06.03.2022

Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

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Die Zahl der Menschen in Deutschland mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/812) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/484). Wie die Bundesregierung darin darlegt, ist diese Zahl nicht bekannt und lässt sich auch nicht zuverlässig ermitteln. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18. Dezember 2018 für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, zusätzlich die Möglichkeit der Eintragung „divers“ für den Geschlechtseintrag im Geburtenregister geschaffen worden sei. Die Inanspruchnahme der neuen Eintragungsmöglichkeit „divers“ im Geburtenregister und entsprechende Eigenangaben in anderen Bereichen ermöglichten grobe Schätzungen der tatsächlichen Anzahl von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland.

Weiter führt die Bundesregierung aus, dass das Bundesinnenministerium im Oktober 2020 eine Umfrage bei den für die Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStG) zuständigen Ländern durchgeführt habe, um erste Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der neu geschaffenen Eintragungsmöglichkeiten in den Personenstandsregistern zu ermitteln. Dabei seien die Länder um Angaben gebeten worden, in wie vielen Fällen Erklärungen nach Paragraf 45b PStG mit dem Ziel der Eintragung „divers“, der Streichung des Geschlechtseintrags oder dem Wechsel zwischen „männlich“ und „weiblich“ und umgekehrt abgegeben wurden. Abgefragt wurde den Angaben zufolge auch, in wie vielen Fällen bei Neugeborenen nach Paragraf 22 Absatz 3 PStG der Eintrag „divers“ gewählt oder der Geschlechtseintrag offengelassen wurde. 

Nach dem Ergebnis der Umfrage hatten laut Vorlage seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Stichtag 30. September 2020 insgesamt 394 Personen eine Erklärung abgegeben, nach der die Eintragung „divers“ lauten oder der Geschlechtseintrag gestrichen werden soll. Es könne davon ausgegangen werden, dass in etwa 70 Prozent der Fälle, also von zirka 275 Personen, die Eintragung „divers“ gewählt wurde, heißt es in der Antwort ferner. In 1.191 Fällen zielte die Erklärung danach auf den Wechsel zwischen den Eintragungen „männlich“/„weiblich“. Im genannten Zeitraum wurde der Antwort zufolge bei 19 Neugeborenen die Eintragung „divers“ gewählt und in elf Fällen der Geschlechtseintrag offengelassen.

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