05.05.2019

Präventionspolitik (36)

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Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Subkulturell geprägte Rechtsextremisten
    Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der "subkulturell" geprägten Rechtsextremisten laut Bundesregierung zwischen mehr als 7.200 und 10.700 Personen geschwankt. Der Höchststand von 10.700 Personen wurde im Jahr 2002 erreicht, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9673) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9137) darlegt. Danach sei die Zahl der Angehörigen des "subkulturellen" rechtsextremistischen Spektrums bis zum Jahr 2014 auf 7.200 Personen zurückgegangen. Seitdem sei sie erneut stetig angestiegen und habe im Jahr 2017 mit 9.200 Personen einen vorläufigen Höchststand erreicht. Im Jahr 2017 sei "angesichts der strukturellen Veränderungen im Rechtsextremismus die bisherige Darstellung des Personenpotenzials nach inhaltlich-ideologischen Kriterien von einer neuen Kategorisierung abgelöst" worden, die sich am Organisationsgrad orientiert. Seit 2018 werde daher die Kategorie "subkulturell geprägte Rechtsextremisten" nicht mehr separat ausgewiesen.

    Wie die Bundesregierung ferner ausführt, stammt das Konzept der "Subkulturen" aus der Soziologie und ist schon dort nicht einheitlich definiert. Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werde der Begriff nicht phänomenübergreifend verwendet, weshalb es auch keine einheitliche Definition des BfV hierfür gebe. Im Phänomenbereich Rechtsextremismus bezeichnet das BfV der Antwort zufolge "als Subkultur - angelehnt an den Gebrauch des Begriffes in der Soziologie - die Kultur einer in sich relativ geschlossenen gesellschaftlichen Teilgruppe, die sich in verschiedenen Belangen (zum Beispiel Werte oder Verhaltensweisen) von der gesellschaftlich dominierenden Kultur abgrenzt und dadurch als eigenständige ,Unter'-Kultur wahrnehmbar wird". In der Regel besäßen diese Subkulturen keinen explizit politischen Anspruch. In einzelnen Subkulturen seien jedoch politische Strömungen erkennbar, die sich meist aus ideologischen Versatzstücken und weniger aus einem ideologisch geschlossenen Weltbild speisen. Derartige Strömungen könnten im Einzelfall auch extremistischen Charakter besitzen, so etwa seit den 1980er Jahren im rechtsextremistischen Spektrum der Skinhead-Subkultur.

    Rechtsextremistische Skinheads machten den überwiegenden Teil des in der bis 2017 angewandten Kategorie "subkulturell geprägte Rechtsextremisten erfassten rechtsextremistischen Personenpotenzials aus", heißt es in der Vorlage weiter. Kleinere rechtsextremistische Personenpotenziale fänden sich in wenigen weiteren "subkulturellen" Szenen. Hierzu zählten beispielsweise die Black-Metal-Szene, Hooligans oder Rockergruppierungen. "In den genannten (gemeinhin unpolitischen), Subkulturen'" seien Rechtsextremisten jedoch nur in einem geringen Maße vertreten und dominierten nicht zwangsläufig die gesamte "Subkultur". Insofern würden diese "Subkulturen" auch nicht in ihrer Gesamtheit von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. In den Phänomenbereichen Links- und Ausländerextremismus sowie Islamismus/islamistischer Terrorismus verwendet das BfV den Begriff der "Subkultur" nicht, wie des Weiteren aus der Antwort hervorgeht.

  • Schutz vor Gaffern
    Die Bundesregierung will Rettungskräfte und Unfallopfer besser vor Gaffern schützen. Das geht aus der Antwort (19/8791) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8245) hervor. Bereits nach geltendem Recht mache sich strafbar, wer Unfallopfer fotografiert oder filmt (Paragraf 201a des Strafgesetzbuches) und wer in Unglücksfällen Helfer behindert (Paragraf 323c Absatz 2 des Strafgesetzbuches), schreibt die Bundesregierung. Die bestehenden Strafvorschriften gewährleisteten somit diesbezüglich einen angemessenen strafrechtlichen Schutz für Unfallopfer. Weiter heißt es, der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sehe vor, die Schutzlücken des Paragrafen 201a hinsichtlich der Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen in der 19. Legislaturperiode zu schließen. Das Bundesjustizministerium bereite derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Das Bundesverkehrsministerium werde auch weiterhin das Thema "Gaffen" auf geeigneten Wegen adressieren, um die Verkehrsteilnehmer für die Problematik zu sensibilisieren. Der Antwort beigefügt ist eine Tabelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu ausgewählten Delikten mit Bezug zur Behinderung von Einsatzkräften sowie dem Nichtbilden einer Rettungsgasse aus den Jahren 2017 und 2018.

  • Kampfsport in der rechtsextremen Szene
    Um "Kampfsport in der rechtsextremen Szene" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9406) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8316). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat sich der Trend innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums, "Kampfsport" zu betreiben, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren zunehmend verstärkt. Unter dem Aspekt der Wehrhaftigkeit sowie der angeblichen Notwendigkeit des "Schutzes von Familie und Heimat" sei es wenigen Protagonisten der rechtsextremistischen Kampfsportszene gelungen, "junge Neonazis, rechtsextremistische Hooligans und rechtsaffine Kampfsportler zunehmend für Kampfsporttrainings und rechtsextremistische Kampfsportveranstaltungen zu gewinnen". Eine explizite Strategie, Kampfsport politisch zu nutzen, verfolgten die Veranstalter der Formate "Kampf der Nibelungen" und "Tiwaz" sowie die einschlägigen Unterstützer dieser Turniere. Der Antwort zufolge sind der Bundesregierung aktuell keine offiziellen Kampfsport-Studios, -Gyms oder -Vereine bekannt, die der rechtsextremistischen Szene explizit zugerechnet werden. Es lägen jedoch Hinweise vor, dass manche Kampfsportstudios "rechtsoffen" sind, "das heißt die Besitzer/Verantwortlichen/Trainer stören sich nicht an gegebenenfalls bekannten offenen rechtsextremistischen Einstellungsmustern ihrer Kämpfer/Kundenklientel". Bei den bekannten Veranstaltern von rechtsextremistischen Kampfsportevents seien das Label "Kampf der Nibelungen" sowie die Verantwortlichen des "Tiwaz - Kampf der freien Männer" beziehungsweise dessen Veranstaltungen eindeutig in der rechtsextremistischen Szene zu verorten. Darüber hinaus würden die Teams der rechtsextremistischen Kampfsport-Label und -gruppierungen von "Black Legion", "Kampf der Nibelungen", "Greifvogel Wear", "Pride France", "White Rex" und "Wardon" der rechtsextremistischen Szene zugerechnet.

  • Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte
    Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9413) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8768). Darin schrieb die Fraktion, dass die EU-Kommission zur Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 19. und 20. September 2018 in Salzburg einen solchen Vorschlag vorgelegt habe. Der Antwort zufolge hängt es von der Positionierung des Europäischen Parlaments und den weiteren Erörterungen im Rahmen der Trilogverhandlungen ab, auf welche Änderungen am Verordnungsvorschlag die Bundesregierung im weiteren Verlauf der Verhandlungen hinwirken wird, Inwieweit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgrund des Verordnungsvorschlags anzupassen ist, hänge vom weiteren Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene und der entsprechenden nationalen Ausgestaltung des Verordnungsvorschlags ab, führt die Bundesregierung weiter aus.

  • Linksextremistische Musikszene
    In Deutschland gibt es nach Angaben der Bundesregierung keine "eingrenzbare linksextremistische Musikszene". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9441) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8764) ausführt, nutzen Extremisten mit unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung verschiedene Methoden zur Verbreitung ihrer politischen Überzeugungen. Eine der von Extremisten genutzten Möglichkeit sei der Einsatz von Musik, um extremistische Standpunkte sowohl innerhalb der eigenen Szene zu verbreiten als auch außen stehende Personen zu erreichen. Musikveranstaltungen, bei denen auch Musikgruppen mit linksextremistischen Texten auftreten, seien in der Regel offen beworben und für jedermann zugänglich, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie zögen dementsprechend auch ein Publikum aus verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Spektren an, darunter stets zahlreiche nicht dem Linksextremismus zuzuordnende Personen. "Eine eingrenzbare linksextremistische Musikszene existiert nicht", heißt es ferner in der Antwort. Es gebe vielmehr "eine nicht näher quantifizierbare Zahl an Veranstaltungen sowie von Musikern und Organisatoren, deren gemeinsame politische Überzeugungen und musikalische Neigungen verbindend wirken".

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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