08.02.2020

Präventionspolitik (77)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Vorbeugendes Krisenmanagement
    (hib/WID) Die Bundesregierung möchte krisenhafte Entwicklungen außerhalb des eigenen Landes und Europas "früher, entschlossener und substanzieller angehen" können. Sie setze daher in ihrer internationalen Politik zunehmend auf Früherkennung und Prävention, sagte am 29.01.2020 eine zuständige Referatsleiterin aus dem Auswärtigen Amt im Tourismusausschuss. Es gelte, sich von Krisen nicht überraschen zu lassen, sondern diese "idealerweise" vorherzusehen und ihnen im Entstehen entgegenzuwirken. Dies sei nicht zuletzt für die Tourismuswirtschaft von Belang, die auf ein stabiles internationales Umfeld angewiesen ist. In verschiedenen Teilen der Welt gebe es Beispiele dafür, wie sich attraktive Reiseländer unversehens in Krisenregionen verwandeln können. Präventives Krisenmanagement sei ein relativ neuer Ansatz. Erst vor vier Jahren wurde im Auswärtigen Amt die zuständige Abteilung S für "Stabilisierung" eingerichtet, die mittlerweile über 200 Mitarbeiter verfügt. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst Früherkennung und Prävention, Konfliktbearbeitung, humanitäre Hilfe, aber auch "Nachsorge", also die weitere Begleitung und Beobachtung von Ländern, die akute Krisen hinter sich haben, und die Evaluierung der Maßnahmen. Die verstärkte Hinwendung zu langfristigen und vorbeugenden Strategien gehe auf eine Erfahrung zurück, die der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier in die Worte fasste, es habe den Anschein, als ob "die Welt aus den Fugen" gerate. Weltweit sei spätestens seit dem Arabischen Frühling zu beobachten, dass sich Krisen "verstetigen" und zum "Normalzustand" werden. Schwerpunktregionen deutschen Engagements sind der größte Teil Afrikas, der Nahe und Mittlere Osten im Raum zwischen Griechenland, der Türkei und Pakistan, die Ukraine sowie als Einzelfall in Lateinamerika neuerdings Venezuela. Zu den Hauptsorgen in der Abteilung S zählten der Klimawandel und, auch durch ihn bedingt, weltweite Migrationsströme. Die Verschlechterung der klimatischen Bedingungen werde unweigerlich zu "Ausweichbewegungen" und damit zu neuen Konflikten führen. Methodisch setzt das präventive Krisenmanagement auf die Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaat. Wichtig sei, die Leistungsfähigkeit und somit die Legitimität demokratischer Regierungen zu stärken. Sie seien in die Lage zu versetzen, die Erfüllung von Grundbedürfnissen wie Strom- und Wasserversorgung, Gesundheitswesen, aber auch Justiz effektiv zu gewährleisten. Gerade eine funktionierende Justiz sei von Bedeutung, da viel Krisenpotenzial durch Menschenrechtsverletzungen entstehe. In diesem Zusammenhang sei es auch wichtig, Sicherheitskräften das "Handwerkszeug für eine demokratische Polizeiarbeit" zur Verfügung zu stellen. Der Tourismus trage bei alledem eine große Verantwortung. Er könne zur Stabilisierung betroffener Regionen beitragen, wenn er nachhaltig betrieben werde, andernfalls aber auch zur Verschärfung krisenhafter Entwicklungen wie des Klimawandels. Die Tourismuswirtschaft müsse "sensibel" sein.

  • Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwurf gegen Cybergrooming
    (hib/MWO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (19/13836) hat den Rechtsausschuss passiert. Das Gremium stimmte auf seiner 76. Sitzung am 15.01.2020 nach ausführlicher Debatte für den Entwurf in geänderter Fassung (Änderungsantrag 19(6)110). Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD. Linke und Grüne enthielten sich, die FDP stimmte dagegen. Strafbar sein soll nach dem Entwurf auch der Versuch des Cybergroomings, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Durch die neue Regelung sollen die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie erweitert werden. Eine effektive Strafverfolgung soll dazu beitragen, den Markt für kinderpornographische Schriften auszutrocknen, um auf diese Weise der Herstellung weiterer Missbrauchsdarstellungen entgegenzuwirken. Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden unter engen Voraussetzungen erlauben, selbst kinderpornographische Schriften herzustellen und zu verbreiten. Ermittler können sich zukünftig auf diese Weise Zugang zu den geschlossenen Foren verschaffen, wie es in der Begründung des Entwurfs heißt. In der Diskussion sprachen Abgeordnete der Koalitionsfraktionen von einer sinnvollen Erweiterung des Strafrechts, wobei die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibe. Das jetzt geschnürte Paket sei ein gewaltiger Schritt nach vorn. Während die AfD den Entwurf begrüßte, machten FDP, Linke und Grüne Bedenken gegen die geplante Vorverlagerung der Strafbarkeit auf den Versuch geltend, da damit die Grundsätze des Strafrechts infrage gestellt würden. Dem Einsatz computergenerierten Bildmaterials durch die Strafverfolgungsbehörden stimmten sie zu. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Ausschuss Gesetzentwürfe der AfD zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (19/13735), zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (19/14761) und zur Änderung des Strafgesetzbuches (19/14764) ab. Das Gremium beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf der FDP-Fraktion für ein Gesetz zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts (19/9527). Zur Kenntnis nahm der Ausschuss eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu den Ratsdokumenten 8713/18, 11510/18 und 11515/18. Ein Änderungsantrag der AfD zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Von der Tagesordnung abgesetzt wurden Gesetzentwürfe von AfD, FDP, Die Linke und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/20419/21819/5950) sowie Beschlussfassungen zu weiteren öffentlichen Anhörungen. Der Ausschuss befasste sich zudem mit einer Reihe von Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist. Der Vorbericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Rat "Justiz und Inneres" am 23./24. Januar 2020 lag den Abgeordneten schriftlich vor.

  • Drogenschmuggel nimmt drastisch zu
    (hib/HLE) Die Menge der vom Zoll sichergestellten Drogen, die illegal nach Deutschland gebracht werden sollten, ist in den vergangenen Jahren zum Teil drastisch gestiegen. So wurden 2017 62 Kilogramm Heroin vom Zoll sichergestellt. 2019 waren es bereits 918 Kilogramm, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/16452) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15939) hervor. An Ecstasy wurden 2017 398.580.000 Stück sichergestellt. 2019 waren es bereits über 1,3 Millionen Stück. Dagegen war der Schmuggel mit Zigaretten rückläufig. Stellte der Zoll 2017 noch 77,1 Millionen Zigaretten sicher, so sank deren Zahl 2019 auf 58 Millionen Stück.

  • Geldwäscheprüfung mit hoher Priorität
    (hib/HLE) Für die Bundesregierung hat die anstehende Geldwäscheprüfung Deutschlands hohe Priorität. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16464) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15937) mit, die sich nach der Prüfung durch die sogenannte Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) der OECD erkundigt hatte. Die erneute Evaluation Deutschlands in der vierten Evaluations-Runde durch die FATF werde im April 2020 beginnen. Nach derzeitiger Planung werde die Evaluation im Juni 2021 beendet sein.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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