskriminalamt Warnhinweise und war auf Anlegermessen vertreten, um auf diese betrügerischen Angebote aufmerksam zu machen. Getäuschten Anlegern rät das BKA zur Anzeige. Denn nur so ist eine Strafverfolgung möglich. Bei Wirtschaftsstraftaten führt dies häufig zum Erfolg: Im Jahr 2018 lag die Aufklärungsquote im Bereich der Wirtschaftskriminalität bei 90,9 Prozent (2017: 94,6 Prozent).

Ein Service des deutschen Präventionstages.
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