30.05.2020

Präventionspolitik (95)

Weitere News
zu dem Thema

  • Straftaten der Reichsbürger
    (hib/PK) Die Sicherheitsbehörden haben 2019 mehrere Hundert Straftaten sogenannter "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" registriert. Insgesamt waren es 677 versuchte oder ausgeführte Delikte, wie aus der Antwort (19/19183) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17181) der Grünen-Fraktion hervorgeht. Zu den Straftaten zählten unter anderem Körperverletzung, Erpressung, Nötigung oder Volksverhetzung. "Reichsbürger" lehnen die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ab.

  • Antisemitische Internetseite
    (hib/PK) Die Ende November 2015 eingerichtete Internetseite "judas.watch" weist nach Einschätzung der Bundesregierung eine antisemitische Ausrichtung auf. Die Seite nehme für sich in Anspruch, einen "jüdischen Einfluss" zu verdeutlichen, heißt es in der Antwort (19/19178) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17966) der Linksfraktion. Ziel der Betreiber sei es, Beweise für die Existenz eines Netzwerks zu sammeln, das gegen "weiße Menschen und ihre Interessen" agiere und Demokratien untergrabe. Als Herkunftsland des Seitenanmelders sei Panama angegeben. Eine Kontakt- oder E-Mail-Adresse des Anmelders sei nicht bekannt.

  • Nennung der Nationalität Tatverdächtiger
    (hib/STO) Über die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Bundespolizei berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19336) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17846). Danach wurde durch das Bundespolizeipräsidium am 5. Februar 2016 gegenüber den Behörden der Bundespolizei verfügt, dass die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen anzugeben ist. "Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Staatsangehörigkeit für eine Grenzpolizei grundsätzlich zum polizeilichen Sachverhalt gehört und es im Interesse der Öffentlichkeit liegt, sich über die Polizeiarbeit sowie die ihr zugrundeliegenden Ereignisse und deren Umstände möglichst umfassend informieren zu können", schreibt die Bundesregierung weiter. Eine Abweichung von diesem Grundsatz könne angebracht sein, wenn ermittlungstaktische Belange oder persönliche schutzwürdige Interessen tangiert sind.

  • Software-Einsatz bei Sicherheitsbehörden
    (hib/STO) Der Einsatz von Software bei Sicherheitsbehörden ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19105) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17930). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist aus ihrer Sicht eine grundsätzliche Unterscheidung von Softwareprodukten in präventive und repressive Nutzung "wenig sinnhaft, da unterschiedliche Funktionen und Features einer Software sowohl Komponenten für eine Nutzung in der Prävention oder auch der Repression enthalten können". Der Verwendungszweck von Softwareprodukten könne verschiedene Einsatzgebiete umfassen. Software zur präventiven Tätigkeit bei den Sicherheitsbehörden des Bundes mit polizeilichen Aufgaben umfasst der Antwort zufolge "sämtliche Software, welche als Führungs- und Einsatzmittel in der Kriminalitätsbekämpfung genutzt wird". Auch Anwendungen zur inhaltlichen Datenträgerauswertung oder Hashwertdatenbanken zur Erkennung pornographischer Schriften oder auch Hinweisportale werden laut Vorlage für präventive Zwecke, hauptsächlich jedoch zu repressiven Zwecken, genutzt. IT-Verfahren zur Risikoanalyse sowie zum Risikomanagement würden zu präventiven, Software zur Datenanalyse sowohl zu präventiven als auch repressiven Zwecken genutzt. Darüber hinaus kämen auch die zentralen Systeme "Inpol" und "Inzoll" sowie das Schengener Informationssystem zum Einsatz, schreibt die Bundesregierung zur Frage nach zu präventiven Tätigkeiten eingesetzter Software weiter. Software zur repressiven Tätigkeit bei den Sicherheitsbehörden des Bundes mit polizeilichen Aufgaben umfasst ihren Angaben zufolge sämtliche Software, "welche zum Beispiel zur Vorgangsbearbeitung, zur Fallbearbeitung, Fahndungs- und Auskunftssystem, erkennungsdienstliche Verfahren genutzt wird". Ferner würden zur forensischen Sicherung, Analyse und zu Auswertezwecken ebenfalls unterschiedliche kommerzielle und eigens entwickelte Produkte genutzt, die entsprechend des Einzelfalles zur Anwendung kommen.

  • Verbotsverfügung zugeschickt
    (hib/PK) Die Verbotsverfügung gegen die rechtsextreme Vereinigung "Combat 18" ist sieben Personen zugestellt worden. Die Gruppe habe in Deutschland bis zu ihrem Verbot im Januar 2020 rund 20 Mitglieder gehabt, heißt es in der Antwort (19/19261) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18577) der Linksfraktion. Darüber hinaus gebe es eine unbekannte Zahl von Sympathisanten.

  • Nutzung von Satelliteninternet
    (hib/HAU) Die Bundesregierung sieht einer Antwort (19/19045) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18766) zufolge Satelliteninternet, insbesondere unter Verwendung geostationärer Satelliten, "als eine geeignete Breitbandtechnologie an". Auf die Frage, was gegen eine Nutzung des Satelliteninternets für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und die Bundeswehr spräche, heißt es in der Antwort: Sowohl Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben als auch Betreiber kritischer Infrastrukturen seien unter anderem auf eine Versorgung innerhalb von Gebäuden angewiesen. Diese "Indoor-Versorgung" lasse sich wegen der physikalischen Ausbreitungsbedingungen nur mit niedrigen Frequenzen herstellen. Eine direkte Versorgung über diese Frequenzen durch ein Satellitensystem bedinge wiederum eine niedrige Kapazität des entsprechenden Systems, mit dem sich der Kommunikationsbedarf nicht decken ließe. Dagegen sei die Nutzung von Satellitenverbindungen unter freiem Himmel möglich, "aufgrund von Größe und Komplexität der Endgeräte und ihrer Antennen aber nicht für jedes Einsatzszenario beziehungsweise für jede Anwendung geeignet", schreibt die Regierung. Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) habe ergeben, dass alle Satellitensysteme unabhängig von der Umlaufbahn wegen der unzureichenden Durchdringungseigenschaften nicht den Anforderungen für die energiewirtschaftliche Telekommunikation genügen - insbesondere nicht für die flächendeckende Anbindung von Smart-Meter-Gateways.

  • Überarbeitung von Polizeidienstvorschrift
    (hib/STO) Die "Polizeidienstvorschrift 300 ,Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit' (PDV 300)" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19274) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17889). Darin schrieben die Abgeordneten, dass in der derzeit noch geltenden PDV 300 "mehrere Diskriminierungsfaktoren, insbesondere zulasten von trans* Personen und Menschen mit sogenannten intergeschlechtlichen Körpermerkmalen, identifiziert worden" seien. Ihre Überarbeitung sei für 2020 avisiert worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, befindet sich der Entwurf der überarbeiteten PDV 300 zurzeit in der Bund-Länder-Abstimmung. Diese obliege der Vorschriftenkommission des Arbeitskreises (AK) II "Innere Sicherheit". Zu welchem Zeitpunkt diese Abstimmung abgeschlossen ist und wann die überarbeitete PDV 300 in Kraft treten kann, ist den Angaben zufolge "zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt, dies insbesondere aufgrund der derzeitigen Covid-19-Lage".

  • Obhutspflicht im Abfallrecht
    (hib/SCR) Das Abfallrecht steht vor umfassenden Änderungen. So will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf (19/19373) das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ändern, um insbesondere die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Zudem sollen mit dem Entwurf Verordnungsermächtigungen erlassen werden, um die Einwegkunststoff-Richtlinie umzusetzen. Darüber hinaus werde mit dem Entwurf "eine weitere ökologische Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angestrebt", schreibt die Bundesregierung. Eingeführt wird dazu unter anderem eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche, die künftig dafür sorgen soll, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, bei der Obhutspflicht zügig konkretisierende Verordnungen zu erlassen. Das am 4. Juli 2018 in Kraft getretene Legislativpaket umfasst den Angaben zufolge Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie, der Elektroaltgeräterichtlinie, der Batterierichtlinie, der Altfahrzeugrichtlinie und der Deponierichtlinie. Teile des Paketes sollen laut Bundesregierung in separaten Verordnungsvorhaben umgesetzt werden. Als wesentliche Änderungen des vorliegenden Entwurfes führt die Bundesregierung unter anderem die Stärkung der Vermeidung und Verwertung von Abfällen an. Beispielsweise werden demnach Recycling-Quoten erhöht und fortgeschrieben, die Pflicht zur Getrenntsammlung gestärkt und die im KrWG normierte Produktverantwortung erweitert. Als "flankierende nationale Regelungen in der Zielrichtung der Abfallrahmenrichtlinie" führt der Entwurf unter anderem "Neuerungen bei der Beschaffung der öffentlichen Hand und die Erweiterung der Produktverantwortung in Richtung einer Obhutspflicht" an. Durch die Obhutspflicht ist laut Bundesregierung dafür zu sorgen, "dass die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden". Diese Regelung sei "ohne Vorbild in den bestehenden unionsrechtlichen und nationalen Regelungen zur Produktverantwortung" und dient demnach dazu, die Vernichtung retournierter Waren zu verhindern. Sie soll durch Verordnungen konkretisiert werden. Änderungen sind zudem bei der freiwilligen Rücknahme von Produkten durch die Hersteller vorgesehen, die "im Lichte der aktuellen Rechtsprechung neu geregelt" werde. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen im Detail vor. Grundsätzlich kritisch sieht die Länderkammer, dass ein baldiger Gebrauch der Verordnungsermächtigungen zur Konkretisierung der Obhutspflicht nicht geplant sei. "Die konkrete Umsetzung der in der Abfallrahmenrichtlinie normierten erweiterten Herstellerverantwortung wird damit in naher Zukunft nicht erreicht werden können", heißt es in der Stellungnahme. In ihrer Gegenäußerung betont die Bundesregierung, ein "umsichtiges Vorgehen" zur Umsetzung der Verordnungsermächtigung anzustreben. Mit der geplanten Norm, die nicht von der EU vorgeben sei, werde "rechtliches Neuland" betreten". Als rein nationales Instrument würde die Pflicht zudem nur deutsche Unternehmen treffen. "Die Ausgestaltung der Obhutspflicht muss daher - auch mit Blick auf die gegenwärtige Corona-Krise, die vor allem auch den Handel trifft - mit Augenmaß erfolgen." Der Nationale Normenkontrollrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die zahlreichen Verordnungsermächtigungen zur Weiterentwicklung der herstellerseitigen Produktverantwortung teilweise über eine 1:1-Umsetzung des Unionsrecht hinausgehen. Zudem sei nachvollziehbar, "dass die betroffenen Produktgruppen, die spezifischen Anforderungen hieran sowie der Regelungsadressatenkreis erst bei der Verordnungsgebung konkretisiert werden. Die möglicherweise signifikanten Folgekosten für Wirtschaft und Verwaltung werden im Rahmen der jeweiligen Verordnungen quantifiziert", schreibt der Normenkontrollrat.

  • Expertenkritik an Reduktionsstrategie
    (hib/HAU) Die Nationale Strategie der Bundesregierung für die Reduktion und Innovation von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten enthält aus Sicht von Professor Hans Hauner von der Technischen Universität München "eine Reihe handwerklicher Schwächen". Während eines öffentlichen Fachgespräches zum Thema "Kompetenzcluster Ernährungsforschung in Deutschland" im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am 25.05.2020 sagte Hauner: "Die Initiative war gut. Man darf es aber nicht als Selbstverpflichtung machen." Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass Selbstverpflichtungen ohne klare Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten "in der Regel erfolglos sind". Der Ernährungsmediziner machte darauf aufmerksam, dass die Ernährung in Deutschland nach wie vor bei weitem nicht dem entspräche, was etwa die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt. Das Essen der Deutschen sei im Durchschnitt immer noch viel zu energiereich und zu fett, und enthalte zu viel Zucker und Stärke in hochverarbeiteten Lebensmitteln, sagte Hauner. Obwohl bekannt sei, dass der Einfluss der Ernährung auf die Gesundheit sehr stark ist - mehr als 20 Prozent aller Todesfälle sind seiner Aussage nach auf "schlechte Ernährung im weitesten Sinne" zurückzuführen - gebe es in Deutschland bislang "keine echte Präventionspolitik", kritisierte er. Ein Lösungsansatz ist aus Sicht Hauners, beliebte Fastfood-Produkte gesünder zu machen. Das sei technologisch sehr einfach zu machen, "ohne dass die Produkte dadurch sehr teuer werden". Die Industrie werde aber diesen Weg nicht von sich aus gehen, gab er zu bedenken. Die Ernährungswissenschaften seien auf die Prävention orientiert, erläuterte Professor Tilman Grune vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke. Wesentliche methodische Instrumente seien dennoch gleichzusetzen mit der Medizin. So seien für Ernährungswissenschaftler epidemiologische Kohortenstudien und Interventionsstudien interessant, um ihre wissenschaftlichen Hypothesen zu überprüfen. Die derzeit vorhandenen Studien würden jedoch nur randständig die Ernährung thematisieren, sagte Grune. Die in der Medizin üblichen multizentrischen Interventionsstudien gebe es de facto in der Ernährungswissenschaft nicht. Grune bezeichnete die Frage der Nachhaltigkeit als eine besondere Herausforderung. "Von einer gesunden Ernährung zu reden, ohne eine nachhaltige Lebensmittelproduktion zu erwähnen, ist richtig schädlich", befand er. Hier gebe es für die Ernährungswissenschaften eine "klare Aufgabe für die Zukunft". Auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit, Zucker in Lebensmitteln durch Süßstoffe zu ersetzen, sagte Grune, dies sei gefährlich. Weniger aus gesundheitlichen Gründen, so der Ernährungswissenschaftler, sondern weil damit ein "Training des Geschmacks in die falsche Richtung" erfolge. Professor Stefan Lorkowski von der Friedrich-Schiller-Universität Jena forderte dazu auf, die Reduktionsstrategie der Bundesregierung in ein größeres Gesamtkonzept zu stellen. "Ohne ein entsprechendes Bildungskonzept wird eine Reduktionsstrategie an ihre Grenzen stoßen", sagte er. Zu kritisieren sei, dass das Thema Ernährung beim Medizinstudium "in so gut wie allen Fachdisziplinen" fehle. Hier bedarf es aus seiner Sicht einer "grundlegenden Überarbeitung des Curriculums". Mit Blick auf die Ernährungsbildung in Kitas und Schulen, sagte Lorkowski, es gebe dort eigentlich das "ideale Setting", um mit regulatorischen Maßnahmen Erfolge zu erzielen. Gebe es in Kitas - mit entsprechenden Subventionierungsmodellen - verpflichtend eine vollwertige Verpflegung, könnten Kinder auf einen entsprechenden Geschmack geprägt und an eine entsprechende Ernährung gewöhnt werden, sagte er. Der Biochemiker und Ernährungswissenschaftler sprach sich unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit gegen ein vollständig kostenloses Kita- und Schulessen aus. Ein eigenverantwortlicher Anteil der Eltern sei sinnvoll und helfe, "Abfall zu vermeiden". 

  • CO2-Emissionen von Internetseiten
    (hib/SCR) Die Bundesregierung kann keine abschließenden Angaben dazu machen, wie viel Energie durch den Betrieb der Internetseiten des Bundes pro Jahr verbraucht und wie viel CO2 dadurch emittiert wird. In einer Antwort (19/19323) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18655) führt sie aus, dass die Seiten bei verschiedenen Anbietern gehostet würden und nur für einzelne Webseiten Schätzwerte existierten. "In der Gesamtheit wird der Verbrauch ausschließlich für die Webseiten jedoch nicht erfasst, da auf den Webservern in der Regel eine Vielzahl von Webauftritten und -diensten gehostet werden und sich anteilige Energieverbräuche nicht valide ermitteln lassen", heißt es in der Antwort. Ebenso kann die Bundesregierung keine abschließenden Angaben zu den CO2-Emissionen durch Aufrufe der Internetseiten des Bundes machen.

  • Ernährungspolitischer Bericht 2020
    (hib/FNO) Die Bundesregierung hat den Ernährungspolitischen Bericht 2020 (19/19430) vorgelegt. In der Unterrichtung werden die bundespolitischen Grundlagen, Ziele und Maßnahmen in den Bereichen Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz seit 2016 dargelegt. Der Bericht befasst sich mit den Themen Fehlernährung und gesundheitliche Folgen, Lebens- und Futtermittelsicherheit, Schutz vor Irreführung der Verbraucher, Nachhaltigkeit im Konsum, Ernährungsbildung und -information zur Förderung eines gesunden und ausgewogenen Lebensstils sowie der Lebensmittelversorgung weltweit.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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