04.08.2019

Präventionspolitik (49)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Biometrische Gesichtserkennung
    (hib/STO) Der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/11771) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11333). Danach ist im Rahmen des gemeinsamen Projektes "Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG vereinbart worden, den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben. Wie die Bundesregierung ausführt, gliedert sich das Projekt "Intelligente Videoanalyse" in zwei Teilprojekte: In einem ersten Teilprojekt seien ohne inhaltliche Beteiligung der Deutsche Bahn AG der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet worden. Der einjährige Test, der den Angaben zufolge am 31. Juli 2018 endete, wurde laut Vorlage ausschließlich mit freiwilligen Teilnehmern durchgeführt. Als Bilanz sei durch die Bundespolizei festgestellt worden, "dass die Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik in der Zukunft einen wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere der Bundespolizei, darstellen können". Im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme werden in einem zweiten Projekt seit dem 18. Juni 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt, wie die Bundesregierung weiter darlegt. Zugleich verweist sie darauf, dass bei der Entscheidung, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang entsprechende Systeme zur Gesichtserkennung und sonstigen intelligenten Videoüberwachung künftig zum Einsatz kommen können, " zwingend auch der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten" seien.

  • Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte
    (hib/mwo) Erkenntnisse zur bundesweiten Summe an Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte liegen der Bundesregierung nicht vor. Das schreibt sie in der Antwort (19/11769) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11335). Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit für den Justizvollzug, der eine Angelegenheit der Länder sei, lägen der Bundesregierung nur zum Teil konkrete Erkenntnisse zu den Fragen der Abgeordneten vor. Wie es weiter in der Antwort heißt, verbüßten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Ende März 50.957 Straftäter eine Freiheitsstrafe. Davon seien 16.267 Ausländer oder Staatenlose gewesen. Angaben zu Personen mit einem Migrationshintergrund lägen nicht vor. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Datenbank zur Erfassung von Straftaten gegen Justizbeamte nicht erforderlich. Die Tätlichkeiten gegen Bedienstete im Justizvollzug würden bereits aktuell in den Vollzugseinrichtungen erfasst und sanktioniert. Diese Daten lägen den zuständigen Ländern auch statistisch verwertbar vor.

  • Islamistische Tötungsdelikte
    (hib/STO) Um Tötungsdelikte mit islamistischem Hintergrund geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/11841) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11438), Danach wurden zwischen Anfang 2017 und dem 10. Juli 2019 fünf versuchte und drei vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie" gemeldet.

  • Pyrotechnik in Fußballstadien 
    (hib/STO) Die Bundesregierung steht nach eigenen Angaben dem Gebrauch von Pyrotechnik in Stadien durch Zuschauer " aufgrund erheblicher Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Verwender sowie gerade auch unbeteiligter Zuschauer weiterhin ablehnend gegenüber". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11433) ausführt, werden bei der Licht erzeugenden Pyrotechnik in Stadien vorrangig Stoffgemische abgebrannt, "die neben dem sichtbaren Licht einen hohen Anteil an Wärmestrahlung bis zum Teil mehr als 2.000 Grad Celsius mit Brand- und Verbrennungsgefahr erzeugen sowie gasförmige und feste Reaktionsprodukte freisetzen". Das Aerosol aus festen Reaktionsstoffen und einem Gas oder Gasgemisch trete im Allgemeinen als Rauch beziehungsweise Staub auf und könne je nach Menge, Konzentration, Entfernung und weiterer äußerer Umstände über eine reine Verschmutzung hinaus zu konkreter gesundheitlicher Gefährdung Dritter führen, heißt es in der Antwort weiter. Diese Reaktionsprodukte könnten giftig, ätzend, hochentzündlich oder brandfördernd sein. Diese Gefährdung besteht der Antwort zufolge auch bei Verwendung sogenannter "kalter Pyrotechnik". Diese Bezeichnung sei insofern irreführend, als auch beim Abbrennen der so bezeichneten Gegenstände eine erhebliche Hitze- und Rauchentwicklung stattfinde.

  • Digitale Souveränität Deutschlands
    Die Bundesregierung nutze die aus dem IT-Gipfel 2015 und dem Digital-Gipfel 2018 hervorgegangen Papiere intensiv, um die digitale Unabhängigkeit Deutschlands zu stärken. Das schreibt sie in einer Antwort (19/11445) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10952). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem danach erkundigt, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreife, um eine größtmögliche digitale Souveränität zu erreichen. Zudem erkundigten sie sich danach, wie die in den "Leitplanken Digitaler Souveränität" beschriebenen Schlüsselkompetenzen gefördert werden. Zu diesen gehörten die Entwicklung offener Standards, die IT-Sicherheit, sowie die Schaffung von Soft- und Hardwarekompetenzen. In ihrer Antwort geht die Bundesregierung auf mehrere staatliche Projekte ein, etwa die "Nationale Forschungsdateninfrastruktur" (NFDI) oder die Bundescloud. In beiden Fällen sollen unabhängige Systeme etabliert werden, um die gespeicherten Daten effektiver zu schützen. Zudem werde der Aufbau eines eigenen Übertragungsnetzes angestrebt. Die Förderung der Schlüsselkompetenzen aus den "Leitplanken" zur Digitalen Souveränität, erfolge durch verschiedenste Projekte. Mit der KI-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, werde beispielsweise innovative Softwareentwicklung unterstützt. Auch die deutsche Mikroelektronikforschung werde durch eine vom BMBF finanzierte "Forschungsfabrik" und mehrere "Forschungslabore" gestärkt.

  • Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD)

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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