28.11.2020

Präventionspolitik (119)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Offene Fragen zur Obdachlosigkeit
    (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Zahlen zur Obdachlosigkeit in Deutschland vor. Demzufolge kann sie auch viele der von der FDP-Fraktion gestellten Fragen etwa zur Dauer von Obdachlosigkeit, deren Ursachen oder der Art der Erkrankungen von obdachlosen Menschen nicht beantworten. Das wird aus einer Antwort (19/24216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23655) der Liberalen deutlich.

  • Regierung sieht Religionsfreiheit in Gefahr
    (hib/JOH) Gesetze gegen Apostasie und Blasphemie werden nach Angaben der Bundesregierung von einigen Staaten genutzt, um die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Meinungsfreiheit einzuschränken oder den interreligiösen Dialog faktisch zu zensieren. Minderheitengruppen, darunter auch Atheisten, seien von den negativen Folgen besonders betroffen, schreibt sie in einer Antwort (19/24134) auf eine Kleine Anfrage (19/23227) der FDP-Fraktion. Sie sehe mit Sorge, dass das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit zunehmend eingeschränkt werde. Menschen würden vermehrt aufgrund ihrer Glaubenszugehörigkeit oder weil sie keiner Religion angehörten verfolgt, diskriminiert und teilweise sogar mit dem Tode bedroht. 2014 habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Taskforce "Werte, Religion und Entwicklung" eingerichtet, die 2015 in das Sektorprogramm Religion und Entwicklung (SPRE) integriert worden sei, heißt es in der Antwort weiter. Zur Prävention von religiösem Extremismus fördere das BMZ in diesem Rahmen beispielsweise ein multireligiöses Netzwerk junger Aktivisten, die sich regional in der Gewaltprävention engagierten. Bisherige Erfahrungen mit diesem Ansatz hätten bestätigt, dass die Zusammenarbeit mit religiösen Akteuren Potenzial für die Erreichung der globalen nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 berge. Außerdem könnten so neue Zielgruppen für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit erschlossen werden.

  • Existenzminimumbericht der Bundesregierung
    (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Parlament den zweijährlichen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (19/22800) vorgelegt. Gemäß dem Verfassungsgrundsatz, dass Steuerpflichtigen der zum Lebensunterhalt notwendige Betrag verbleiben muss, berechnet die Regierung regelmäßig den sogenannten sozialhilferechtlichen Mindestbedarf. An ihm orientieren sich dann auch die Steuerfreibeträge. Die für den Existenzminimumbericht errechneten Mindestbedarfe für Alleinstehende sowie für Kinder liegen 2021 und 2022 über den geltenden steuerlichen Freibeträgen. Es besteht daher eine verfassungsrechtliche Pflicht, diese zu erhöhen. Die Bundesregierung weist in dem Bericht aber darauf hin, dass sie den Vorschlag einer Erhöhung über den Mindestbedarf hinaus bereits auf den Gesetzgebungsweg gebracht hat.

  • Gruppierungen mit der Bezeichnung Antifa
    (hib/STO) Mit der Bezeichnung "Antifa" befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24505) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24073). Wie die Bundesregierung darin darlegt, wird nach Gewalttaten oder Ausschreitungen von Linksextremisten, aber auch bei Aufrufen oder Kundgebungen, die sich gegen Rechtsextremisten oder vermeintliche "Faschisten" richten, häufig von "der Antifa" gesprochen, geschrieben oder gar ihr Verbot gefordert. Tatsächlich tauchten in diesen Zusammenhängen oftmals verschiedene regionale Gruppierungen auf, die das Wort "Antifa" in ihrem Namen tragen. Auch sei das "Antifa"- Symbol regelmäßig bei Demonstrationen, Veranstaltungen, auf Plakaten oder im Internet zu sehen. Wer in Bezug auf den Linksextremismus von "der Antifa" spricht, meine damit die "Antifaschistische Aktion", schreibt die Bundesregierung weiter. Ihrer Kenntnis nach gebe es in Deutschland mehrere lokale Gruppierungen und Initiativen, die sich in lockeren Verbindungen, oft zeitlich begrenzt und mit wechselnden Personen unter dieser Bezeichnung zusammenfinden. "Eine Organisation, die die Bezeichnung ,Antifa' als Alleinstellungsmerkmal führt, bundesweit in klar umgrenzten, zumindest für eine gewisse Dauer verfestigten Strukturen agiert und über klare Mitgliedschaften verfügt, gibt es dagegen nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor nicht", heißt es in der Antwort ferner. Für die Sicherheitsbehörden des Bundes ist in diesem Zusammenhang laut Vorlage der autonome "Antifaschismus" beziehungsweise das linksextremistische Aktionsfeld "Antifaschismus" relevant. So riefen unter dem Motto "Antifa heißt Angriff" insbesondere autonome Linksextremisten regelmäßig zu von ihnen so bezeichneten "Gegenaktionen" zum Nachteil ihrer Meinung nach "faschistischer" Personen, Gruppen oder Institutionen auf. Gemeint sei damit "letztlich nichts anderes als die Begehung von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder teils erheblicher Körperverletzungen, bei denen in Einzelfällen auch der Tod von Menschen in Kauf genommen wird". Neben dem unabhängigen Agieren in kleinen Gruppen mit der wechselnden Beteiligung von besonders gewaltbereiten Linksextremisten wird der "antifaschistische Kampf" den Angaben zufolge auch in bundesweiten linksextremistischen Bündnissen und Kampagnen organisiert. Ein Beispiel sei "das kommunistische ,...ums Ganze!'-Bündnis mit seiner Kampagne ,Nationalismus ist keine Alternative'". Bei dem Bündnis handele es sich um einen Zusammenschluss eigenständiger, lokal verankerter Gruppen der autonomen Szene, die ihre Kräfte mit dem Ziel bündelten, überregional wahrnehmbar und handlungsfähig zu sein. Wie die Bundesregierung zudem ausführt, begegnen die Sicherheitsbehörden "militanten Aktionen und Straftaten gewaltbereiter Linksextremisten, die diese im Rahmen ihres ,antifaschistischen Kampfes' verüben, vor allem durch eine priorisierte Bearbeitung des autonomen Spektrums, dem diese Kleingruppen entstammen".

  • Suizide oft bei psychischen Erkrankungen
    (hib/PK) Die Zahl der Suizide in Deutschland ist seit Jahren tendenziell rückläufig. 2018 nahmen sich insgesamt 9.396 Menschen das Leben, wie aus der Antwort (19/24310) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage(19/23848) der FDP-Fraktion hervorgeht. Männer scheiden wesentlich öfter freiwillig aus dem Leben als Frauen. Die meisten Suizide wurden 2018 bei Menschen im Alter zwischen 50 und 55 Jahren registriert. Auch im Alter zwischen 75 und 80 Jahren gab es vergleichsweise viele Suizide. Die Suizidalität geht nach Angaben der Bundesregierung häufig mit behandelbaren psychischen Erkrankungen einher.

  • Vereine wünschen sich Vereinfachungen bei Bürokratie
    (hib/AW) Das Ehrenamt in Deutschland leidet unter Bürokratie und einem zu komplexen Steuerrecht. Dies war der durchgängige Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 23.11.2020. Unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen die Frage, inwieweit die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das ehrenamtliche Engagement belastet.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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