26.02.2022

Bundesregierung will Abgabe von Cannabis legalisieren

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(hib/NKI) Der Koalitionsvertrag bis 2025 sieht vor, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizenzierten Geschäften einzuführen, allerdings könne zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes getroffen werden. Das geht aus einer Antwort (20/653) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/551) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Demnach solle die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden, heißt es in der Antwort. Eine Evaluierung des Gesetzes auf gesellschaftliche Auswirkungen solle nach vier Jahren erfolgen. Vorrangiges Ziel und Leitgedanke des Gesetzgebungsvorhabens sei, für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu sorgen sowie den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen. 

Das Gesetzgebungsvorhaben betreffe umfangreiche ressortübergreifende Fragestellungen, von der gesetzlichen Ausgestaltung des Anbaus, der Produktion, des Handels, Verkaufs, des Verbraucher-, Jugend- und Nichtraucherschutzes bis hin zum Steuer-, Straßenverkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie Völker- und Europarecht. Die Erstellung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes der Bundesregierung werde daher in enger Kooperation mit den jeweils zuständigen Ressorts erfolgen.

Die Sicherstellung und Stärkung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes - sowie die davon mitumfasste Sicherstellung und Stärkung der Qualität von Produkten - würden wesentliche Leitlinien der Bundesregierung bei der Erstellung eines Gesetzesentwurfes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken sein. 

Zudem zeigten Anfragen an die Bundesregierung und die öffentliche Debatte, dass die deutsche Agrarwirtschaft dem Gesetzgebungsvorhaben einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken aufgeschlossen gegenüberstehe und darin auch neue Einkommenschancen erkennen.

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